Irgendjemand hatte letztens mal geschrieben, dass man eigene Erziehungszeit auf die Ausbildung angerechnet bekommen kann (oder habe ich das falsch verstanden?) - wo kann man das denn nachlesen? Ist das unterschiedlich je nach Bundesland (NRW wäre interessant für mich) oder sogar je nach Schule?
Und wie ist das mit der Hochschulreife, die man ja eigentlich auch immer noch mitmacht bei der Ausbildung? Ich habe sogar ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das Abitur noch mal zu machen wäre also etwas redundant für mich...
Mitglied inaktiv - 30.01.2010, 15:10
Antwort auf diesen Beitrag
Also das mit der Hochschulreife stimmt nicht. Du kannst mit einer abgeschlossenen Erzieherausbildung unter bestimmten Voraussetzungen (zB weitere Fortbildungen, Berufserfahrung, Prüfung,...) an einer FACHHOCHSCHULE bestimmte artverwandte Fächer studieren (Pädagogik, frühkindliche Bildung etc), der Abschluß als Erzieherin ist aber nicht automatisch eine Fachhochshulreife, eine Hochschulreife schon gar nicht.
Und die Ausbildung abkürzen ging bis vor ein paar Jahren, als das Vorpraktikum nicht gesetzlich vorgeschrieben war sondern nur von den Fachschulen als Voraussetzung nötig war. Jetzt gibt es das so ja nicht mehr, sondern die gesamten vier Jahre Ausbildung werden schulisch begleitet. Daher glaube ich nicht das du abkürzen kannst.
Bei Kinderpflegerin ist das, glaube ich, heute aber immer noch so, daß praktische Arbeit die Ausbildung verkürzt. Das würde ich aber einfach mal an einer Fachschule in deiner Nähe oder beim BIZ (Berufsinformationszentrum vom Arbeitsamt fals es das ncoh gibt) nachfragen. Aber Kinderpflegerin ist eignetlich ein aussterbender Beruf, höchstens noch als Drittkraft in der Krippe eingesetzt.
Mitglied inaktiv - 30.01.2010, 16:50
Antwort auf diesen Beitrag
Hallo,
gerade hier in NRW gibt es meherer Schulen, an denen man neben der Ausbildung zur Erzieherin die allegemeine Hochschulreife erwerben kann. Das gibt es noch nicht lange, aber es ist möglich. Allerdings kann man das freiwillig machen und es gibt verschiedene Klassen, auch eben welche, an denen man "nur" die Ausbildung macht. Aber soweit ich weiß ist es nach wie vor eine vierjährige Ausbildung, Vorpraktikum, zwei Jahre nur Schule, dann Anerkennungsjahr. Lediglich bei Kinderpflegerinnen ist eine Verkürzung möglich...
Gruß
Birgit
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 08:47
Antwort auf diesen Beitrag
Schau mal hier:
http://www.erzieherin-online.de/beruf/ausbildung/gesetz.php
http://www.erzieherin-online.de/beruf/ausbildung/nrw.php
Bei uns in München wird die Erziehungszeit anerkannt, entspricht dem sozialpädagogischen Jahren, dann noch 2 Jahre Schule und 1 Jahr Berufspraktikum. Ich hatte da mal telefoniert wegen.
Mitglied inaktiv - 30.01.2010, 21:48
Antwort auf diesen Beitrag
Danke für die Links!
Da fällt bei uns aber nix weg damit, denn 2 Jahre Schulische Ausbildung + Anerkennungsjahr sind hier Standard.
Mitglied inaktiv - 31.01.2010, 14:44