Alleinerziehend, na und?

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Wie wird das Unterhalt berrechnet?

Thema: Wie wird das Unterhalt berrechnet?

Hallo, Ich will nun anfangen mein Leben in die Hand nehmen. Er muß nun 226 euro für die Große und 176 für den Kleinen bezahlen u irgendwie was abgezogen? War jemand mal bei Anwalt? L.G

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 11:51



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Das hängt doch von seinem Einkommen ab...geh lieber zum Anwalt...so pauschal kann man das nicht sagen! Außerdem würdest Du wohl auch was kriegen können...die Kleine ist ja erst 1 Jahr alt... Hol Dir einen Beratungsschein und geh zum Anwalt. Bring dort alles mit, was Du hast an Infos oder Kopien o.ä. bzgl. Einkommen des Herrn. lg heike

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 11:55



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Der Anwalt wird von Ihm einen aktuellen Gehaltsnachweis anfordern. Dann wird er vom Nettolohn berechnen was er zahlen muß. An dich und die Kinder. In der Düsseldorfer Tabelle kannst du auch nachschauen

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 11:57



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Wo bekomme ich den Beratungsschein her?Aber er verdient nicht viel, habs mal ausgerechnet, wenn er die Lohnsteuer klasse 1 hat brauch er sicher nicht mal was für mich zahlen. L.G

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 11:58



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nur bei unverheirateten eltern????

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 11:58



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K.A.Aber sicher ausrechnen lassen kann man sich doch bei den JA, was bezahle ich beim Anwalt und muß ich das gleich löhnen?

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 12:00



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Ich habe das auch, und wir waren verheiratet. Ich hatte das ab der Trennung. Ich hatte keinen Beratungsschein. Ich bin einfach so zum Anwalt (bei der Anmeldung sagen, daß Du das auf PKH machen möchtest), dann gibt der Dir die entsprechenden Formulare. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 12:00



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Sorry, ich war eben zu schnell...hab da was durcheinander geworfen *hust*...hab das Posting im PF gelesen und denke, daß das der richtige Schritt ist!!! Und wegen der Umgebung: oft ist es für die Kinder doch auch ein Gutes, wenn der Neuanfang auch äußerlich gezeigt wird...denn wenn der Verdacht berechtigt ist, wäre es doch für das Kind erst mal einfacher, nicht in der Umgebung zu sein, die es mit den Vorfällen in Verbindung bringt...wäre meine Meinung... lg und alles Gute!!! Heike

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 12:01



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ich gratuliere dir zu diesem entschluß!!! wenn du eine beistandschaft beim jugendamt beantragst, rechnen die dir das kostenlos aus. wenn du weißt, daß er diese zahlungen leisten muß, dann weißt du ja schon mal ne ganze menge....

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 11:57



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Danke Euch allen, der nächste Schritt Wohnung suchen. Und muß zur Arge L.G

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 11:59



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Hallo Madleen1974, Ich woher weißt du denn das er soviel zahlen muss? Wenn er nicht viel verdient wird eine Mängelberechnung gemacht, d.h. er muss anteilig zahlen. Weil er Anspruch auf einen Selbstbehalt hat und Fahrtkosten zur Arbeit auch geltend gemacht werden können. Der leibliche Vater von meinem Sohn zahlt ganze 35 EUR und ist voll berufstätig aber verdient halt nicht die Welt, Klage um den Mindestsatz wurde abgewiesen wegen o.g. Punkte. Bei eine Freundin ist es ähnlich, die bekommt für ihre Kinder jeweils 23 EUR, der Vater arbeitet auch. Da kann nur ein Anwalt helfen und der Kindsvater wird sich sicher auch einen nehmen. LG schmusepuu

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 12:22



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Ich habe mich mal durchgeforscht durchs Netz und hier mal, ist noch nicht lange her. Also solange wie er Lohnsteuer 3 hat muß er voll bezahlen, es sei denn Kredit fürs Auto, Versicherung wird wohl mit einberechnet, also 820 Euro hat Selbstbehalt, und dann bei der Lohnsteuer 1 wirds weniger was er zahlen muß, Dann habe ich hier gelesen, das jeweils die Hälfte des Kindergeldes abgezogen also 77 Euro da muß er nur 248 Euro zahlen für beide, aber sicher nicht ganz, Na wenn er dann doch nicht soviel zahlen muß da braucht er ja keine Angst haben das er sich nichts leisetn kann. L.G

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 13:53