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400€ Job- WER muß wie anmelden??

Thema: 400€ Job- WER muß wie anmelden??

Hallo zusammen...ich mal wieder mit einer Frage zu meinem derzeitigen "Lieblingsthema" "nicht gezahltes Gehalt". Also: die gute Frau hat mir nun (Gott sei Dank) gekündigt bzw. ich habe heute Post bekommen, in welcher sie mir einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung vorschlägt. GERNE!!! Nur: sie besitzt doch tatsächlich noch die Dreistigkeit, mich ABZUMAHNEN, weil ich seit Februar dort arbeite, sie aber bis dato keine Sozialversicherungsnummer von mir hat! Ich gestehe, das ich daran überhaupt nicht gedacht habe- aber ist es nicht IHRE Pflicht als Arbeitgeber, mich am Anfang sofort darauf hinzuweisen????? SIE muß sich doch mit sowas auskennen, oder liege ich da falsch??? Denn: sie schreibt mir tatsächlich, das ich angeblich mutwillig ( ) diese Nummer zurückgehalten habe und sie mir nun, bis ich die Nr. nachgereicht habe, kein Geld auszahlt. Klar, sie kriegt die Nummer, natürlich- aber ich überlege, ob ich sie nicht einfach auch mal n bißl ärgern soll mit nem deftigen Brief vom Anwalt... Ach ja, UND: mein Vertrag begann am 10.2.- ich habe sie aber schon am 4.2. vetreten, da sie einen Unfall hatte und ihre Gruppe nicht machen konnte- diese 20€ gedenkt sie mir nun nicht zu zahlen, weil ich noch keinen Vertrag hatte zu diesem Zeitpunkt!!! Diese Frau ist echt der Hammer!!! Ich habe ja Zeugen, nämlich die Kursteilnehmerinnen, ich HABE da gearbeitet- wie schaut das rechtlich aus ohne Vetrag? Viele Fragen und ich hoffe auf viele Antworten...dankeschön!!!!!

Mitglied inaktiv - 21.04.2010, 13:47



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Anmelden muss dich er AG. Das geht auch ohne SV-Nummer!

Mitglied inaktiv - 21.04.2010, 14:21



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Das geht nicht! Entweder die Sozialversicherungsnummer oder Geburtsname und Geburtsort. Das sind Pflichtangaben. Und so wie früher, das man eine Meldung auch händisch ausfüllen konnte und an die Krankenkasse schicken, das geht nun auch nicht mehr. Sind die Felder nicht ausgefüllt kann auch keine Meldung verschickt werden.

Mitglied inaktiv - 21.04.2010, 15:06



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...wenn sie mich nicht anmelden kann ohne diese Daten, heißt das doch im Klartext, das sie mich erst JETZT, nach der Kündigung angemeldet hat...MUSS sie das nicht eigentlich schon machen, wenn ich meine Tätigkeit aufnehme? Und was ist mit den Vetretungsstunden? Die werden mir jetzt nicht vergütet, weil ich erst 6 Tage später den Vertrag unterschrieben habe???

Mitglied inaktiv - 21.04.2010, 17:04



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Sie muss dich sogar innerhalb von 6 Wochen nach Arbeitsaufnahme anmelden! Wie das mit den Vertretungsstunden ist, kann ich dir nicht sagen.

Mitglied inaktiv - 21.04.2010, 17:53



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Hi, der AG muss den AN anmelden und den AN dazu auffordern, alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Die Anmeldung muss dann innerhalb von 6 Wochen erfolgen, sonst ist der Tatbestand von Sozialvers.betrug gegeben. Natürlich könnt ihr euch jetzt streiten, nur kann keiner von euch beweisen, dass sie es dir nicht mündlich mitgeteilt hat. Also: Nummer vorlegen, basta. Die nicht erfolgte Anmeldung ist übrigens kein Grund, Gehalt zurückzuhalten. Das würde ich der guten Dame sogar per Anwalt mitteilen und Verzugszinsen zusätzlich fordern. Zum Vertrag: Arbeitsverträge können ebenso mündlich oder konkludent (eben durch einfach arbeiten) geschlossen werden. Ist bis dahin kein Entgelt vereinbart, gilt das Übliche. Auf das Datum der Vertragsunterzeichnung kommt es nicht an! Also muss sie auch die ersten Stunden bezahlen. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 21.04.2010, 21:10



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Hallo, nur um sie zu ärgern, einen Anwalt zu beauftragen, ist kindisch. Das würde ich ausklammern. Dass Du die SV-Nummer nicht abgegeben hast, war nachlässig, aber sicherlich nicht vorsätzlich und schon gar nicht mutwillig, das ist lächerlich. Zumal wenn Sie Dich nicht danach gefragt hat. Es ist unerheblich, ob Dein Vertrag erst am 10.2. begann, wenn Du schon am 4.2. Vertretung gemacht hast. du hast auf jeden Fall Anspruch auf Auszahlung. Wenn Du was machen willst, um sie zu ärgern, dann schreib mal an die Minijobzentrale und frage, ob sie Dich angemeldet hat, dann treten die ihr vielleicht auf die Füße, villeicht aber auch nicht (sind ja auch keine Unternehmer....). Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 23.04.2010, 15:10