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Forderung Unterhalt

Thema: Forderung Unterhalt

Hallo, Weiß jemand wie das aussieht? Mein Ex Mann hatte von mir immer 24€ Zuschuss zu den Fahrtkosten bekommen, da er den Sohn wöchentlich zum Umgang abgeholt hat. Seit Januar nimmt er ihn klassisch 2-wöchentlich und der Grund fällt damit weg. Darauf haben wir uns geeinigt und er wollte den Dauerauftrag anpassen. Das hat er aber erst für Februar gemacht. Ich habe im Januar 24€ weniger Unterhalt für unseren Sohn bekommen. Als ich die Überweisung gesehen habe habe ich ihm Bescheid gesagt und die 24€ nachgefordert und am 15. Januar ihn nochmal dran erinnert. Es kam nie was. Ich bin der Meinung er muss zahlen, da ich die Forderung im Januar gestellt habe. Und wenn ich ihn jetzt im Februar dran erinnere sagt er, der Monat Januar ist schon um, er muss nichts mehr rückwirkend zahlen. Wer hat denn jetzt recht? PS: er findet, daß ich das Geld nicht für unseren Sohn ausgeben und ihm keine Klamotten kaufe, ihn nicht bade, er mit ihm zum Frisör musste usw. Daher brauchte er die 24€ für den Frisör.

von heli89 am 28.02.2023, 08:38



Antwort auf Beitrag von heli89

Hast du nen Titel? Dann kann dir egal sein was er findet, dann lässt du vollstrecken und fertig. Ohne jede Diskussion. Wenn du keinen Titel hast bleibst du hartnäckig: Du hast die Forderung im Januar gestellt und basta. Sein Argument ist totaler Müll: Das würde ja bedeuten jede Forderung wäre bereits im nächsten Monat verjährt, da würde ja niemand mehr zahlen wenn das so einfach wäre.

von lilly1211 am 28.02.2023, 08:52



Antwort auf Beitrag von heli89

Dein Ex ist kreativ und findig und hat die Fakten verdreht: Hätte er 24€ zuviel an dich gezahlt, dann gelten die im Folgemonat als verbraucht und können nicht zurückgefordert werden.

von Pamo am 28.02.2023, 09:21



Antwort auf Beitrag von Pamo

Interessante Perspektive, hab ich noch gar nicht so betrachtet.

von heli89 am 28.02.2023, 20:42



Antwort auf Beitrag von heli89

Also, du mußt gar nichts... von seinem Kindesunterhalt Zahlbetrag ist schon 50 % Kindergeld abgezogen - das heißt das hat er für die Umgangsgestaltung zur Verfügung. Ich würde den Unterhalt mal neu berechnen lassen, die Beistandschaft beim Jugendamt macht das kostenlos und regelmäßig (alle 2 Jahre) und berücksichtigt die Alterstufen des Kindes.

von Lena_1922 am 28.02.2023, 09:47



Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Ich würde den Unterhalt auch beim Jugendamt neu berechnen lassen

von Garnele08 am 28.02.2023, 18:38



Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Danke für den Hinweis, da hatte ich gar nicht mehr dran gedacht, daß das Kindergeld schon berücksichtigt wurde. Bisher war eine Berechnung beim JA nicht nötig. Er ist mindestens so korrekt und pingelig wie ich und würde sich nicht trauen nur einen Cent zu wenig zu zahlen. Nur manchmal checkt er Sachen vom Prinzip her nicht und ist dann so anstrengend sturköpfig. Mir sind die 24€ wumpe, aber was ist wenn es nächstes mal um 240 geht? Und es ist ja nicht mein Geld sondern ich fordere es ja quasi im Namen meines Sohnes ein. Aber ich hab die Beistandschaft auf dem Schirm.

von heli89 am 28.02.2023, 20:50



Antwort auf Beitrag von heli89

Es sind doch nur 24€ Lass ihn doch einfach die 24€. Wäre es mehr würde ich es verstehen. Aber es ist nunmal nur so wenig. Und anscheinend auch einmalig. So ein Aufstand für so wenig Geld.

von Celina.Chalin am 01.03.2023, 21:47



Antwort auf Beitrag von Celina.Chalin

Da stimme ich dir nicht zu. Es ist mir auch gar nicht klar, warum sie die 24€ überhaupt an ihn gezahlt hat. Die Kosten des Umgangs trägt nämlich der Umgangsberechtigte - hier der Vater. Das Geld hätte ihm nie zugestanden - außer ein Gericht hat etwas anderes beschlossen. Mit so einer Vorgehensweise schafft man ein Anspruchsdenken, das ungeheure Blüten treiben kann. Sieht man jetzt am Ex oben.

von Pamo am 02.03.2023, 15:40



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ist etwas umständlich zu erklären, wie die 24 € zustande kamen. Letztendlich wurden die im Rahmen einer Einigung beim Jugendamt so festgelegt. Worum es mir eigentlich geht ist, dass der Grund dafür bereits im Januar weggefallen war. Ich wollte euch noch kurz erzählen, wie die Sache ausgegangen ist, und zwar hat mein Ex das Geld nun widerwillig überwiesen, damit ich ihn damit in Ruhe lasse. Er hätte das Geld eigentlich bereits für unseren Sohn ausgegeben, da ich den Unterhalt nicht ordnungsgemäß und zweckgebunden einsetzen würde. Bla bla bla...

von heli89 am 14.03.2023, 18:48



Antwort auf Beitrag von heli89

Ja, die anderen sind doch immer Schuld und nie der KV Lässt Du den Unterhalt mit der Beistandschaft neu berechnen?

von Garnele08 am 14.03.2023, 20:42



Antwort auf Beitrag von Garnele08

Klar ist man nie selber schuld. Aber was sieht der andere auch? Dass ich unser Kind ein Second-Hand-Klamotten stecke. Ergo kein Geld für das Kind ausgebe. Dass der Junge jeden Tag gesundes Brot, Obst und Gemüse mit in die Kita nimmt, alle paar Tage in die heiße Badewanne gesteckt wird, was für Ladungen an Wäsche da durch gehen, die Fahrten hin und her, Kindergartenbeiträge, ein sauberes und warmes Kinderzimmer, sowas sieht der andere Elternteil ja nicht. Daher ist es leidet immer leicht zu meckern. Schade dass man dann als Elternteil, der mit dem Unterhalt tatsächlich sorgsam umgeht, in eine Position der Rechtfertigung gedrückt wird oder sich eben Unterstützung beim JA suchen muss und das wieder gleich als Konfrontation gedeutet wird. Ich weiß, dass mein Ex den Unterhalt korrekt bezahlt, da geht er sehr transparent mit um. Und mir liegen die entsprechenden Unterlagen auch von anderer Seite sogar vor, weil wir die im Rahmen der Scheidung gebraucht hatten. Er hat auch vor seine Stelle zu wechseln, ich gehe davon aus, dass er das dann auch ordentlich handhaben wird. Falls nicht werde ich mich an das JA wenden, aber ich glaube, das wird nicht einmal nötig sein. Auf dem Schirm habe ich die Möglichkeit jetzt aber.

von heli89 am 15.03.2023, 08:13