Alleinerziehend, na und?

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wie mit dem ex partner einigen?

Thema: wie mit dem ex partner einigen?

hallo, bin ja nun mit dem vater des kommenden kindes nicht mehr zusammen, wollen aber einen guten kontakt aufbauen schon dem kind zuliebe. zur zeit sieht das aber eher nicht danach aus weil er ständig stress macht. aber egal das ist ein anderes thema. wir treffen uns zum nächsten FAtermin und er meinte er hätte seine vorstellungen wie es nach der geburt dann abläuft und meine möchte er auch hören. nun weiß ich nicht genau, wie man das mit dem sehen am besten macht, also jeden tag oder nur 2-3 mal die woche? oder nur einmal? ich meine eigentlich kann man das jetzt doch noch gar nicht so sagen oder? man weiß ja noch nicht wie das alles wird, denn wenn das baby schläft kann ja auch nix damit anfangen. wer hat erfahrungen damit? und dann habe ich noch das nächste problem. ist es besser das sorgerecht alleine zu nehemen oder mit ihm zusammen? viele sagen mir ich solle es alleine nehmen da ich sonst ständig bei ihm nachfragen muss wegen unterschriften usw. und was ist wenn er das nicht akzeptiert, dass ich das sorgerecht alleine nehme? kann er irgendetwas dagegen tun? sorry so viele fragen ;-)

Mitglied inaktiv - 29.07.2010, 19:01



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Ich persoenlich wuerde auf keinen Fall das Sorgerecht freiwillig auf ihn ausweiten, wenn ich es nicht muesste. Er kann nichts dagegen tun, das kannst, aber musst du nicht tun. Du hast keinen Vorteil davon, sondern nur Nachteile. Was den Umgang betrifft, wuerde ich warten bis das Kind geboren ist und schauen wie es laeuft. Jedenfalls waere es schoen, wenn er sich wirklich engagierte.

Mitglied inaktiv - 29.07.2010, 19:05



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Lass dich ja nicht auf gemeinsames SR ein... da kann er dagegen sein wie er will... seid ihr nicht verheiratet bzw sowieso nicht mehr zusammen hast du das alleinige SR automatisch Und wegen den Besuchen würd ich abwarten bis das Baby da ist...

Mitglied inaktiv - 29.07.2010, 19:06



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Auf keinen Fall (!!!!), NIEMALS NIE würde ich mich im Leben nochmal auf gemeinsames Sorgerecht einlassen! Ich rate dir dringend davon ab! Wenn man gemeinsame Sorge LEBEN will, braucht man das nicht schriftlich, sondern kann es einfach tun. Aber wenn gemeinsames Sorgerecht einmal festgelegt ist, geht das so gut wie gar nicht wieder rückgängig zu machen. (Würde nur aus erheblichen Gründen, beispielsweise Kindeswohlgefährdung, und auch ausschließlich über das Familiengericht gehen). LG S

Mitglied inaktiv - 29.07.2010, 20:08



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wenn ich politisch-korrekt antworten soll, dann: wieso kein gsr? er ist ja der vater und kein fremder mensch. er sollte genauso viel rechte und pflichten haben wie die mutter. und anscheinend will er sich aktiv in die erziehung einbringen. ist doch schön fragt man mich persönlich: nö, ich würde es auch nicht teilen.

Mitglied inaktiv - 29.07.2010, 20:14



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Liebe Chrissie, AUF KEINEM FALL GSR !!!! das ist emotionaler Selbstmord! Schön wenn er sich engagiert, aber dazu braucht er das SR nicht!!! Und machen kann er kaum was, zumindest nach aktueller Gesetzeslage.(es sind ja Änderungen geplant...) Und was die Umgangsregelung betrifft: ich würd auch erstmal abwarten, wie er sich verhält und der Wurm auf ihn reagiert. Alles Gute...

Mitglied inaktiv - 29.07.2010, 21:04