Hallo!
Eine Frage, als Beamtin hat man ja keinen typischen "Arbeitsvertrag". Was hat der Arbeitgeber mit Euch schriftlich gemacht als Ihr in Elternzeit gegangen seit und aber während der Elternzeit TZ gearbeitet habt.
Wird da so eine Art Vertrag gemacht oder eine Verfügung. Ich meine irgendwo muss das doch schrifltich festgehalten werden. In unserem kleinen Amt weiß das leider keiner. vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen.
Dankeschon mal
Mone
Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 16:03
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hallo,
ich hab der Personalstelle geschrieben, dass ich gerne ab dann und dann in Elternzeit gehen will und TZ arbeiten und hab von denen einen einfachen Schrieb bekommen mit Überschrift "Gewährung von Elternzeit", wo genau das dann wieder drin steht. Also ziemlich unkompliziert. Nur die Besoldungsstelle hat das erstmal nicht so schnell mitbekommen, da gabs dann immer ein kleines Wirrwarr...
lg alice
Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 16:55
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Hallo,
ja war bei mir auch so. Habe von der Personalstelle auch nur nen Schrieb bekommen wo alles noch mal genau drin stand....
Gruß
Petra
Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 17:25