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Arbeitslosengeld

Thema: Arbeitslosengeld

Guten morgen zusammen Ich hab ne frage: Meine Tochter wird am 10.2 1 Jahr alt und geht ab August in den Kindergarten damit ich vormittags arbeiten kann. Jetzt wollte ich fragen ob ich Arbeitslosengeld beantragen kann, auch wenn ich dem Arbeitsmarkt nur am Wochenende zur Verfügung stehen würde und ab August eben auch in der Woche vormittags?

von Marion1989 am 03.02.2013, 08:30



Antwort auf Beitrag von Marion1989

Um ALG zu bekommen, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die Kinderbetreuung für die verfügbare Zeit nachweisen. Dafür gibt es beim Arbeitsamt ein Formular, das die Krippe bzw die betreuende Person unterschreiben muss. Nur dann gibt es Arbeitslosengeld. Aus welchem Bundesland bist du? Evtl gibt es da noch Landeserziehungsgeld. Ansonsten gibt es doch jetzt die 100 Euro, für die, die ihr Kind zuhause betreuen. Je nach Einkommen vom Partner, ergänzendes Hartz 4, oder Wohngeld + Kinderzuschlag.

von Badefrosch am 03.02.2013, 09:00



Antwort auf Beitrag von Badefrosch

Ich komme aus Rheinland Pfalz Bei uns gibt es kein landeserziehungsgeld Wie gesagt samantha ist für diesen August im Kindergarten angemeldet und bis dahin kann ich nur am Wochenende arbeiten weil da mein Mann Zuhause ist oder evtl 1-2 mal unter der Woche wenn ich einen Babysitter finde

von Marion1989 am 03.02.2013, 09:11



Antwort auf Beitrag von Marion1989

Du bekommst nur für die stundenzahl die du zur vetfügung stehst arbeitslosengeld....entweder du kannst zb.drei stunden unter der woche arbeiten oder nicht....vl wenn du einen babysitter findest gibt es nicht...solltest du keine arbeit finde,gibts in größeren städten,am wochenende zu seminaren...angenommen du kannstvim monat 40stunden arbeiten bekommsz du nur geld für diese zeit,fraglich ist ob sich der ganze aufwand lohnt....

von ccs am 03.02.2013, 13:09



Antwort auf Beitrag von ccs

zur Verfügung stehen, dh. Betreuung nachweisen. Erst dann bekommt man Arbeitslosengeld. Also mit 3 Stunden in der Woche wird das nix.

von ALF0709 am 03.02.2013, 13:34



Antwort auf Beitrag von Marion1989

Du bekommst dann anteilig Arbeitslosengeld. Wenn Du vorher 40 Stunden gearbeitet hast und dann wieder 20 zur Verfügung stehst, die Hälfte. So ist es bei mir. Ob es eine Mindeststundenzahl gibt, weiß ich nicht. Einen Nachweis über die Betreuung haben die bei mir nicht gefordert.

von Halluzinelle von Tichy am 03.02.2013, 20:53



Antwort auf Beitrag von Marion1989

"Dafür gibt es beim Arbeitsamt ein Formular, das die Krippe bzw die betreuende Person unterschreiben muss. " - Nur mal interessehalber, wenn der Partner/Die Partnerin die Kinder betreut, muss der dann unterschreiben?

von rabukki am 03.02.2013, 23:48



Antwort auf Beitrag von rabukki

Gute Frage Bei uns musste die Tagesmutter unterschreiben.

von Badefrosch am 04.02.2013, 21:11