Alleinerziehend, na und?

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Wie issen das, wenn der Ex in der neuen Bez. wieder Vater wird und...

Thema: Wie issen das, wenn der Ex in der neuen Bez. wieder Vater wird und...

... Elternzeit nehmen möchte? Heute hat mich die SB vom Jugendamt angerufen und mir mitgeteilt, dass der KV gerade wieder Vater geworden ist. (Was ich wusste, und mir war auch klar, dass der Unterhalt unserem Kind gegenüber neu berechnet würde), aber er habe nun Antrag auf Elternzeit gestellt, und seine Frau arbeite ohnehin nicht. Somit sei er der Meinung, a) seiner frisch angetrauten Ehefrau gegenüber Unterhaltspflichtig zu sein (ist er bestimmt!), und b) während der Elternzeit von der GESAMTEN Unterhaltspflicht unserem Kind gegenüber frei gestellt zu sein. Da sehe ich einen Denkfehler. Die Sachbearbeiterin findet das auch seltsam, meinte aber, sie könne erst berechnen, wenn klar sei, ob die Ehefrau nun nur wegen dem Mutterschutz oder grundsätzlich nicht berufstätig sei (was ich selbst nicht weiß). Aber gesetz dem Fall, die KM ist einfach "arbeitssuchend" und der Vater möchte nun zusätzlich Elternzeit nehmen ---> GEHT das überhaupt??? und wäre der KV so lange echt von seiner Unterhaltspflicht entbunden? Wie soll ich das denn finden??? Ich reisse mir hier jeden Tag für die Kinder und mich den A*** auf, stehe auch am Wochenende morgens um fünf auf und arbeite Schicht... und der Vater kann sich durch die Weltgeschichte fi**** und dann mal einfach Wege finden, für sein(e) Kind(er) nicht mehr aufzukommen???

von angry.me am 15.01.2014, 17:28



Antwort auf Beitrag von angry.me

Wenn er sich das leisten kann und seinen Verpflichtungen nachkommt. Also Unterhalt zahlen ! Kann er das nicht muss er arbeiten. Mein Mann hätte damals auch gerne Elternzeit genommen als die Mädels aber noch bei der Mutter lebten. Konnten wir uns aber nicht leisten, also Pech gehabt. Weniger weil ein Kind mehr ok, aber weniger oder nix weil freiwillig ! kein oder weniger Lohn geht nicht. Von was wollen die beiden denn leben ? Luft und Liebe ?

von Sternenschnuppe am 15.01.2014, 18:08



Antwort auf Beitrag von angry.me

Nein, Elternzeit ist nachrangig gegenüber der Unterhaltspflicht. Was ist das denn für eine Sachbearbeiterin, dass die das nicht weiss? Schnell wechseln, die kann dir ja richtig Unannehmlichkeiten machen mit ihrer Unfähigkeit.

von Pamo am 16.01.2014, 08:12



Antwort auf Beitrag von angry.me

Der KV kann Elternzeit nehmen, wenn er seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinen Kinder (zumindest den barunterhaltspflichtigen) nachkommt. Sonst kann er sich die Elternzeit schlichtweg nicht leisten! Tritt bitte der Sachbearbeiterin auf die Füße! Sie hat im Interesse DEINES Kindes zu handeln und sein Recht auf Unterhalt (notfalls auch gerichtlich) durchzusetzen!

von shinead am 16.01.2014, 08:53