Vlt. hat ja wer von euch Lieben eine Ahnung was ich jetzt am besten mache...
Ich hab Ende letzten Monats meine Ausbildung zur Heilpraktikerin mit der Amtsärztlichen Überprüfung abgeschlossen. War eine schulische Ausbildung, hab also dabei nix verdient.
Bin in der 31.SSW mein MuSchu würde am 21.8. Beginnen ... ist es sinnvoll sich noch Arbeitslos zu melden?
KV läuft über meinen Mann, Geld würde ich keins bekommen weil mein Mann zu viel verdient und das mit den Rentenansprüchen ist eher unwichtig, weil ich dann nach meinem Jahr Erziehungsurlaub in die Selbstständigkeit gehen würde ...
Ich hoffe irgendwer von euch kennt sich da mit aus... bin mir nämlich nicht sicher was ich jetzt machen kann /muss!!
LG angiz
von
angiz
am 30.07.2013, 12:15
Hi,
ich würde dir raten, dich trotzdem arbeitslos zu melden, du wirst auch nicht mehr vermittelt werden :)
Aber das mit dem Rentenansprüchen ist nicht ohne, zumal auch Schul- und Ausbildungszeiten angerechnet werden und dann auch die Erziehungszeiten von 3Jahren/Kind in der gesetzl. RV anfallen (wen du zu Beginn gestzl. versichert warst). Die Wartezeit von 5 Jahren dürftest du damit fast voll bekommen, so dass zumindest ein kleiner Betrag im Alter da ist.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 30.07.2013, 13:32
Hallo,
du kannst dich arbeitslos ohne Bezug melden - bzw. arbeitssuchend.
Für beides gibt es keine Leistungen - ich nehme aus deiner Beschreibung mal an, das du keine Ansprüche hast. Wenn du vor deiner Ausbildung sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, müsste man das kontrollieren..
Ansonsten, wenn du eh nicht vermitteln werden willst und keine Leistungen beanspruchen willst/kannst, musst du dich nicht melden.
Elterngeld wird es auch so oder so nur den Mindestsatz geben.
Gruß Dhana
von
dhana
am 30.07.2013, 21:21
Auf jeden Fall melden!
Und wenn es später nur 20 Cent Rente sind, über die wir reden!
von
shinead
am 01.08.2013, 11:22