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3 jahre elternzeit = 3 jahre krankenversichert?

Thema: 3 jahre elternzeit = 3 jahre krankenversichert?

hallöchen! ich bin im moment noch in elternzeit. habe 3 jahre beantragt. im moment bin ich ja noch versichert.wie lange geht das noch so? meine elternzeit geht eigentlich noch bis oktober 2010. das elterngeld bekomme ich noch bis oktober 2009. (hab ich auf 2jahre verteilt) was passiert dann ab oktober? bin ich und mein sohn die kompletten 3 jahre versichert? ich sag schon mal vielen dank an euch grüsse

Mitglied inaktiv - 28.03.2009, 07:49



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ja, du bist die ganze elternzeit über versichert. wenn dein sohn bei dir mitversichert ist, er natürlich auch.

Mitglied inaktiv - 28.03.2009, 09:34



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Du bist bis zum Ende der EZ über deine GKV versichert - eigentlich müßtest du das auch schriftlich bekommen haben - frag mal nach...

Mitglied inaktiv - 28.03.2009, 10:27



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Ich war damals 3 Jahre daheim und nur solange versichert, wie ich Erziehungsgeld bekommen habe, danach war ich bei meinem Mann mit versichert. Es hieß damals auch die ganzen 3 Jahre bin ich selbstverständlich bei ihnen kostenlos weiterversichert. Danach haben sie mir geschrieben, das sie sich vertan haben und wollten mir die in der Zeit enstandenen Kosten in Rechnung stellen. Es hat ziemlich lange gedauert, ihnen klar zu machen, das ich nicht für die Kosten aufkommen werde und sie sich dann halt mit der Krankenkasse meines Mannes in Verbindung setzen sollen. Ich weiß nicht wie das mit dem Elterngeld jetzt ist, aber ich würde mir auch auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung geben lassen.

Mitglied inaktiv - 28.03.2009, 11:24



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Bei uns war es so: Wir sind beide gesetzlich krankenversichert (mein Mann freiwillig). Für die Elternzeit (Elterngeld traf auf mich noch nicht zu, da meine Kleine bereits Ende 2006 geboren wurde) wurde ich auf Antrag bei der Krankenkasse familienversichert (kostenfrei). Wenn die Elternzeit rum ist, muß man natürlich sehen, ob man wieder arbeitet und somit wieder sozialversicherungspflichtig ist oder ob man sich anderweitig versichert. Aber die Elternzeit kann ja 3 Jahre betragen und hat nichts damit zu tun, wie lange man Elterngeld bekommt. V. G.

Mitglied inaktiv - 28.03.2009, 11:44



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Du bist solange Krankenversichert, solange du vom Amt Elterngeld beziehst! Sollte, dass om Okt.09 enden, mußt du dich bei deinem Mann familienversichern. So kenne ich es. Ich habe auch eine Bekannte die auf so einer Stelle arbeitet und mich in sowas beraten hat.

Mitglied inaktiv - 28.03.2009, 16:52



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Klingt ein wenig komisch. Nur mal angenommen, auch wenn dieser Fall sicherlich höchst selten vorkommt, was machen dann Alleinerziehende? Deine Bekannte sollte sich vielleicht mal hier erkundigen: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/erziehungsgeld.htm#Krankenversicherung

Mitglied inaktiv - 28.03.2009, 23:56



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Hallo, warum sollte dieser Fall höchstselten vorkommen? LG Sylvia

Mitglied inaktiv - 29.03.2009, 11:20



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Weil sich wohl die wenigsten Alleinerziehenden das leisten können.

Mitglied inaktiv - 29.03.2009, 22:36



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Also ich hatte meine Elternzeit ursprünglich für 1 Jahr angemeldet und Elterngeld bezogen. Jetzt habe ich die Elternzeit um 1 Jahr verlängert (ohne Elterngeld) und bin weiterhin beitragsfrei bei meiner Krankenkasse versichert. Ach ja, ich bin freiwillig in der GKV, ebenso mein Mann. Ich mußte eine Bescheinigung von der KK meines Mannes beibringen, daß er da versichert ist.

Mitglied inaktiv - 29.03.2009, 22:39



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Hallo, also bei der krankenkasse muss man total aufpassen - ich habe während meiner erziehungszeit das sogenannte Erziehungsgeld bekommen und zusätzlich hartz 4. War also so zu sagen doppelt versichert. Als sich die Agentur mal wieder nicht ausknören konnte und ich zwei monate nichts bekam von denen hat sich auch die krankenkasse gleich gemeldet und wollten die beiträge in höhe eines freiwillig versicherten von mir - waren glaub ich 120 Euro pro Monat. Leider hab ich damals aber nicht gewusst, dass ich während des Bezugs von Erziehungsgeld sowieso versichert bin und hab dummerweise gezahlt, da ich frühchen hatte und angst hatte die kosten für die intensiv selbst zahlen zu müssen. Also während du Elterngeld beziehst bist du beitragsfrei krankenversichert, danach nicht mehr. Wenn du alleinerziehend bist, kannst du auf jeden fall noch hartz 4 beantragen (wenn nicht zu viel erspartes da ist) - dann bist du da drüber versichert - wenn du verheiratet bist lass dich familienversichern - das dritte jahr müsstest du sonst definitiv selbst die beiträge zahlen.

Mitglied inaktiv - 30.03.2009, 21:00



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Das Thema ist wohl - aus eigener Erfahrung - nicht ganz eindeutig geklärt, auch von der KK bekommt man oft widersprüchliche Infos. Nach der 1. Geburt (Ende 2006) bekam ich kein Erziehungsgeld. Bis dahin waren mein Mann und ich freiwillig gesetzlich versichert, dummerweise in verschiedenen Kassen. Nach langem Hin und Her hat meine KK mir mitgeteilt, dass ich für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei versichert bin, auf Wunsch auch das Baby - ging nur, weil mein Mann auch in der gesetzlichen KK versichert ist. Ansonsten (d.h. wenn ich AE oder nicht verheiratet wäre) hätte ich blechen müssen, da ich vorher freiwillig gesetzlich versichert war. Nach der 2. Geburt (Anfang 2008) blieb auch so. Ich bekam auch Mutterschaftsgeld. Solange ich kein eigenes Einkommen habe, bleibe ich während der 2. EZ beitragsfrei gesetzlich versichert. Ich würde Dir nur empfehlen, laß Dir die Infos schriftlich geben, insb. ob, unter welchen Voraussetzungen und wie lange Du beitragsfrei versichert bist. Ansonsten ärgerst Du Dich vielleicht noch hinterher... Gruss manira

Mitglied inaktiv - 30.03.2009, 22:04