... Elternzeit nehmen möchte? Heute hat mich die SB vom Jugendamt angerufen und mir mitgeteilt, dass der KV gerade wieder Vater geworden ist. (Was ich wusste, und mir war auch klar, dass der Unterhalt unserem Kind gegenüber neu berechnet würde), aber er habe nun Antrag auf Elternzeit gestellt, und seine Frau arbeite ohnehin nicht. Somit sei er der Meinung, a) seiner frisch angetrauten Ehefrau gegenüber Unterhaltspflichtig zu sein (ist er bestimmt!), und b) während der Elternzeit von der GESAMTEN Unterhaltspflicht unserem Kind gegenüber frei gestellt zu sein. Da sehe ich einen Denkfehler. Die Sachbearbeiterin findet das auch seltsam, meinte aber, sie könne erst berechnen, wenn klar sei, ob die Ehefrau nun nur wegen dem Mutterschutz oder grundsätzlich nicht berufstätig sei (was ich selbst nicht weiß). Aber gesetz dem Fall, die KM ist einfach "arbeitssuchend" und der Vater möchte nun zusätzlich Elternzeit nehmen ---> GEHT das überhaupt??? und wäre der KV so lange echt von seiner Unterhaltspflicht entbunden? Wie soll ich das denn finden??? Ich reisse mir hier jeden Tag für die Kinder und mich den A*** auf, stehe auch am Wochenende morgens um fünf auf und arbeite Schicht... und der Vater kann sich durch die Weltgeschichte fi**** und dann mal einfach Wege finden, für sein(e) Kind(er) nicht mehr aufzukommen???
von angry.me am 15.01.2014, 17:28