Thema:
Zu viel bezahlter Unterhalt
Ich habe das schon mal erwähnt. Im August war ja Unterhaltserhöhung und mein Ex hat mehr bezahlt. Habe ihn nach einem Monat darauf hingewiesen und er wollte es ändern. Er hat dazu jetzt 4 Monate gebraucht und diesen Monat den zu viel bezahlten Unterhalt abgezogen.
Ich rief im JA an und eine Frau sagte mir, das darf er nicht, ich kann das zurückfordern, da es nach BGB verbraucht sei.
Ich schrieb das meinem Ex - er zahlte natürlich nicht.
Nun rief ich gerade nochmals im JA an und hatte einen Mann dran...der wiederum sagte, najaaaa, das kann er schon machen und jetzt ist doch alles gut das er es geändert hat....
*hüstel* - hat mich schon gerade geärgert und muss es nun wohl so hinnehmen...
von
lilliblue
am 10.12.2015, 10:24
Es war für dich ja klar, dass es zu viel ist und dass er es ggf. zurückfordern bzw. abziehen wird.
In diesem Fall hätte ich die Überzahlung nicht ausgegeben.
von
mf4
am 10.12.2015, 10:28
Wie er es macht ist es falsch .....
von
Sternenschnuppe
am 10.12.2015, 10:30
Nur weil irgendein Typ im Jugendamt Quatsch rddet, musst du das trotzdem nicht einfach hinnehmen. Fordere das fehlenden Unterhalt schriftlich nach, der Anspruvh besteht.
von
Pamo
am 10.12.2015, 11:31
nur damit ich es richtig verstehe
ER hat zu viel gezahlt
DU es ihm gesagt
DU aber das Geld ausgegeben
und
ER hat das zuviel gezahlt nun abgezogen
und jetzt soll ER das nochmal zahlen, weil das zuviel gezahlt ja ausgegeben ist ?
Ich glaube echt manchmal hackt es bei einigen.
Hättest es ja nicht aufgeben braucht, DU wußtest ja, dass es
DIR nicht gehört und zuviel ist.
Kopf schüttel
von
Dani01
am 10.12.2015, 18:02
Das Gesetz sieht es so: zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht. Einige Gesetze sind ein wenig strange, aber so isses halt...
von
Pamo
am 10.12.2015, 19:13
Der rechtliche Freibrief die Elternbeziehung noch mehr gegen die Wand zu fahren.
Oder wie oben geschrieben, egal was er macht, es wird schon falsch sein :-)
von
Sternenschnuppe
am 10.12.2015, 21:20
Na komm, Schnuppe, derer gibt es in jedem Rechtssystem eine Menge. Und umgekehrt gibt es einige Freibriefe, die gnadenlos ausgenutzt werden. Was mir da am schwersten im Magen liegt, ist dass das Umgangsrecht des Kindes mit seinem getrennt lebenden Elternteil mit Füßen getreten werden darf, aber umgekehrt das Kind bis zum Alter von 12-14 Jahren auch gegen seinen Willen und schreiend von der Polizei zum Umgang gezwungen werden kann. All dies ist sehr unschön.
von
Pamo
am 10.12.2015, 21:29