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AG zahlt keinen Lohn? Was macht man da?

Thema: AG zahlt keinen Lohn? Was macht man da?

Hallo, ich hab da mal eine Frage. Ich arbeite seit Otober bei einem neuen AG, habe nur eine Einstellungszusage und ansonsten "ist Ihr Vertrag unterwegs". Ende Oktober habe ich keinen Lohn bekommen, mit der Bemerkung"Wir haben Ihre Unterlagen noch nicht voreliegen" -das hatte der (ehemalige) Chef tatsächlich verpennt. Mittlerweile ist es so, das Leute, die 4 Wo nach mir angefangen haben - u.auch mein Mann, der gleichzeitig angefangen hat- ihren Vertrag haben, nur ich nicht. Ich vermute, das es auch diesen Monat so sein wird, das ich zum letzten kein Geld kriege - dann ja schon für 2 Monate. Kann ich dann sagen, bevor mein Geld nicht drauf ist - und zwar alles- komm ich nicht mehr? Wie sieht so was rechtlich aus? Bin grad etwas (sehr) sauer - will aber auch eigentlich dort bleiben, weil Spass macht. Danke, tabeamutti

von tabeamutti am 22.11.2011, 12:03



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Hi, 1. wenn möglich, persönlich und nett in der Personalabteilung vorbeigehen und nachfragen, dich aber nicht vertrösten lassen. Selbst wenn formal noch Unterlagen fehlen, können sie dir einen Lohnvorschuss anweisen. Es gilt der Grundsatz, dass Arbeit entlohnt werden muss und zwar spätestens am letzten Tag eines Monats. Auch ein mündlicher Vertrag oder tatsächliche Arbeit gilt als Vereinbarung=Vertrag. Wenn sie sich querstellen, bitte sie, das direkt mit deinem Chef zu klären, das kann nicht deine Aufgabe sein. 2. Den direkten Vorgesetzten SOFORT ansprechen. 3. Wenn nach 1 Woche immer noch nichts passiert ist, einen Brief aufsetzen und den ausstehenden Lohn anmahnen. Kannst dich gf. gerne dann nochmal melden. Gruß, Speedy

von speedy am 22.11.2011, 15:06



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Huhu, und in Bezug auf den fehlenden Arbeitsvertrag gibt es auch ein Gesetz oder eine Vorschrift, nach den/der der AG diesen innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geben muss... komme jetzt nicht auf das Gesetz/die Vorschrift... irgendwas mit Nachweis... ???

von Ingi74 am 22.11.2011, 15:12



Antwort auf Beitrag von Ingi74

ja, den Grundsatz der Schriftlichkeit von Arbeitsverträgen gibt es, nur nützt ihr das nichts, es geht hier ja eher um den ausstehenden Lohn und dafür ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht nötig. Gruß, Speedy

von speedy am 22.11.2011, 15:21



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Hallo, ich hab meine PDL und die Eirichtungsleitung schon mehrmals darauf hingewiesen. "Kommt,kommt" hieß es da. Die Personalabteilung ist in einer anderen Stadt. da kann ich auch nicht mal so eben hin. Und da es dann schon 2 Gehälter sind, will ich mich nicht mehr vertösten lassen. Aber letztlich, was hab ich für eine Chance, ohne Ärger dran zu kommen? LG tabeamutti

von tabeamutti am 22.11.2011, 17:06



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Hi, ein freundlicher aber bestimmter Anruf in der PA und wenn das nicht hilft, dann direkt einen sehr bestimmten Brief hinterher. Da das Verschulden ja offensichtlich nicht bei dir liegt, wird dir das niemand krumm nehmen, solange du sachlich bleibst. Ggf. würde ich den direkten Vorgesetzten über das Vorgehen vorher informieren und ihm ggf. eine Kopie zur Verfügung stellen, dann kann er auch noch seinen Senf dazu geben, bevor du es abschickst. Gruß, Speedy

von speedy am 22.11.2011, 19:11



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Guck mal, kam in der Arbeitsrechtkolumne der "Zeit": http://www.zeit.de/online/2009/32/arbeitsrecht-gehaltsforderung

von Kaka_b am 23.11.2011, 00:22



Antwort auf Beitrag von Kaka_b

Wenn der Job im Prinzip gefällt, würde ich nie die harte Schiene wählen, sonst liegt die Kündigung morgen auf dem Tisch! Recht haben und Recht bekommen sind leider zweierlei Stiefel und hier muss eine "friedliche" Lösung gefunden werden, sonst geht es nicht weiter. Gruß, Speedy

von speedy am 23.11.2011, 09:12



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Wenn Dir kein schriftlicher Vertrag zugeschickt werden, greifen die gesetzlichen Regelungen. Es muss kein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. Du hast z.B. jetzt keine Probezeit, sondern bist tatsächlich fest und unbefristet eingestellt. Entsprechend hast Du Anspruch auf Lohn. Den kannst Du anmahnen. Wenn in der Firma üblich ist, den Lohn zum monatsersten zu überweisen, dann kannst Du 5 Tage später den entstehenden Zinsschaden durch die Nicht-Zahlung beim Arbeitgeber geltend machen. Spreche mal mit dem Personalbüro.

von shinead am 23.11.2011, 09:00