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ausländisches Kindermädchen anmelden..

Thema: ausländisches Kindermädchen anmelden..

Ich habe mal eine vielleicht etwas seltsame Frage an Euch.. Unser (hervorragender) Babysitter kommt aus der Slowakei und bekommt demzufolge in Deutschland nur sehr schwer einen legalen Job. Sie arbeitet tagsüber als Kinderfrau, aber eben nicht legal. Die Arbeitgeberin möchte sie eigentlich gerne versuchen offiziell anzumelden, nun hat diese Babysitterin aber Angst davor, dass dann raus kommt, dass sie schon seit längerer Zeit illegal arbeitet. Ich glaube aus dem Bauch heraus, dass eine Behörde, wo ich versuche, sie anzumelden, doch eher froh sein wird, dass sie endlich offiziell arbeiten soll, als dass sie in der Vergangenheit rumgräbt. Habt Ihr da schon irgendeine Erfahrung gemacht? Und vielleicht sogar Erfahrung, wie schwierig es wird, eine EU-AUsländerin aus dem Osten offiziell anzumelden... Ulrike

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 10:58



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Ist das Mädchen legal in D, spricht hat sie eine gülte Aufenthaltserlaubnis? Wenn ja, dann einfach bei der Minijob Zentral anmelden. Es wird nur geprüft, ob es sich um eine Haushaltsnah Beschäftigung handelt oder es eine Tagesmutter ähnliche Tätigkeit ist. So habe ich unsere Französische Studierende Baby Sitter angemeldet. Bei Osteuropäische Eu Bürger bin ich aber überfragt, ob es einen Unterschied ausmacht. Viel Erfolg.

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 11:14



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Hallo! Innerhalb bestimmter Länder der EU gibt es ja gundsätzlich die freie Wahl des Arbeitsplatzes, wenn die Slowakai mitlerweile zu einem solchen Land gehört (es gibt da für jedes Land bestimmte Termine), dann kann sie genauso arbeiten wie jeder Deutsche auch. Wenn dieser Termin noch nicht abgelaufen ist bei der Slowakai, dann kann sie aber trotzdem einfacher als z.B. jemand aus Brasilien hier in Deutschland arbeiten, wie es aber dann mit der Arbeitsgenehmigung funktioniert, weiss ich nicht. Vielleicht findet man darüber Informationen beim Arbeitsamt. Viele Grüße, Sabine

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 11:55



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Slowakei hat noch Sperrzeit. Meine Nachbarin hatte ein Au-Pair aus der Slowakei. Als sie nach 1 Jahr als Kindermädchen anfangen wollte, hat Arbeitsamt keine Arbeitsgenehmigung erteilt. Slowakei ist eben in der Sperrzeit bis 2011 und da das Mädchen keine pedagog. Ausbildung hatte, ging es nicht. Es war letztes Jahr - im September. Wir warten für tschechische Mädchen auch bis 2011 und dann stellen wir ein Kindermädchen aus der Tschechei ein. Im Moment keine Chance. Es sei dem, sie haben schon eine Arbeitsgenehmigung - unberschränkte.

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 14:25



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es sollte gar kein problem sein, SLK ist doch EU

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 16:06



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Slowakei ist zwar in der EU aber das Thema freie Arbeitswahl ist ausdrücklich davon ausgenommen (bis 2011) wie oben gesagt Hatte 2007 ebenso gefragt ob wir eine Ungarin einstellen können (auch EU Land) aber die Antwort des Arbeitsamtes war: Wenn es noch ausreichend Deutsche gibt, dann wird es dafür keine Ausnahme geben...kein Kommentar Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis hätte wäre es kein Prob, wenn Sie wenigstens eine Aufenhaltserlaubnis hat, dann kann man es schon mal über MiniJob probieren Viel Erfolg Anna, die gern auch ihr AuPair aus der Ukranine behalten würde, aber geht halt nich

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 22:40