Alleinerziehend, na und?

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Anwalt: Unterhaltsberechnung wieviel Termine?

Thema: Anwalt: Unterhaltsberechnung wieviel Termine?

Hallo, da ich nun einen Anwalt habe, der meinen Fall übernehmen möchte und ich erstmal einen Beratungsgespräch habe, um den Unterhalt ausrechnen zu lassen, meinte er erst solle ich die Verdienstbescheinigung mitbringen, das ist ja klar und in den Gespräch sollen die Vermögen meines Mannes Festgestellt werden.Das ist auch klar, hat aber in Grunde kein Vermögen, nur eben einen Kreditvertrag zwecks Auto. Kontoauszüge von beiden, kann ich doch gleich mitnehmen, ich nehme an das der Anwalt noch eine weitere Sitzung anstrebt, auch um den Stichtag festzsetzten. Wie läuft sowas weiter ab? L.G

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 12:00



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Hallo, hast Du einen Beratungsschein?? Wenn´s einfach ist, wird der Unterhalt schnell berechnet sein... Welchen Stichtag meinst Du??? lg heike

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 12:08



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Trennungsjahr, meine ich. Für diesen Beratungsschein muß ich doch zum Gericht ist doch richtig? Mir wurde auch gesagt das meine Rechtschutzversicherung für ein Beratungsgespräch aufkommen würde (wurde hier ja auch schon geschrieben), ich habe eine, seit 12 Jahren, brauchte sie nie. Könnte mir jetzt was nützen. L.G

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 12:11



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Klär das vorher mit dem Anwalt! Wenn er es über die RS abwickelt...dann schreibt er ne andere Beratung drauf...macht vielleicht auch nicht jeder?! Dann solltest Du das im ersten Gespräch unbedingt anschneiden! Mit Beratungsschein oder PKH, wenn´s eh auf einen Prozeß hinausläuft usw. Sonst bekommst Du später eine Rechnung, die sich gesalzen hat...kenn ich auch. Die tatsächliche Scheidung ist aber weniger gewichtig als Deine innerliche Trennung!!! Wenn Du die getan hast, ist der Rest nur noch Formalität, die auch noch ne Weile dauern kann...vor allem, wenn Dein Ex sich da Zeit läßt...schau lieber zu, daß die räumliche Trennung zustande kommt! Dann kann er da nix mehr hin- und herschieben mit "aber wir haben doch noch gemeinsam gewirtschaftet..."...DAS ist das deutlichste Zeichen von Trennung, das Du im Moment setzen kannst!

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 12:58



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Anders versteht er es nicht. gestern hat er seinen Ring abgemacht und wollte ihn mir geben, ich fragte ihn was ich damit solle, pack ihn ins Bad, . Naja er hat ihn wieder um gemacht sonst läge er ohnehin nur rum. Tja und deshalb hilft nur noch eins zum Anwalt gehen. Danke Dir

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 13:31



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... und DEN fragst Du dann für viel Geld, was Du denn bloß mit dem Ring anfangen sollst... Ohne weiteren Kommentar... Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 21:16



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Bin dolle nervös, der weiß keinen nichts was ich vor habe. @Ralph:Der Ring ist mir eigendlich wurscht. L.G

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 22:18



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Er weiß nichts davon das ich zum Anwalt gehe morgen.Sollte es heißen. L.G

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 22:19



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Weiß Dein Mann immer noch nicht, daß Du Dich trennen willst? So liest sich das nämlich. Du kannst nicht darauf warten, daß er das ahnt. Du mußt es ihm SAGEN! Dir nützt kein Besuch beim Anwalt was, wenn Du nicht handelst. Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 22:37



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ich sage ständig das gleiche,

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 22:40



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Na der nimmt Dich doch gar nicht ernst! Wenn Du genau wie hier schon vor 1 Jahr wettest, daß Du innerhalb von der und der Zeit ne Wohnung hast und dich getrennt hast usw.usf. und nix passiert...noch nicht einmal ein Termin beim Anwalt...Und Dein Mann kennt Dich schon etwas länger... Deshalb mein Rat: räumliche Trennung...das ist das deutlichste Zeichen...aber jetzt halt ich auch meinen Rand, denn irgendwie schreibe ich immer dassselbe und ich habe nciht wirlich das Gefühl, daß Du das wirklich ernst meinst... lg heike

Mitglied inaktiv - 26.08.2008, 09:30