Baby und Job

Forum Baby und Job

Arbeit und Tagesmutter

Thema: Arbeit und Tagesmutter

Mein Arbeitsplatz ist ein Baumarkt und während meiner Arbeitszeit bringe ich mein Kind zur Tagesmutter. Ich habe ihr unterschrieben, dass sie sich mit meinem Kind auch außerhalb ihrer Wohnung aufhalten darf und ihn auch zum einkaufen etc. mitnehmen kann. Gestern passierte folgendes: Gegen Mittag ging ich zur Information meines Arbeitsplatzes und im gleichen Moment stand die Tagesmutter inkl. der Tageskinder inkl. meinem Kind vor mir. Sie drehte den Wagen weg, damit mein Kind mich nicht sieht. Völlig in Ordnung.. Hätte mein Kind mich gesehen, hätte er zu mir gewollt. Jedenfalls haben wir uns kurz begrüßt und ich ging nach draußen. Als ich mein Kind am Nachmittag bei ihr abholte, teilte sie mir mit, dass wenn mein Kind mich beim nächsten Mal sehen sollte und dann zu mir will, dann würde sie ihn an mich übergeben. Denn ihre Pflicht wäre dann getan. Wenn die Eltern in der Nähe sind bzw. man sich sieht, dann könnte sie das Kind den Eltern einfach übergeben. Habe ich einen Denkfehler oder kann ich ihr da widersprechen? Denn ich bin der Meinung, ihre Pflicht ist dann getan, wenn ich mein Kind bei IHR Zuhause abhole und nicht, wenn wir uns zufällig an MEINEM (!) Arbeitsplatz sehen, an dem ich mein Kind sowieso nicht annehmen kann. Es ist doch nicht mein Problem, wenn die Dame während meiner Arbeitszeit in meinem Betrieb inkl. meinem Kind, einkaufen geht. Also ich finde, da macht sie es sich ganz schön einfach. Ich meine, sie wird für eine 45 Stunden/Woche Tagespflege bezahlt und ich habe doch dann das Recht, mein Kind 45 Stunden die Woche, bei ihr zu lassen, wenn es nicht anders geht. Meistens hole ich mein Kind nach 7 Stunden, so komme ich auf 35 Stunden/Woche. Von daher finde ich ihren Ansprache von wegen "Ihre Pflicht wäre getan" ganz schön unangebracht. Oder seh ich da was ganz falsch? LG

von laila175 am 15.10.2011, 20:57



Antwort auf Beitrag von laila175

Hallo, das hört sich ganz merkwürdig an ... und ist sicher kein Missverständnis ? Natürlich kann die Tagesmutter nicht eigenmächtig ihren bezahlten Dienst für beendet erklären, weil dein Kind dich (irgendwo) sieht; das auch noch an deinem - spätestens jetzt bekannten - Arbeitsplatz. Und selbst wenn man sich tagsüber kurz auf der Straße begegnet, und selbst wenn du da nicht dienstlich unterwegs wärest : Es ist für die Tagesmutter und ihren Job völlig egal, was du während ihrer Tätigkeit machst. Suche nochmals in einem ruhigen Moment das Gespräch mit ihr und kläre das (auf). Gruß Anna

von Annas Truppe am 15.10.2011, 21:14



Antwort auf Beitrag von laila175

Wie kommt die Tagesmutter denn auf die Idee Dir einfach so an deinem Arbeitsplatz Dein Kind geben zu wollen? Was sollst Du denn dann mit dem Kind machen? Finde ich schon sehr merkwürdig. Wenn man die Mutter beim einkaufen trifft oder so kann ich mir ja noch vorstellen, daß das möglich ist. Aber beim arbeiten? Geht doch gar nicht. Von demher musst Du ihr ganz klar sagen, daß Du Dein Kind erst wieder in Empfang nimmst, wenn Deine Arbeitszeit beendet ist. Und wenn sie nicht will, daß Dein Kind Dich sieht (wofür ich Verständniss habe), dann darf sie halt nicht in Deinen baumarkt. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 16.10.2011, 07:16



Antwort auf Beitrag von laila175

Sie hat einen Vertrag und den hat sie einzuhalten. Keine Frage, keine Ausnahme.... nichts. Sie betreut Dein Kind, also muss sie es so betreuen wie abgemacht. Sie kann Dir während DEINER Arbeitszeit nicht einfach das Kind bringen. Frag nochmal nach, vielleicht hat sie es irgendwie anders gemeint. Wobei die Worte, wenn sie SO waren, sehr deutlich waren und unmissverständlich... Ne, aber es ist IHR Problem, wenn sie an Deinem Arbeitsplatz einkaufen geht.... melli

von bubumama am 16.10.2011, 10:53



Antwort auf Beitrag von laila175

Bist Du sicher, dass das kein Missverständnis war? Es geht natürlich nicht, dass sie Dir Dein Kind mal eben auf der Arbeit in die Hand drückt...und das ist doch auch jedem normal denkenen Menschen klar. Sie wusste doch vorher, wo Du arbeitest und ich finde es schon sehr merkwürdig, dass sie ausgerechnet dann dort aufkreuzt, wenn Du gerade da bist.

von Joni76 am 16.10.2011, 12:01



Antwort auf Beitrag von laila175

Ihr habt einen Vertrag geschlossen und der ist einzuhalten. So einfach ist das! Sie hält sich an die vertraglich festgehaltenen Betreuungszeiten und Du bezahlst sie dafür. Wenn sie ihre Seite des Vertrages nicht einhält (und das würde sie nicht, wenn sie Dir Dein Kind "übergibt", wenn Ihr Euch an Deinem Arbeitsplatz trefft), dann brauchst Du auch Deinen Part nicht einzuhalten! Ergo: ich würde Ihr bei nächster Gelegenheit sagen, dass sie in dem von ihr angekündigten Falle damit zu rechnen hat, dass Du ihr das vereinbarte Honorar nicht oder nicht vollständig auszahlen wirst. Ich würde es nicht provokativ oder sauer ausdrücken - vielleicht hat die Dame wirklich keine Ahnung von dem, was sie von sich gibt - mehr so auf der Schiene: "Ich werde dann übrigens meinen Dauerauftrag an sie stoppen, weil ihr Gehalt ja aufgrund ihrer Ankündigung vom soundsovielten dieses Monats zukünftig eher unterschiedlich ausfallen wird" oder so in der Art. Sollte sie daraufhin nachfragen, wieso und warum, erklärst Du es ihr in epischer Breite. Halte uns mal auf dem Laufenden. Ich bin wirklich interessiert, wie Deine TaMu reagiert. Gruß, dieElle

von dieElle am 16.10.2011, 14:31