Baby und Job

Forum Baby und Job

ALG1 für einen Tag beantragen?

Thema: ALG1 für einen Tag beantragen?

Meine Schwester ist schwanger. Ihr AV endete so kurz vor dem Mutterschutz, dass sie nun lt Arbeitsamt für 1 Tag ALG1 beantragen soll. Sie wird dann für 2 Jahre in Elternzeit gehen und auch danach nicht in ALG2 fallen, weil sie einen gutverdienenden Mann hat (vorausgesetzt es kommt nicht Trennung ). Ist das denn nötig? Entstehen ihr irgendwelche Nachteile, wenn sie das nicht einreicht? Die Frau meinte, dass wäre "für später" wichtig...

von Joni76 am 11.07.2011, 11:31



Antwort auf Beitrag von Joni76

"Die Frau" meinte vermutlich, wegen der Ansprüche aus der Rentenversicherung. Für die lückenlosen Ansprüche reicht es aber, wenn man in dem Kalendermonat überhaupt sozialversicherungspflichtig war, das war Deine Schwester. Für 1 Tag wird sie sowieso nichts bekommen.

von Caipiranha am 11.07.2011, 11:59



Antwort auf Beitrag von Joni76

Ich denke eigentlich nicht, d.h. ihr stünde auch für die 6 Wochen bis zur Geburt ALG zu. Allerdings ist mein Halb-Wissen nicht auf dem Stand der Zeit. Trini

von Trini am 11.07.2011, 15:34



Antwort auf Beitrag von Trini

Jaaaa mein Halbwissen ist auch schon ein paar Jahre alt *lach* Aber das ist uns ja noch garnicht eingefallen. kriegt man denn ALGI, obwohl man dem Arb.markt nicht zur Verfügung steht? Schonmal Danke!

von Joni76 am 11.07.2011, 16:26



Antwort auf Beitrag von Joni76

Hallo, ich habe im letzten Jahr ALG1 bezogen. Mit Beginn des Mutterschutzes erlosch der ALG1 Anspruch. Das Mutterschaftsgeld erhielt ich "nur" von der Krankenkasse. LG

von dennethw am 11.07.2011, 22:21



Antwort auf Beitrag von Joni76

Ich würde es tun. Und wenn das Geld nur auf dem Babykonto landet... Außerdem hat sie dann schon alle Unterlagen eingereicht, wenn sie nach den zwei Jahren Elternzeit erst einmal ALG1 bezieht (Restanspruch ja dann 359 Tage!) bis sie einen neuen Job gefunden hat. Sonst muss sie in zwei Jahren "rennen" um alle Unterlagen zu bekommen, jetzt hat sie es m.E. einfacher...

von shinead am 12.07.2011, 09:11



Antwort auf Beitrag von Joni76

Hallo, klar sollte sie ALG 1 beantragen. Erstens bekommst sie dann Geld für den Mutterschutz. Ich bin mir nicht sicher, ob sie dies ohne ALG 1 bekommt. Zweitens bekommt sie, wenn sie mindestens 2 Jahre "Elternzeit" (für ALG Empfänger gibt es ja eigentlich keine Elternzeit) macht, nochmal ein Jahr ALG 1 nach der "Elternzeit". LG Sibs

von sibs1 am 13.07.2011, 08:22



Antwort auf Beitrag von Joni76

Ich würde es machen, wenn sie nicht direkt nach der Elternzeit einsteigt, hat sie Anspruch auf ein Jahr ALG 1. Für die Rente macht das ein paar Cent aus wenn überhaupt. Und zwei Jahre sind eine lange Zeit, da kann so viel passieren. Wir z.B. hatten Pläne, ich steige mit Mini-Job ein und steigere mich auf Teilzeit, Mann geht Vollzeit arbeiten. Das Schicksal war hart, Mann hat seine Arbeitskraft verloren und kämpft um die Erwerbsunfähigkeitsrente. Das hieß dann ich musste wieder arbeiten gehen. Da ich bessere Verdienstmöglichkeiten habe als er, reichen bei mir sogar 32 Stunden die Woche um etwas über dem Hartz 4 Satz zu sein, aber Hauptsache unabhängig vom Staat. Die Unterstützung bis ich einen Job hatte hat mir schon gereicht. Ich will nie wieder Hartz IV.

von Badefrosch am 13.07.2011, 19:24