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aufhebungsvertrag?

Thema: aufhebungsvertrag?

hallo, ich hab schon wieder ne frage.ich hab vor mit meiner familie zu meinen eltern zu ziehen.sie wohnen über 400 km von uns entfernt.das ganze geht nur,wenn wir beide arbeit finden.es sieht zwar gut aus,weil wir hilfe haben,aber es ist natürlich schwierig mit vorstellungsgesprächen usw.nun hätte ich schon ein angebot ab august.so schnell komme ich wahrscheinlich aus meinem vertrag nicht raus,bin fast 10 jahre in dem jetzigen heim.nun habe ich gehört,daß man einen aufhebungsvertrag machen kann.wißt ihr wie das geht und ob mein arbeitgeber ablehnen kann? oder weiß jemand noch einen anderen rat? liebe grüße,silke

Mitglied inaktiv - 05.07.2008, 19:48



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hallo, natürlich kann das dein jetziger arbeitsgeber ablehnen. versuch sachlich zu argumentieren, warum du mit deiner familie wegziehst und dass du ein neues jobangebot hast, dann lässt er sicher mit sich reden. ansonsten gibts noch die fristlose kündigung, aber dazu brauchst du stichhaltige gründe und ist eher nicht zu empfehlen, da du ja auch ein arbeitszeugnis willst, oder? lg doreen

Mitglied inaktiv - 05.07.2008, 20:32



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hallo doreen, ein arbeitszeugnis brauch ich nicht unbedingt.also zum 01.08.08 weg zukommen,ist fast aussichtslos.urlaubszeit und krankmeldungen-meine vorgesetzte rechnet jetzt schon,wie sie den dienstplan schreiben soll. ich muß mir was einfallen lassen. liebe grüße und ein schönes restwochenende,silke

Mitglied inaktiv - 05.07.2008, 21:38



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Hallo Silke, ich mal wieder ;-) Eine Bekannte und ehemalige Kollegin von mir hat das so gemacht. Den Aufhebungsvertrag kannst du nur mit Zustimmung des AG machen bzw. eben müssen beide Parteien dafür sein. Der Tag ist x-beliebig. Also muß nicht zu Monatsanfang, -mitte oder -ende sein. Nur sollte es wohl ein Werktag sein. Wichtig zu wissen: Wenn du dann doch Job doch nicht bekommst (oder bist du 1. Wahl dort) und du meldest dich dann arbeitslos, wirst du 3 Monate gesperrt. Weil du quasi einen festen Job freiwillig selbst gekündigt hast. Du kannst ja - wenn du dennoch die Variante Aufhebungsvertrag willst - von dir aus den AG anschreiben. So wie "... hiermit bitte ich um einen Aufhebungsvertrag zum .....2008 ....". So mußte es meine Bekannte auch machen. Dann erst ging es weiteren Lauf. Grüße

Mitglied inaktiv - 06.07.2008, 11:11



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hallo bianca, den aufhebungsvertrag würde ich erst machen,wenn ich 1000 %- ige sicherheit hab.meine mutter trifft wahrscheinlich meine evtl.neue chefin und fragt,ob sie noch etwas warten kann und vielleicht zu mitte august erst einstellt.dann hätte ich ein bißchen mehr zeit.da ich nächste woche urlaub mache ( 2 wochen ) ist natürlich alles sehr kurzfristig.mal sehen,wie es sich weiter entwickelt.eile ist ja nicht geboten,denn wir haben hier momentan ja einen job,könnten uns theoretisch zeit lassen.aber durch die ferien wäre es natürlich sehr günstig,so müßte meine große nicht mitten im schuljahr die schule wechseln. liebe grüße und einen schönen sonntag,silke

Mitglied inaktiv - 06.07.2008, 12:03