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Arbeitsamt Frage

Thema: Arbeitsamt Frage

hi, versteht mich bitte nicht falsch. Ich bin jetzt seit 7 Jahren in Elternzeit - 3 Kinder - und will auch wieder arbeiten gehen. Leider ist der Kindergarten bei uns nur bis 13.00 Uhr kleiner Ort und die Schule max. mit Betreuung auch bis 13.00 Uhr. Wir haben keine Omas und Opas in der Nähe und ich kann max. an 3 Tagen die Woche arbeiten max. eventuell 15.00 Stunden wobei das schon viel ist. Vermittelt das Arbeitsamt auch auf 400,00 Euro Basis damit ich erst mal wieder reinkomme - wenn die Kids 6,4 1/2 und 3 dann älter sind kann ich auch länger arbeiten aber bis dahin nicht - habe ich eine Chance auf Arbeitslosengeld - wonach wird das berechnet bestimmt nicht nach meinem letzten Gehalt! Immerhin liegt das schon gute 7 Jahre zurück und war damals schon sehr hoch! Ich war noch nie beim Arbeitsamt musste ich bis jetzt nicht aber meine Firma ist umgezogen hat danach dicht gemacht und ich kann nicht mehr zurück in den Job aber wie gesagt ich brauche nur etwas auf 400,00 Euro Basis der Rest lohnt sich jetzt wohl noch nicht mal mit der Steuerklasse und dem Zeitaufwand. Danke für zahlreiche Antworten und Tipps LG Lenismama

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 20:47



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Mir ist nicht ganz klar, was genau Deine Frage ist? Das geht aus Deinem text nicht genau hervor. Abgesehen von der evtl. Höhe des Arbeitslosengeldes. Ich empfehle Dir dringen die Info-Broschüre vom Arbeitsamt, da stehen die gesetzlichen Vorgaben auch zur Höhe des Geldes drin. Ich habe sie gerade auf dem Tisch liegen, es ist mir jetzt aber zu mühselig, das entsprechende abzuschreiben. Hier als pdf: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf Wichtig ist, dass Du eine Kinderbetreuung vorweisen kannst für die Zeit, in der Du arbeiten gehen möchtest (egal, ob Job schon vorhanden oder noch auf Suche). Meines Wissens wird Arbeitslosengeld nur in dem Umfang gezahlt, in dem Du die Kinderbetreuung nachweisen kannst. Du bekommst also z.B. nicht einfach für 40 Stunden/Woche Geld, wenn Du nur für 20 Stunden eine Kinderbetreuung hast, oder sogar gar keine... 400 Euro Jobs werden auch vermittelt, jedenfalls bieten wir als AG gerade einen an (Mini-Job), und wir haben nicht nur die Stellenanzeige auf den Webseiten der Arbeitsagentur, sondern auch direkt schriftlich einen Vermittlungsvorschlag bekommen (wobei sich die Person noch nicht bei uns gemeldet hat...).

Mitglied inaktiv - 15.05.2008, 00:09



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mir geht es nur darum ob auf 400,00 Euro Basis vermittelt wird. Ich kann wegen der Kinderbetreuung nicht mehr arbeiten max. 12 - 15 Stunden die Woche. Damit ich aber nicht ganz raus bin aus dem Geschehen suche ich halt. Es lohnt sich nur nicht sich arbeitslos zu melden wenn auf 400,00 Euro ungerne vermittelt wird. Bis jetzt bin ich schon alleine tätig geworden hätte sogar einen Job auf 400 Euro haben können aber damals war die Mini noch nicht im Kiga und ich wusste nicht genau ob ich das von der Zeit her hinbekomme bzw. ob sie im Kiga mitmacht oder Theater macht - meine mittlere hat fast 1 Jahr Theater gemacht - da hätte ich mir sowas nicht vorstellen können aber die Kleinste hat es problemlos weggesteckt d. h. ich kann arbeiten gehen. Mir ging es wirklich nur um die Vermittlung der 400,00 Euro Jobs. Habe gestern auf einer HP eines Unternehmens einen Job auf 400,00 Euro gefunden und mich beworben. Es ist nicht so das ich nicht arbeiten will. Es kommt aber bei 3 Kids entschieden auf die Zeit/die Entfernung usw. an. Ich kann keine 30 - 40 km oder mehr in die Arbeit fahren es sollte in der Nähe sein max 10 km damit falls was ist ich schnell bei den Kids sein kann da wir sonst ja niemanden haben. Und immerhin bin ich einfach vorrangig Mutter! Danke für Eure Antworten. Ich schaue in den nächsten Tagen mal beim Amt vorbei. LG

Mitglied inaktiv - 15.05.2008, 14:58



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Hi, ja, es wird auch auf geringfügiger Basis vermittelt - du musst halt nachweisen, wie viele Stunden du dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehst. Das ALG geht nach deinem letzten Netto-Gehalt, wenn dieses mehr als 5 Jahre zurückliegt, dann nach Berufsgruppen-Tabellen. Wenn du es schaffst zu argumentieren, dass du dein altes Gehalt auch wieder bekommen würdest, wird es trotzdem als Bemessungsgrundlage herangezogen :) Gruß, speedy

Mitglied inaktiv - 15.05.2008, 09:22