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1 Jahr Elternzeit, danach Arbeitslos...

Thema: 1 Jahr Elternzeit, danach Arbeitslos...

Nein, so soll es natürlich nicht sein. Aber gehen wir mal vom "worst case scenario" aus. Mein Chef ist nämlich einer, der schon andere Mitarbeiter das Messer in den Rücken gerammt hat mit seiner Art und Weise und von daher traue ich ihm kein Stück, dass ich nach der Elternzeit dort wieder anfangen kann. Ich weiß, er ist normalerweise dazu verpflichtet. Wie wird das Arbeitslosengeld eigentlich berechnet nach der Elternzeit? 67% vom Eltergeld oder 67% vom letzten Gehalt? Will nur vorbereitet sein, sollte ich keine andere Stelle finden bevor das Elterngeld ausläuft und mein Chef tatsächlich so ein Ding drehn. Danke im Voraus für die Antworten.

Mitglied inaktiv - 25.08.2010, 12:59



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Hallo Das sind 67% vom letzten Gehalt. Dein Chef ist verpflichtet, dich wieder einzustellen, allerdings nur in deinem alten Job, also Vollzeit denk ich mal oder? Meine Elternzeit endet in 4 Wochen und ich hab schon die Kündigung. Weil in Vollzeit kann ich n icht wieder ist ja logisch, und Teilzeit kann mein Chef mir nicht anbieten. Also bin ich entweder in 4 Wochen arbeitslos oder ich hab bis dahin ne Stelle, was ich auch glaube.

Mitglied inaktiv - 25.08.2010, 14:04



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es wird, da du ja die letzten zwölf Monate kein Gehalt bekommen hast, aber in der Elterzeit angestellt warst, ein "fiktives Gehalt" genommen, von dem Du die 67% erhälst. In der Regel orientiert sich dieses fiktives Gehalt an deiner Schul- und Berufsausbildung (ich glaube es gibt fünf verschiedene Stufen- von ohne Schulabschluß bis hin zum Diplom). Hast du also in deiner letzten Position für deinen erlernten Beruf überdurchschnittlich gut verdient kann es sein, daß sie trotzdem weniger als Berechnungsgrundlage nehmen. UND: Du bekommst nur für so viel Zeit anteilig Geld, wie du jetzt arbeiten würdest. Willst du also nur Teilzeit arbeiten, bekommst du auch nur teilzeit ALG und nicht wie vor der Geburt für eine Vollzeitstelle. Ich rate aber dringend ab bei der Arbeitsagentur zu sagen du suchst Vollzeit um mehr ALG zu beziehen. Das ist nähmlich 1. Betrug und 2. bieten sie dir dann auch Vollzeitstellen an, verweigerst du diese hast du ganz schnell für eine Zeit eine ALG-Sperre und bekommst gar kein Geld.

Mitglied inaktiv - 25.08.2010, 17:03



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wie bitte? ich bekomme ALG nach Elternzeit und das berechnet sich genau nach dem Gehalt VOR der Elternzeit. Und zwar Vollzeit.

Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 22:21



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Danke für die Antworten. Ich habe vorher 35 Stunden die Woche gearbeitet und so um den Dreh bis hin zu Vollzeit hätte ich gerne wieder. Arbeite im Büro. Ich habe nicht vor das Arbeitsamt zu betrügen und hoffe inständig darum nicht einmal dort antanzen zu müssen. Ich gehe gerne arbeiten und mir fällt jetzt schon die Decke auf den Kopf....aber den Kleinen jetzt schon abzugeben (ist 3,5 Monate) bring ich nicht übers Herz. Deswegen 1 Jahr Elternzeit.

Mitglied inaktiv - 25.08.2010, 17:09



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... denke jedem vernunftsbegabtem Menschen sollte kalr sein, daß man für sein Geld arbeiten muss. Leider kenne ich mittlerweile drei Mütter die es eben so handhaben: Kind bekommen, sich kündigen lassen, ALG1 bekommen, sich bei Vorstellungsgesprächen extra doof stellen, kurz vor ende des ALG1 das nächste Kind bekommen (immerhin 450€ Kinder- und Elterngeld). Bei denen scheint die Masche zu funktionieren, dabei könnt ich so kot... Wünsche dir erst mal eine schöne Zeit mit deinem Nachwuchs, genieße das eine Jahr und dann kannst du ja weiter sehen (vielleicht nimmt dich dein alter AG dann ja doch wieder)

Mitglied inaktiv - 25.08.2010, 20:25



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Also wenn du nach einem Jahr Elternzeit arbeitslos wirst, bekommst du 67% vom durchschnittlichen Gehalt in den 12 Monater vor der Geburt. So war das bei mir, ich war 10 Monate arbeitslos, dann habe ich endlich nach 200 Bewerbungen über einen Zeitarbeitsfirma einen Job bekommen, mittlerweile bin ich von der Zeitarbeit weg, hatte mich wo anders beworben und bin da nun fest angestellt. Wie ich jedoch heute von einer Bekannten erfahren haben, dass wenn man länger als das eine Jahr in Elternzeit war, dass dann etwas fiktives angenommen wird und davon die 67%. Sie hat sich kundig gemacht, weil sie jetzt das 3. Jahr zuhause ist.

Mitglied inaktiv - 25.08.2010, 20:37



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67% vom letzten Gehalt. Und mir ist genau das passiert - erster Tag zurück - betriebsbedingte Kündigung, weil der Chef keine Frauen mit kleinen Kindern in leitenden Positionen möchte. Geh Dich lieber jetzt schon nach was Neuem umschauen! - bzw. schliesse jetzt eine Rechtsschutzversicherung ab. Die hatte ich nämlich nicht - deshalb habe ich auch nicht geklagt.

Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 22:16