Alleinerziehend, na und?

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Wohnung

Thema: Wohnung

Hallo hat einer von euch nocheinmal einen Rat für mich. Ich habe zwei Wohnungen zur Auswahl. Eine mit 62,5qm groß Kaltmiete 263 Euro und die zweite mit 76,8qm und 323Euro. Die erste ist für drei Personen ziemlich eng geschnitten die zweite ist besser. Leider habe ich immer noch nichts schriftliches vom Immobilienbüro. Das Amt wird wohl eher die kleinere bevorzugen nur wie kann ich das denen begreiflich machen das die zu klein ist.Denn ein 17 jähriger will ja auch seine Ruhe vor dem knapp dreijährigen. Wie läuft das dann eigentlich bezahlen die das nicht oder würden die einen Anteil bezahlen? Ihr seht ich habe keine Ahnung. Michele

von Michela am 20.12.2010, 21:15



Antwort auf Beitrag von Michela

... du solltest dich mal dringend an eine Beratungsstelle wie Pro familia wenden. Die geben dir ganz ausführlich und auf Deinen Fall bezogen alle grundlegenden Tipps.

von angry.me am 20.12.2010, 21:22



Antwort auf Beitrag von Michela

Sehe ich das richtig, das Ihr zu Dritt seid? Dann kann die Wohnung 75 qm groß sein und 330 Euro Kaltmiete kosten, in NRW...zumindest hab ich das gerade Papa Google gefragt. Aber solche Dinge muß man immer erst mit dem Amt besprechen, sonst kanns ein böses Erwachen geben!

von Fru am 20.12.2010, 21:36



Antwort auf Beitrag von Fru

man könnte einem 17jährigen aber auch unterstellen, dass er eh nicht mehr lange dort wohnen bleibt :o(

Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 21:37



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Mein Großer war knapp 19 als wir hier einzogen... es interessierte keinen, dass er unter Umständen bald vielleicht eventuell ausziehen könnte. Ein Zimmer mit seinen beiden Geschwistern im KiTa-Alter teilen sollte er nicht. PS: Er ist nun 22, hat vor 2011 auszuziehen und dann bin ich gespannt, ob ich zwangsausziehen muss

von mf4 am 20.12.2010, 21:51



Antwort auf Beitrag von Michela

ich würde dem Amt gar nicht die kleinere angeben... die möchtest die Große und fertig... solange du im Mietrahmen liegst kann doch keiner was...

von susafi am 20.12.2010, 21:43



Antwort auf Beitrag von susafi

Fru das ist klar das ich das mit dem Amt besprechen muß. Da ich noch keinerlei schriftliches von dem Immobilienbüro in der Hand habe muß ich warten und da ich zwei Kaltmieten als Kaution hinterlegen muß auch deshalb.Kann das ja so nicht aufbringen. Muß ja alles erst durch sein. susafi Mann muß doch aber drei Wohnungsvorschläge machen oder? Michele

von Michela am 20.12.2010, 22:26



Antwort auf Beitrag von Michela

aber die Kaution übernimmt doch auch das Amt? Da kannst doch so einen Wisch beantragen

Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 22:43



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Wenn mir das dann mal jemand gesagt hätte.Von dieser netten Sachbearbeiterin habe ich nämlich nur zu hören bekommen nichts zu unterschreiben.Sie würden das alles entscheiden genauso mit der Wohnungseinrichtung. Ich hätte nie gedacht das ich eines Tages dastehe und wieder auf Alg II angewiesen sein werde. Finde im Moment alles nur zum Ko.... Michele

von Michela am 20.12.2010, 23:19



Antwort auf Beitrag von Michela

damit hatte sie nicht unrecht. Wohnungsangebote einholen, dem Amt vorlegen - ich denke, dann machen die das bei Dir automatisch, aber eigentlich muss man dafür nen Wisch unterschreiben, dass man Leistungen nach den §§ xyz in Anspruch nimmt. Unterschreibst Du jetzt einfach so einen MV, dann erlischt der Anspruch auf Kautionsübernahme. Sprich das beim nächsten Mal mal an. Die zahlen übrigens auch die Maklercourtage, sofern Du über einen Makler suchst oder über einen was findest. LG Sue

Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 23:48



Antwort auf Beitrag von Michela

das is kompletter blödsinn, ich bin auch grad erst auf kosten vom Amt umgezogen und die Zahlen dir alles! 1.Kaution die kannst du auch beim Amt bezahlen, die geben dir dann ein Darlehen zahlen das und du kannst in geringen raten oder bei Auszug das beim Amt wieder abzahlen. 2. Umzugsfirmen o.ä. kannst du auch beantragen das die das zahlen, musst dir nur 2 bis 3 Kostenvoranschläge holen und die entscheiden dann welche du nehmen darfst. 3. Wohnung Du musst nicht mehrere Wohnungen denen Vorlegen sondern nur die eine die du haben willst, die prüfen dann ob das für deine Umstände ok is und im Ramen passt und dann is gut. 4. Einrichting Du kannst alles was du kaufst zum Einrichten der Wohnung zurückerstattet bekommen. Dazu gehören auch Lampen, Badspiegel, Auslegware/Teppiche, wenn nich vorhanden eine küche etc. du musst nur für alles einen Antrag stellen auf kostenübernahme und das BEVOR du die einrichtung kaufst. Die kommen dann rum gucken sich das an du zeigst die quittungen der Einrichtung die du beantragt und gekauft hast und dann is gut. so ich denke das müsste alles sein...wenn nich schreib mir, kenn mich da gut mit aus. LG DarkAngel

Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 23:53



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ja das ist richtig den Mietvertrag darf sie erst unterschreiben wenn das amt gesagt ja ok die wohnung darf sie nehmen, eher nicht. Aber eine Wohnung reicht trotzdem und nicht mehrere Macklercourtage is das gleiche wie mit kaution was ich einen beitrag hinter geschrieben hab, zahlen die auch natürlich

Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 23:56



Antwort auf Beitrag von Michela

Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, daß du 3 Vorschläge machen mußt. Ich habe nur einen Vorschlag abgegeben, mehr war nunmal nicht da an ausreichend großer und schimmelfreier Wohnung. Es stehn doch nicht immer 3 Wohnungen zur Auswahl.

von Dreierbande am 21.12.2010, 08:03



Antwort auf Beitrag von Dreierbande

ich zu nehmen habe. Nur eine vorlegen, die Dir am besten gefällt; sofern sie kostenmäßig und oder größenmäßig im Rahmen ist, wird die Miete auch übernommen werden Klar, wenn Du 3 vorlegst, werden sie versuchen, die Dir billigste aufzuschwatzen. Das ist nur logisch. *vogelzeig

von FrauKrause am 21.12.2010, 10:35



Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Mir wurde gesagt ich hätte drei Wohnungsvorschläge vorzulegen und sie würden dann entscheiden. Das ist jedenfalls kein grund mir einen Vogel zu zeigen.

von Michela am 21.12.2010, 10:51



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ich kenne das auch so, nicht von mir aber auch aus Beiträgen hier, dass man verschiedene Wohnungen vorlegen muss - das hatten wir doch neulich erst. Und natürlich entscheidet dann das Amt. Und wenn das Amt sagt, soundso viel qm sind zu viel für Euch drei - dann ist Sense mit der Wohnung. Wäre Michela auf dem freien Wohnungsmarkt als nicht-Arge-Leistungsempfänger unterwegs, wäre das was anderes.

Mitglied inaktiv - 21.12.2010, 11:13



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Man kann doch nicht drauf warten, daß man 3 Wohnungsangebote zusammen kriegt, wenn nur eine brauchbare Wohnung da ist, geht eben nur 1 Wohnungsangebot. Wenn mann mehrere Wohnungsangebote haben sollte (was wohl eher selten der Fall ist), dann ok, aber wnen nur eine da ist, geht nur eine.

von Dreierbande am 21.12.2010, 11:16



Antwort auf Beitrag von Michela

ich glaube kaum das man solch eine Auswahl an Wohnungen hat... ich war froh das ich überhaupt eine gefunden habe und die habe ich dem Amt vorgestellt und fertig war... die haben nach keiner Alternative gefragt...

von susafi am 21.12.2010, 11:37



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oder 2 größere, etc pp und dann wird sie schon die günstige baer gut ebekommen...

von Keksraupe am 21.12.2010, 16:05