Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Wer kann hier gut Briefe formolieren??

Thema: Wer kann hier gut Briefe formolieren??

Hallo Ihr, wir Ihr ja schon alle mitbekommen habe drücke ich mich schriftlich ab und an ein wenig komisch/undeutlich aus. Nun habe ich bei der Rechtsberatung vom Mieterbund angerufen und habe dort gefragt was ich gegen meine Nachbarn machen kann. Diese sagten mir ich solle an meinen Vermieter erst mal einen Brief schreiben was hier so abgeht und das ich diesen Monat die Miete noch bezahlt habe aber wenn sich an der Situation nichts ändert würde ich dann ab nächsten Monat 20% der Miete einbehalten. Nun würde ich gerne einen freundlichen aber doch bestimmten Brief schreiben weiss aber nicht wie ich das machen soll da ich im Briefeschreiben nicht so das Ass bin. Kann mir hier vielleicht jemand einen "Vordruck" schreiben. Danke für die Mühe. LG

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 11:53



Antwort auf diesen Beitrag

.

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 11:54



Antwort auf diesen Beitrag

ist, was dir wichtig erscheint etc.

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 12:57



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Du, was mir wichtig ist?? Das hier endlich mal wieder RUHE eintrifft. Die Nachbarn fangen Abends an sich wie wild zu beschimpfen und schreien das ganze Haus zusammen. Sohnemann soll um 20 Uhr im Bett sein geht aber teilweise nicht da er bei dem Lärm nicht schlafen kann und jeden Abend kann ich ihn auch nicht in meinem Bett schlafen lassen dann gehen wir irgendwann auf dem Zahnfleisch. Zumal sie von mal zu mal lauter werden und selbst ich nicht schlafen kann wenn sie dran sind oder wenn sie schon mal am WE morgens anfangen oder immer noch dran sind das sogar ich davon wach werde. Mit der Polizei sind sie schon per Du hab ich das GEfühl und keiner kann was machen. Die anderen Mieter rufen auch schon deren Vermieter an und die Polizei oder klingeln bei denen. Dann ist 10 Min Ruhe und dann gehts wieder los. Mehr ist eigentlich nicht *schmunzelheul* LG

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 18:21



Antwort auf diesen Beitrag

Sehr geehrte/r...., wir sind die Mieter der Wohnung Nr. ... in der Soundsostr in 11111 Soundso. Hiermit möchte ich Ihnen folgende Beschwerde über den Nachbarn .... schriftlich mitteilen: Beschreibung der Probleme... Laut dem Vertrag der zur Miete unterzeichnet wurde, sind die Mieter dazu aufgerufen, sich an die Nachruhe (oder was auch immer) zu halten. Ich möchte Sie als Vermieter darum bitten, sich darum zu kümmern, dass auch diese Mieter sich daran halten. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleben mit freundlichen Grüßen Also bei uns hat das was gebracht, habe auch den Störenfrieden eine Kopie in die Hand gedrückt, soll ja nicht heißen sie hätten von nichts gewusst. Unsere "Übermieter" wurden abgemahnt und zur Stellungnahme gebeten. Seitdem ist Ruhe.

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 13:08



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Damit der Vermieter überhaupt eine rechtliche Handhabe hat, braucht er ein detailliertes Lärmprotokoll von dir. Also zusätzlich zum Schreiben in tabellarischer Form, wann mit Datum und Uhrzeit welche Störungen aufgetreten sind. LG Janka

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 15:25



Antwort auf diesen Beitrag

Deine Anschrift Anschrift des Vermieters Betreff: Minderung der Miete durch Lärmbelästigung Sehr geehrte Damen und Herren, seit geraumer Zeit werden wir regelmäßig von den unteren Nachbarn mit Musik beschallt. Trotz mehrmaligem Auffordern und selbst anrufen bei der Polizei hat keine Besserung gebracht. Es ist häufig in den (späten Abendstunden/Mittagszeit) so laut, dass man kaum sein eigenes Wort in unserer Wohnung versteht und gezwungenermaßen die Musik des Nachbarn mithören muß. Lärm aus dem Phono-Gerät Für alles, was aus dem Radio, dem Fernseher, von der guten alten Schallplatte oder neumodischeren Tonkonserven kommt, gilt das klare Prinzip der "Zimmerlautstärke". Der Nachbar erkennt sie daran, dass er sie nicht - oder fast gar nicht - hört. So steht es im Mietrecht! Da jedoch jegliche Versuche scheitern, dass es leiser wird, bin ich im Recht Mietminderung anzufordern bis zum 2.5.08 (Bsp.). Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift)

Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 14:32