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Arbeitslos und Pflichten?

Thema: Arbeitslos und Pflichten?

Hallo, vielleicht kann mir jemand von Euch einen Rat geben. Ich bin derzeit nach der Elternzeit arbeitslos. Das AA möchte mir nun eine Verwaltungstätigkeit im Büro einer politischen Partei vermitteln, der ich absolut nicht 'zugetan' bin. Muss ich diese Tätigkeit annehmen? Vielen Dank für Eure Tipps.

Mitglied inaktiv - 15.08.2008, 13:32



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Hallo, sicher musst Du diese Tätigkeit annehmen. Ob Du mit Deinem Arbeitgeber konform gehst, spielt da keine Rolle. Sofern Du keine Entscheidungen triffst, sondern nur "ausführende Gewalt" bist, spricht da nichts dagegen. LG Linda

Mitglied inaktiv - 15.08.2008, 13:50



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bin zwar kein Fan davon, aber da mußt bestimmt auch zum Vorstellungsgespräch erst mal hin. Stell dich halt etwas an.

Mitglied inaktiv - 15.08.2008, 14:16



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Hi, du kannst diesen Vermittlungsversuch nicht ohne Konsequenzen ablehnen, solange du keine Tätigkeiten der Außenrepräsentation wahrnehmen sollst - und selbst dann wird es schwierig. Es spricht aber nichts dagegen, wenn du selbst "gegensteuerst", d.h. in einem evtl. Bewerbungsgespräch durchblicken lässt, dass du eigentlich nicht hinter der Partei stehst...dann wird es auch nicht zu einem Jobangebot kommen und du hast deine Pflicht erfüllt. Allerdings würde ich eine Arbeitsstelle auch nicht ohne weiteres aufgeben - es gibt nur sehr wenige Arbeitgeber, bei denen ich eine Anstellung nicht mit meinem Gewissen vereinbaren könnte...zu leichtfertig sollte man da auch nicht mit seinem (Vor-)Urteil sein. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 15.08.2008, 14:21



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Also ich finde das schon grenzwertig.. Angenommen, der Job ist bei der NPD oder Die Linken und man hat eine komplett andere Einstellung und soll diese Partei mit seiner Arbeit unterstützen, geht das meiner Meinung gegen die Meinungsfreiheit. Nur weil man ALG bezieht, ist man doch kein Sklave, der ALLES machen muss. Klar kann man sich beim Vorstellungsgespräch streitlustig oder blöd anstellen, aber mir geht schon das Prinzip gegen den Strich. Bin echt froh, dass ich Arbeit habe und dem Amt nicht ausgeliefert bin.

Mitglied inaktiv - 17.08.2008, 16:01



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Ja, genau so geht es mir auch! Bin froh, dass das jemand genau so sieht! Früher war es ja 'mal so, dass man 2 Stellen ablehnen durfte mit Begründung, das wurde aber offenbar zu sehr ausgenutzt und die Regelung wurde geändert. Es ist ja nicht so, dass ich nicht arbeiten möchte, ich bin auch optimistisch, dass ich etwas finde, und ich stelle mich auch nicht wer weiß wie an, aber irgendwo hört es bei mir auf. Ich muss diese Partei u.a. auch beim Wahlkampf unterstützen und das ist doch widersinnig... Danke jedenfalls für Deine Antwort.

Mitglied inaktiv - 17.08.2008, 16:54



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Tendenzbetriebe - dazu gehören Kirchen, Gewerkschaften und Parteien - dürfen erwarten, daß ein Mitarbeiter ein Mitgliedsbuch hat. Und da Dich keine zwingen kann und darf, einer Partei, Kirche oder Gewerkschaft beizutreten, deren Ideen Du nicht unterstützt, wirst Du den Job mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sowieso nicht bekommen. Du wirst als Evangele auch keinen Job bei den Katholen bekommen - und umgekehrt. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 17.08.2008, 16:56