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Arbeitsvertrag

Thema: Arbeitsvertrag

svertrag Hallo, ich hab Datein Anliegen und hoffe das mir hier jemand eventuell weiter helfen kann. Und zwar ist das so ich bin seit August beschäftigt und in meinem Arbeitsvertrag stehen grade mal 16 Stunden die Woche. Ich arbeite aber seit September durchschnittlich 29 Stunden die Woche in der Reinigung. Ich hatte im Januar Urlaub und hab auch für die anderen Objekte die ich eben seit September mit reinige auch Gehalt erhalten.. Ebenso wie letzten Monat wo ich 3Tage krank war. Nun mein Anliegen. Ich hatte jetzt zwei Wochen Urlaub und wollte meinen Chef nächste Woche von der Schwangerschaft erzählen. Da ich wohl auch nicht mehr lange arbeiten kann meint jedenfalls der FA. Kann mein Chef jetzt mein Gehalt o kürzen das ich nur noch die 16St die Woche bezahlt bekomme? Oder muss er mir die anderen Objekte ebenfalls weiterhin zahlen weil ich diese in Urlaub so wie im Krankheitsfall vorher auch bezahlt bekommen habe? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Lieben dank schonmal.

von sisa87 am 16.03.2014, 11:21



Antwort auf Beitrag von sisa87

Hallo, generell muß die vereinbarte Leistung des Arbeitnehmers vergütet werden. Wenn du also 16 h arbeitest, dann bekommst du dafür den vereinbarten Lohn. Für Überzeiten gibt es viele unterschiedliche Modelle - Zuschläge, Gleitzeitkonten, ... Wie wurden denn die Überstunden vergütet ? Mit Zuschlag ? Oder auf ein Zeitkonto geschrieben ? Schau mal in deinem Arbeitsvertrag nach, was zu dem Thema drinsteht. Oder falls ihr einen Betriebsrat habt, frage dort mal nach. Gruß, Sabine

von nemesis73 am 18.03.2014, 13:00