Alleinerziehend, na und?

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wegen neuem Unterhaltsrecht

Thema: wegen neuem Unterhaltsrecht

mein sohn ist 3 und ist 6 stunden in der kita ich bin leider arbeitslos, und streite mit meinem mann wegen unterhalt. nun wurde mir laut der neuen erwerbsobligenheit auferlegt 20 bewerbungen im monat zu schreiben. ich meine im ersten monat sicher kein problem, aber auf dauer? weiß jemand ob das eine angemessene zahl ist oder hat jemand dazu schon was bei goggle gelesen?

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 13:40



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ist ja nicht davon auszugehen, dass es sich lange hinzieht, bis du einen job bekommst :o) lg mic

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 14:18



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unterschrieben? Dass dort bis zu fünf Bewerbungen wöchentlich verlangt werden, ist keine Seltenheit. Gilt wohl als zumutbar. Viele klagen eben darüber, dass sie gar nicht wissen, bei WEM sie sich noch bewerben sollen. Kommt auf die Region und den Beruf an. Welchen hast Du denn, wenn ich Dich fragen darf.... LG Ilona

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 14:34



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hallo, kann man so eine Unterschrift für eine Eingliederungsvereinbarung auch ablehnen? Wenn ja, was hat das für Folgen? danke + lg, matiz

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 14:38



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Eingliederungsvereinbarung gibt es doch eher beim ALGII. Für mich liest sich das so, als würde es hier um Unterhaltszahlungen des Ex gehen und wegen dem neuen UR muß sie sich noch mehr um Arbeit bemühen.

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 14:49



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ja mann muß aber erstmal 20 Firmen finden, die auch inserieren,. denn blindbewerbungen zählen nicht. darum gehts. nein bei wem muß man die eingliederungsverinbarung unterschreiben? bin kauffrau von beruf und leider gibt es hier sekretärinnen wie sand am meer

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 14:50



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nicht zählen? Wer verzapft denn solchen Unsinn? Wenn nicht ausgeschrieben wird, musst Du Dich ja irgendwo bewerben. Telefonische Bewerbungen zählen auch... LG Ilona

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 15:03



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auferlegt. Eine Eingliederungsvereinbarung wird beim Arbeitsamt unterzeichnet. Sie ist aber auch aushandelbar. LG Ilona

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 15:02



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mein anwalt nach dem mein mann ihre anwälte meinen aufgefordert hat ich soll mich ausreichend um arbeit bemühen

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 15:52



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http://www.frag-einen-anwalt.de/Mangelfall-Bewerbung-um-Nebent%C3%A4tigkeit__f11836.html in der mitte was die anwältin rät. blindbewerbungen gelten nicht!!!

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 15:58



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Ich lese, es würde nicht ausreichen...aber ich lese nicht, daß Blindbewerbungen nicht gelten?

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 16:06



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hallo MK, deinen link habe ich jetzt zwanzigtausend mal durchgelesen, und beim letzten mal hab ich dann endlich kapiert, auf was der poster da eigentlich raus will... aber die antwort der rechtsanwältin ist doch eindeutig zweideutig: "Richtwerte für die Zahl der Bewerbungen, die Sie verschickt haben müssen, um die Ihre intensiven Bemühungen nachzuweisen, bestehen zwar nicht. Von einem Arbeitslosen verlangt die Rechtsprechung entsprechend der Arbeitszeit eines Erwerbstätigen jedoch monatlich durchschnittlich 20 bis 30 Bewerbungen auf konkrete Stellenangebote, wobei Blindbewerbungen grundsätzlich nicht ausreichen (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., 2005, § 1603, Rdnr. 38)." übersetzt in martina-deutsch heisst das: das amt hätte gerne von dir den nachweis über 20 bewerbungen pro monat. aber: ob du auf 20 bewerbungen kommst, steht doch auf einem ganz anderen blatt. und dass blindbewerbungen grundsätzlich nicht ausreichen, bedeutet doch NICHT, dass sie nicht anerkannt werden, sondern lediglich, dass reines bewerben auf gut glück eben nicht genügt. die beste strategie ist: eine kombination aus allem, und grundsätzlich auch im bekanntenkreis mal die lauscher aufspannen. vielleicht weiss der ein oder andere ja, wo eine aushilfe gesucht wird? hier sind noch ein paar erkenntnisse, die ich im laufe der jahre gewonnen habe: 1. es empfiehlt sich, einen separaten bewerbungsordner anzulegen. 2. nach erscheinen (die meisten tageszeitungen veröffentlichen doch den stellenmarkt immer am wochenende, manche haben noch einen kleinen stellenmarkt zur wochenmitte) der stellenangebote gleich die in frage kommenden anzeigen markieren. 3. erstelle am pc eine liste der firmen, bei denen du dich bewirbst. auf diesem blatt kannst du auch anmerkungen notieren, wie: wann abgeschickt, wann antwort erhalten, etc. für jede neue "bewerbungsrunde" erstellst du eine neue liste. 4. hinter dieser liste heftest du die stellenangebote ab, auf die du dich beworben hast (die habe ich immer ausgeschnitten und dann mit dem erscheinungsdatum versehen), u.u. gefolgt von dem anschreiben (wenn du ganz akkurat bist) und der antwort (z.b. absage). 5. wenn du nicht jedes anschreiben ausdrucken und abheften möchtest, empfiehlt es sich auf jeden fall, jedes anschreiben im pc/auf diskette abzuspeichern und nicht jedes mal zu verwerfen. das hilft auch ungemein beim anpassen und umformulieren des brieftextes (da du ganz sicher den text immer mal wieder individuell anpassen musst). 6. auf die oben genannte liste kommen auch die firmen, bei denen du dich blind beworben hast. 7. blindbewerbungen, kurzbewerbungen und bewerbungen per email zählen auch. grundsätzlich gilt bei blind- und online-bewerbungen: immer eine kopie ausdrucken, schliesslich hast du da ja keine zeitungsannonce als nachweis. 8. wenn du in einem monat mal nur 5-10 bewerbungen rausgeschickt hast und glaubhaft versichern kannst, dass es eben keine passenden angebote gab, wird dir auch niemand den kopf abreissen. dafür hast du im nächsten monat vielleicht dann 30 bewerbungen abgeschickt. und in der provinz wird man sicher weniger bewerbungen von dir erwarten als in einem ballungsgebiet, wo naturgemäss auch mehr stellen ausgeschrieben werden. wenn du den ordner immer auf möglichst aktuellem stand hältst, dann brauchst du ihn zu deinen amtsterminen nur mitzunehmen. viel glück beim bewerben wünscht martina, die weiss, wie lästig und frustrierend die bewerbungsphase ist. *soifz*

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 17:21