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Familiengericht und Kindesunterhalt - Stimmt das??

Thema: Familiengericht und Kindesunterhalt - Stimmt das??

Hallo, habt ihr Erfahrungen? Bei wem wurde der Kindesunterhalt gerichtlich geregelt? Stimmt es, dass das eigene Einkommen der Frau - bei dem Kind wohnt - mit einberechnet wird in die Unterhaltszahlungen, die der Vater leisten soll? Und damit nicht die Düsseldorfer Tabelle zählt als Richtwert, sondern das individuell entschieden wird? Höre das zum ersten Mal. Dachte, es geht fast immer nach der Tabelle und da würde nämlich der 160 %-fache Satz rauskommen, aber nun sagte das JA, dass ist garnicht so sicher, weil ich arbeite ja selbst ... Es kann doch nicht sein, dass gering verdienendere Männer bis auf den Selbstbehalt von ca 1000 Ero netto (war das, oder?) zahlen müssen und mein Ex kommt damit davon, dass er einen "Selbstbehalt" von ca. 2000 Euro netto hat - nur für sich? Weiß wer was? Danke und LG Dani

von dani-h am 19.07.2011, 16:31



Antwort auf Beitrag von dani-h

Also da DU keinen Unterhalt bekommst (so lese ich das) sondern "nur" das Kind wird das nach der DD-Tabelle berechnet, und die geht nach dem Einkommen des / der Unterhaltspflichtigen. Hast was falsch verstanden beim JA?

von bobfahrer am 19.07.2011, 17:49



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Hmmm ... es geht auch um meinen Unterhalt, aber das JA interessiert sich ja nur für das vom Kind und er meinte, dass ich nicht mit dem rechnen soll, was mein Anwalt fordert

von dani-h am 19.07.2011, 18:29



Antwort auf Beitrag von dani-h

ich weiss nicht wie alt euer kind ist und wieviel dein mann verdient. aber sagen wir er verdient ca.2300 euro,das wäre die dritte stufe der dd,dann würde er ca. 273 euro ku zahlen,da bleibt ihm so viel. wenn es um den uh von dir geht wird dein gehalt mit angerechnet

Mitglied inaktiv - 19.07.2011, 18:48



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die geringverdiener werden ja nicht alles bis auf den sb gekürtz,wenn der uh gezahlt werden kann in voller höhe und dem vater bleibt der sb,dann ist das so. aber viele liegen nach dem ku auch noch über dem sb. es gibt ja auch bestimmte sachen die bei der uh-berechnung berücksichtigt werden,fahrkosten etc.

Mitglied inaktiv - 19.07.2011, 18:52



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Nein, die 2000 Euro netto bleiben ihm nach Abzug Kindesunterhalt, Sozialvers. / Steuern, Fahrkosten, private Altersvorsorge, ...

von dani-h am 19.07.2011, 18:58



Antwort auf Beitrag von dani-h

und wo ist das problem? wenn der ku richtig berechnet ist nach der tabelle,ist das doch ok so,er geht für das geld ja auch arbeiten,warum sollte ihm mehr abgezogen werden,versteh ich nicht?

Mitglied inaktiv - 19.07.2011, 19:34



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Genau das ist das Problem. Wenn man nach der Tabelle rechnet, kommt der Betrag X raus, aber das JA meint, das wäre zu hoch gegriffen und damit soll ich nicht rechnen.

von dani-h am 19.07.2011, 19:43



Antwort auf Beitrag von dani-h

hat er noch andere kinder? das jugendamt wird aber schon wissen wie es berechnet wird. kennst du denn sein durchnittliches gehalt?

Mitglied inaktiv - 19.07.2011, 19:45



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Ja, noch ein Kind, aber der Unterhalt ist da schon mit abgezogen. Ja, ich weiß alles vom Finanzamt

von dani-h am 19.07.2011, 19:56



Antwort auf Beitrag von dani-h

Grundsaetzlich ist die Duesseldorfer Tabelle ein Richtwert fuer den Kindesunterhalt. Der Kindesunterhalt kann also auch mehr oder weniger sein. Was deinen Unterhalt betrifft, so ist das eine ganz andere Sache. Brauchst du denn Unterhalt fuer dich selber? Wie alt sind denn die Kinder? Bist du selber berufstaetig? Ganz grundsaetzlich, und jeder Einzelfall ist anders, aber die Grundidee ist: Wenn sich ein Ehepaar scheiden laesst, sind sie geschieden und schulden einander persoenlich nichts mehr. Der Expartner, bei dem die Kinder nicht leben, beteiligt sich am Kindesunterhalt. Der Expartner, bei dem die Kinder leben, sorgt fuer sich selbst. Wieviel die Partner fuer sich selber haben, ist ihre Sache. D.h. wenn die Mutter mit Kindern einen gutbezahlten Job hat, dann hat das den Kindesunterhalt zahlenden Kindsvater nichts anzugehen. Wenn der Kindsvater einen gut bezahlten Job hat, dann geht das die Exfrau hinsichtlich ihrer eigenen Lebenshaltungskosten auch nichts mehr an. Grundsaetzlich: Wenn also deine Kinder nicht juenger als drei Jahre sind und du sowieso keinen nachehelichen Unterhalt bekommst, dann spielt es fuer dich keine Rolle wieviel dein Exmann verdient. Falls du nachehelichen Unterhalt erhaelst, musst du dich von deinem Scheidungsanwalt besprechen wie ihr ihn aushandeln wollt.

von Pamo am 19.07.2011, 19:44



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ja, beim Anwalt bin ich damit schon. Wollte im Grunde nur wissen, ob die Aussage vom JA so richtig ist. Aber das kann mir wohl keiner so beantworten. Für den Fall der Wiederholung, aber ... Ich finde es einfach schon allgemein sehr komisch und unfair, dass gering verdienendere Männer bis zum Äußerten zahlen müssen und die, die mehr verdienen nicht. Scheint mir nicht logisch und schlüssig. Ja, ich arbeite auch, aber mit allem Einkommen zusammen habe ich nichtmal das, was ihm aber nach Abzug aller Ausgaben und Unterhalt bleibt. Dafür dass man verheiratet ist bzw. bald war, ist das schon sehr ungerecht in meinen Augen. Dann kommt wiedermal der Mann super weg. Verlässt Frau und Kind, macht sich ne schöne Zeit, wenn Kind nicht da und hat einen relaxten Alltag und viel Freizeit, zahlt paar Kröten (für ihn "wenig", für mich viel). Und finanziell steht er auch noch besser da als mit Frau und Kind. Tja, wenn das so die Realität ist, komme ich da wohl jetzt erst allmählich dahinter

von dani-h am 19.07.2011, 19:50



Antwort auf Beitrag von dani-h

naja,dein ex arbeitet sicher auch gut für das geld und andere männer haben leider nicht das glück so gut zu verdienen. ihr habt euch getrennt,willst du immer anbhängig von deinem ex sein???? wenn dein gehalt, ku und kg zum leben reicht ist es doch gut zu. also ich war mir für den uh für mich zu stolz,ich trenne mich von meinem ex da lass ich mich doch nicht von ihm aushalten wenn ich selber über die runden komme!

Mitglied inaktiv - 19.07.2011, 19:54



Antwort auf Beitrag von dani-h

arbeitest du vz oder tz? wie alt ist euer kind? ich würd nicht mit uh rechnen!

Mitglied inaktiv - 19.07.2011, 19:55



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Kann nicht zu viele Infos hier reinstellen Also zumindest will ich es wissen, ob und wieviel er zahlen muß. dann muß ich mir später nicht sagen "hättest du mal". Ich sehe das anders: wer mehr hat, kann mehr geben. V. a. seinem Kind. Da geht es mir garnicht zu sehr um Unterhalt für mich. Mir geht es wohl aber um Gerechtigkeit. Dem Kind und mir gegenüber, die für das Kind sorgt und zudem arbeitet, wie sie kann

von dani-h am 19.07.2011, 20:01



Antwort auf Beitrag von dani-h

versteh ich nicht er zahlt ja den ofiziellen ku für sein kind,also wieso soll er mehr zahlen? ok wenn er sich freiwillig an anderen sachen beteiligen sollte,wie sportverein etc. ist das schön,aber warum soll er mehr zahlen,der uh ist ja dem verdienst angepasst, das hört sich für mich nach : bestraft den mann,der hat zu viel für sich allein zum leben!!! wenn du genug für deinen lebensuntehalt verdienst,bekommst du keinen untehalt,diese einmal arztgattin immer arztgattin gibt es nicht mehr. jetzt ist jeder für seinen lebensunterhalt selbst verantwortlic

Mitglied inaktiv - 19.07.2011, 20:05



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Nein, er zahlt eben nicht den berechneten Betrag. Genau darum geht es ja.

von dani-h am 19.07.2011, 20:07



Antwort auf Beitrag von dani-h

Mit anderen Worten willst du also sagen das "gutverdienende" Unterhaltspflichtige geschröpft werden müssen bist zum gehtnichtmehr? Im Umkehrschluss heißt das ja das Ex Partner von diesen gut - bis besserverdienern in deinen Augen grundsätzlich mehr Geld bekommen müssen / dürfen / sollen als die anderen die denselben Job machen - also AE? Das heißt Ex Partner / Partnerinnen von besserverdienern müssen dann weil ja mehr Kohle da ist nicht oder weniger Arbeiten während die von schlechtverdienern eher mehr Arbeiten gehen müssen? Meinst du das? Dir geht es darum das du findest das DU zu wenig bekommst?! Das Kind bekommt seinen ihm zustehenden Anteil und für dich bist du selber Verantwortlich wie wir alle hier halt auch. Wo ist der Kopfkratzsmiley?

von bobfahrer am 19.07.2011, 20:07



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

wer hat den ku berechnet ? das ja? dann wird das so schon stimmen.

Mitglied inaktiv - 19.07.2011, 20:09



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Nein, eben nicht. Das Kind bekommt bisher nicht den Teil, der ihm laut Tabelle zusteht. Schreibe ich so unverständlich?!?!

von dani-h am 19.07.2011, 20:10



Antwort auf Beitrag von dani-h

Ich stimme dir zu, dass ein KV mit gutem Einkommen auch guten Kindsunterhalt zahlen kann. Besprich das nochmal mit deinem Anwalt, habe gute Beweise ueber das Einkommen des Kindsvaters und lass dich nicht von den Aussagen eines JA-Mitarbeiters verunsichern. Er soll schon soviel zahlen! Fuer dich selber wuerde ich nichts erwarten. Und ja, ich denke du warst naiv. Warum glaubst du, dass sowenig Maenner ihre Karriere fuer Frau und Kind auf Eis legen und zuhause bleiben, um unbezahlt Hausmann zu werden? Weil es nicht klug ist. Die meisten geschiedenen Muetter welche vorher Hausfrauen waren, haben Probleme nach der Trennung ihre Karriere wiederzubeleben und ueberhaupt zu starten. Solange Frauen immer noch klaglos (oder gar jubelnd) Hausfrau machen, werden sie die Quitting kriegen: Im Scheidungsfall stehen sie vor dem finanziellen Nichts. Der einzige Weg das zu vermeiden ist das zu tun, was die meisten Scheidungsvaeter tun: Eine gute Ausbildung mit gutem Job machen, den Expartner die Kinder aufziehen lassen, Kindesunterhalt nach der Duesseldorfer Tabelle zahlen, eine Wochenend und Bespassungsmutter werden und damit alle Betreuungsprobleme und Doppelbelastungen dem KV ueberlassen. Dann kannst du auch noch Aetschibaetschi sagen und seinen Haushalt und die Erziehungsmethoden bekritteln. Fragt sich nur, ob du dann noch in den Spiegel gucken kannst.

von Pamo am 19.07.2011, 20:12



Antwort auf Beitrag von Pamo

Danke für deine Worte und gebe dir vollkommen Recht

von dani-h am 19.07.2011, 20:15



Antwort auf Beitrag von dani-h

Ich sehe das anders: wer mehr hat, kann mehr geben. V. a. seinem Kind. Da geht es mir garnicht zu sehr um Unterhalt für mich. Aber schon auch gelle, also ich hab damals von meiner Ex Frau ein Jahr Nachehelichen UH bekommen, das waren 150€ zum KU dazu - aber mal im Ernst - wer will schon von Ex Partnern abhänging sein.

von bobfahrer am 19.07.2011, 20:16



Antwort auf Beitrag von Pamo

Du redest von meiner EX - kennst du sie`?

von bobfahrer am 19.07.2011, 20:17



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Na, offensichtlich passt deine Ex eben gut ins bestehende Klischee.

von Pamo am 19.07.2011, 20:20



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Ganz ehrlich? Abhängig? Für ne gewisse Zeit bis Kind groß? Habe ich kein Problem mit. Ich habe viel zurückstecken damals, aber das alles auszuholen überschreitet den Rahmen total!!! Ich mußte Versicherungen kündigen und Sparbuch vom Kind, um eine neue Wohnung zu finanzieren und habe bis heute nicht alles für die Wohnung zusammen (damit meine ich wichtige Dinge wie Lampen, Gardinen, neue Waschmaschine etc.) und bin, damit ich mir das endlich mal "gönnen" kann, liebendgern mal vom Ex abhängig zu sein. So gesehen, wenn wir wieder zum Karrierepunkt kommen wollen, war er auch abhängig von mir: dass ich auf das Kind aufpasse und dafür zurückstecken muß.

von dani-h am 19.07.2011, 20:20



Antwort auf Beitrag von dani-h

bis die kinder groß sind,wie alt ist denn nun euer kind?

Mitglied inaktiv - 19.07.2011, 20:23



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Ok, Berechtigung: Bis Kind weniger Aufmerksamkeit braucht. 6.

von dani-h am 19.07.2011, 20:25



Antwort auf Beitrag von dani-h

Was willst du ? Mitleid? Was du da beschreibst kenn auch ich, und sicher 100 ander hier im Forum auch! Das hier ist keine soap ! - Willkommen wahren Leben!

von bobfahrer am 19.07.2011, 20:26



Antwort auf Beitrag von dani-h

"So gesehen, wenn wir wieder zum Karrierepunkt kommen wollen, war er auch abhängig von mir: dass ich auf das Kind aufpasse und dafür zurückstecken muß." Nein, du hast ihm diesen Gefallen ohne Ruecksicherung freiwillig getan und wirst dafuer nicht belohnt werden. Oder hast du einen gueltigen Vertrag, dass du im Scheidungsfall fuer diese Zeit einen finanziellen Ausgleich erhaelst? Bekamst du ein Gehalt? Wahrscheinlich nicht. Du hast - wie die grosse Masse - wahrscheinlich ehrenamtlich seinen beruflichen Erfolg ermoeglicht. Du hast ihm deine Berufstaetigkeit geschenkt und siehst nun, dass er dir rechtlich nichts schuldet. Vielleicht moralisch, aber das hat keinen Geldwert.

von Pamo am 19.07.2011, 20:28



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Nein, aber ein Forum, oder? Wo man Fragen stellen darf. Mann Mann Mann ... Entschuldige, dass du es gelesen hst ... Ende der Soap für heute ...

von dani-h am 19.07.2011, 20:28



Antwort auf Beitrag von Pamo

ich kann von meiner schwägerin erzählen,sie geht tz arbeiten,hat etwas tu bekommen und nach der scheidung sthet ihr nichts mehr zu,kind ist 7 j. alt

Mitglied inaktiv - 19.07.2011, 20:30



Antwort auf Beitrag von dani-h

Klaro, stell Fragen! Sachliche Fragen werden halt sachlich beantwortet und emotionale eben emotional! Deine Grundfrage war sachlicher Natur, aber irgendwie bist du voller Emotionen wie Neid und Missgunst - das hilft dir aber nicht. Les mal dein AP, da ist ja deine Bitterkeit das er Finanziell viel besser da steht als du oder andere nicht zu überlesen, das schwappt ja bei deinen ganzen Postings durch meinen Monitor durch. Weist du was? Ich gönne jedem mehr als ich jemals verdienen werde, Neid und Missgunst frisst die Menschen auf...., versuch das auch mal!

von bobfahrer am 19.07.2011, 20:35



Antwort auf Beitrag von dani-h

Hallo, hat es vielleicht mit diesem neuen Urteil zu tun? http://forum.isuv.de/thread.php?threadid=56715 LG

von Murmeline am 19.07.2011, 21:12



Antwort auf Beitrag von dani-h

Wenn du keine Millionärin bist, dann wird der Unterhalt nach der DDT berechnet. Der Mindestbehalt gegenüber Kindern liegt bei 900 Euro. In Einzelfällen kann dieser Betrag um die notwendigen Werbungskosten (z.B.. Fahrten zur Arbeit) erhöht werden. Wenn diese immens hoch sind, ist der KV in der Pflicht, diese zu verringern. Grundsätzlich gilt gegenüber dem Unterhaltspflichtigen die erhöhte Erwerbsobligenheit. Will heißen: ein 400 Euro Job ist angemessen, wenn dadurch der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.

von shinead am 19.07.2011, 23:16



Antwort auf Beitrag von shinead

die selbstbehalten sind aber gestiegen 900 euro stimmt nicht mehr,ich mein die haben sich um 50 euro erhöht.

Mitglied inaktiv - 20.07.2011, 13:11



Antwort auf Beitrag von shinead

das habe ich schon sehr oft mitbekommen und habe es gerade heut vor einer Woche erst wieder zu erfahren bekommen. Richter machen sehr oft ihr eigenes Ding hinter verschlossener Tür. Wozu gibt es Tabellen etc. wenn der Richter ihr eigenes Ding drehen? Es gibt Tabellen, einen Selbsterhalt, der nicht mehr aktuell ist. Ich habe es auch gerichtlich klären lassen wollen, weil ich auf die Unterhaltsvorschusskasse und somit auf die Vormundschaft keinen Anspruch mehr hatte. Ob sich der Richter vorab mit den genannten FAKTEN auseinandergesetzt hatte? Nein!!! Die Fakten lagen vor ihm auf dem Tisch, doch dann passierte etwas so unerwartetes, damit hat Keiner gerechnet. Der Richter schaute in keine Unterlagen, er stellte stattdessen dem KV viele Fragen die er beantworten musste. Doch es gab für all diese Antworten keine Belege/Beweise. Er konnte somit seine Aussagen, die der Richter in die Berechnung stark mit einfließen lassen hat, nicht beweisen. Er erzählte sein armes, trauriges Leben und zack war der Unterhalt so radikal gekürzt, dass der neue Betrag noch nicht mal ansatzweise der Düsseldorfer Tabelle entspricht. Es kam ein Mini-Unterhalt raus. Ein Mensch, der sich ein Haus kauft, viel privat reist und eine Stiefkindadoption durchzieht, weil sie weniger UH für den Erstgeborenen zahlen wollen, lebt auf Kosten des Kindes und das konnte er sich gerichtlich erstreiten. Unglaublich. ich habe den Glauben an den Rechtsstaat verloren. Wie kann sowas möglich sein? Das unfassbare ist dabei, dass hierbei so viel missachtet wurde. Ob ich mich wehren kann? Jaein. Ich hätte den Prozess verloren und somit hätte ich locker 5000 Euro zahlen müssen..eine Summe, die sich mit dem Mini-Unterhalt nie rechnen würde. DDT, Gesetzte? Also davon habe ich in meiner Verhandlung nichts gemerkt, es wurden mündliche Aussagen pauschalisiert und berechnet...das ergab die neue Summe. Selbsterhalt? nein sowas war ein Fremdwort. Ob meine finanzielle Lage beachtet wurde? Kein einziges Wort wollten sie darüber erfahren. Das schlimme ist, Kv hat gelogen ohne Ende und gab nur die Hälfte der Zahlungseingänge an, die er gemeinsam mit seiner Frau erhält. Somit wäre der UH gestiegen. Unfassbar was alles im Gericht möglich ist.

Mitglied inaktiv - 20.07.2011, 20:14



Antwort auf diesen Beitrag

das habe ich schon sehr oft mitbekommen und habe es gerade heut vor einer Woche erst wieder zu erfahren bekommen. Richter machen sehr oft ihr eigenes Ding hinter verschlossener Tür. Wozu gibt es Tabellen etc. wenn der Richter ihr eigenes Ding drehen? Es gibt Tabellen, einen Selbsterhalt, der nicht mehr aktuell ist. Ich habe es auch gerichtlich klären lassen wollen, weil ich auf die Unterhaltsvorschusskasse und somit auf die Vormundschaft keinen Anspruch mehr hatte. Ob sich der Richter vorab mit den genannten FAKTEN auseinandergesetzt hatte? Nein!!! Die Fakten lagen vor ihm auf dem Tisch, doch dann passierte etwas so unerwartetes, damit hat Keiner gerechnet. Der Richter schaute in keine Unterlagen, er stellte stattdessen dem KV viele Fragen die er beantworten musste. Doch es gab für all diese Antworten keine Belege/Beweise. Er konnte somit seine Aussagen, die der Richter in die Berechnung stark mit einfließen lassen hat, nicht beweisen. Er erzählte sein armes, trauriges Leben und zack war der Unterhalt so radikal gekürzt, dass der neue Betrag noch nicht mal ansatzweise der Düsseldorfer Tabelle entspricht. Es kam ein Mini-Unterhalt raus. Ein Mensch, der sich ein Haus kauft, viel privat reist und eine Stiefkindadoption durchzieht, weil sie weniger UH für den Erstgeborenen zahlen wollen, lebt auf Kosten des Kindes und das konnte er sich gerichtlich erstreiten. Unglaublich. ich habe den Glauben an den Rechtsstaat verloren. Wie kann sowas möglich sein? Das unfassbare ist dabei, dass hierbei so viel missachtet wurde. Ob ich mich wehren kann? Jaein. Ich hätte den Prozess verloren und somit hätte ich locker 5000 Euro zahlen müssen..eine Summe, die sich mit dem Mini-Unterhalt nie rechnen würde. DDT, Gesetzte? Also davon habe ich in meiner Verhandlung nichts gemerkt, es wurden mündliche Aussagen pauschalisiert und berechnet...das ergab die neue Summe. Selbsterhalt? nein sowas war ein Fremdwort. Ob meine finanzielle Lage beachtet wurde? Kein einziges Wort wollten sie darüber erfahren. Das schlimme ist, Kv hat gelogen ohne Ende und gab nur die Hälfte der Zahlungseingänge an, die er gemeinsam mit seiner Frau erhält. Somit wäre der UH gestiegen. Unfassbar was alles im Gericht möglich ist.

Mitglied inaktiv - 20.07.2011, 20:28