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Zum BVG-Urteil über "Erzwingung von Umgang"

Thema: Zum BVG-Urteil über "Erzwingung von Umgang"

Ich habe diese Presseerklärung vom ISUV gefunden, die ich persönlich unterschreiben würde und für allgemein interessant finde. Hier die ISUV Pressemeldung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Durchsetzung der Umgangspflicht Grenzen der Durchsetzung der Umgangspflicht – Liebe lässt sich nicht verordnen Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) stellt fest, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. 4. 2008 zur „Durchsetzung der Umgangspflicht“ zu erwarten war. Das Gericht geht davon aus, dass liebloser, emotionslos indifferenter Umgang dem Kind schadet. Einerseits ist es richtig, Liebe, Vatergefühle lassen sich nicht „von Oben“ verordnen. Andererseits wäre ein stärkerer Impuls für begleiteten Umgang, für Mediation, für die Pflicht beider Elternteile zum Gespräch durchaus auch im Sinne des Kindeswohls gewesen. Wichtig ist, dass das oberste Gericht ausdrücklich darauf hinweist, dass dem Kind Gehör geschenkt werden muss, ja es ratsam ist ihm einen Verfahrenspfleger beizuordnen. Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler stellt fest: "Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts lässt für das Kind alle Türen offen. In den Mittelpunkt stellen die Richter das Kindeswohl. Es ist richtig, Liebe lässt sich nicht erzwingen, daher ist ein ausschließlich erzwungener Umgang wohl auch schädlich für das Kind. Andererseits wird aber auch die elterliche Pflicht gegenüber dem Kind betont. Je nach Situation kann Umgang auch „erzwungen“ werden - oder besser durch Fachpersonal eingeleitet und begleitet werden. In dem magischen emotionalen Fünfeck von Vater - Mutter - Kind - Pflicht - Neigung gibt es nach Auffassung des Gerichts nicht die allgemein gültige Lösung, sondern nur die individuelle Lösung im Einzelfall. Das Gericht hat für das Kindeswohl in diesem individuellen Einzelfall entschieden. Dieser Auffassung kann man sich anschließen, aber ein wenig mehr Impulse für das Durchsetzen des Kindeswohls wären schon auch wünschenswert gewesen." Zentrale Forderungen des ISUV in Sachen Umgang und elterliche Sorge sind weiterhin: Das Umgangsrecht ist ein Menschenrecht, also unveräußerlich, daher muss Umgangsverweigerung stärker sanktioniert werden. Alle Kinder haben den gleichen Anspruch auf Umgang, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Mütter nichtehelicher Kinder dürfen nicht weiterhin privilegiert, die gemeinsame elterliche Sorge nicht zu ihrer Disposition gestellt werden.

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 13:35



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wie man auf den Gedanken kommen kann dies einzuklagen.Selbst wenn die Richter in dazu verdonnert hätten, wäre doch wohl klar,das dies nur dem Kind schaden. Ist vieleicht ganz gut das das Kind nicht bei ihr ist! Gruss Chrissie

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 16:52



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Ob ein erzwungener Umgang schädlich für ein Kind ist oder nicht... darüber streiten die Experten. Die einen vertreten die Ansicht, dass die erfahrene Ablehnung sich negativ auf die Entwicklung auswirkt, die anderen sagen, dass es der Klarstellung der Positionen hilft und damit der Dämonisierung/Vergötterung des abwesenden Elternteils entgegenwirkt. Ganz ehrlich: die Pflicht auf Mediation, begleitenden Umgang und die besondere Pflicht auf zusammenarbeit der Eltern hätte ich gut gefunden. Da liegt doch der Hase im Pfeffer! Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 18:29



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aber stellt euch doch mal vor, in diesem speziellen fall, der erzwungene umgang, die ehe geht flöten, die frau trennt sich, ja glaubt ihr denn allen ernstes, daß dieser mann POSITIVE gefühle gegenüber seinem sohn hegt???? nur weil sein samen beteiligt war??? der würde das arme kind hassen. super. wenigstens hatten die richter ein einsehen.

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 19:44



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Bin der selben Meinung wie vallie: wie kann man seinem Kind nur sowas antun??? Mein Ex kümmert sich auch nicht, aber auf DIE Idee bin ich noch nie gekommen. Da hatte die Mutter wohl eher Rachegedanken dem Vater gegenüber! Ich bin sehr froh dass das Urteil so ausfiel! LG Maria

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 20:04



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In dem speziellen Fall wurde ja das Kind leider garnicht gehört. Dem Jungen wurde kein Verfahrenspfleger an die Seite gestellt... Die "Familie" des Jungen ist m.E. total verkorkst. Eine Mutter die total überfordert ist, ein Vater der sich seiner Verantwortung entzieht und eine Stiefmutter die dem Vater mit Scheidung droht wenn er seinen Sohn sieht. Zusammen mit den Richtern, die nicht einmal das Kind zu dem Umgangsthema befragt hat kann man die alle in einen Sack stecken und draufhaun. Man trifft bestimmt den richtigen! Alle handelten meiner Meinung nach NICHT im Sinne des Kindes, sondern machen sich das Leben einfach. Schrecklicherweise auf dem Rücken eines kleinen Jungen der garnichts dafür kann! Trotzdem bin ich über das Urteil, dass wegweisend für andere Urteile sein wird enttäuscht. Das Kind hat schlichtweg einen Anspruch auf Umgang mit dem abwesenden Elternteil. Und diesem Recht wurde nicht entsprochen. Selbst wenn ein Zusammentreffen nur in einer kontrollierten Umgebung wie einer Familientherapie möglich wäre (die dann ggf. richterlich verordnet werden müsste), sollte ein interessiertes Kind die Möglichkeit haben den Vater kennen zu lernen. Ich würde meinen Ex niemals verpflichten wollen. Er zieht es vor, keinen Kontakt zu uns zu haben. Das ist seine Entscheidung. Was aber, wenn mein Sohn ihn treffen will? Da der Herr nicht mit uns spricht, bin ich dann die böse, die ihm sagen muss, dass er nicht will! Warum kann das "Papa" ihm (mit psychologischer Unterstützung) nicht selber sagen? Mein Sohn wird sich mit der Ablehnung seines Erzeugers so oder so auseinandersetzen müssen. Aber warum muss ich der Bote sein? Im umgekehrten Fall, wenn also mein Ex in ein paar Jahren auf den Trichter kommt seinen Sohn doch mal sehen zu wollen, muss der ja. Eben dann mit entsprechender Begleitung. Das will einfach nicht in meinen Kopf rein... Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 22:35