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Kindergeld/Patchwork

Thema: Kindergeld/Patchwork

Weiß das jemand? Ich bin ja jetzt seit einem Jahr mit meinem Mann verheiratet. Er hat zwei Kids und ich auch. Nun habe ich vor einer Woche Post von der Kindergeldstelle bekommen. Ich sollte alle Kinder und Einkünfte angeben, wegen der Heirat würden die Kinder als vier gemeinsame (was das Kindergeld betrifft) angesehen. Das heisst also, wir bekommen dann etwas mehr Geld für's dritte und vierte Kind.. Ob das auch rückwirkend gilt? Am 4.2.2011 haben wir geheiratet.

von LoveMum am 28.02.2012, 20:14



Antwort auf Beitrag von LoveMum

Hm aber müsste das dritte und vierte Kind ja dann von euch gemeinsam sein damit sie als zählkinder gelten,so hab ich das noch nie gehört.

von CKEL0410 am 28.02.2012, 21:13



Antwort auf Beitrag von CKEL0410

Doch ist so, google mal Kindergeld Patchwork. Nur, ob es rückwirkend gilt, kann man nicht erfahren.

von LoveMum am 28.02.2012, 21:22



Antwort auf Beitrag von LoveMum

Müssen die Kinder dann alle in einem Haushalt leben?

von CKEL0410 am 28.02.2012, 21:46



Antwort auf Beitrag von CKEL0410

Also mein Partner hat 2 Kinder die Leben bei der Ehefrau,wir haben ein gemeinsames Kind und ich habe noch eine Tochter aus erster Ehe,dann würde das bei uns ja auch gelten,ich bekomme das Kindergeld für unsere Tochter aber das sind wie bei der Grossen 184 Euro.

von CKEL0410 am 28.02.2012, 21:50



Antwort auf Beitrag von CKEL0410

http://kindergeld24.com/gratis-ebook/buchstabe-z/ Beispiel/Stiefvater oder Lebensgefährte: Der Stiefvater hat aus einer früheren Ehe/Partnerschaft zwei Kinder. Diese beiden Kinder leben bei der Mutter, die auch für diese Kinder das Kindergeld erhält, da sie auch vorrangig berechtigt ist. Mit der neuen Ehefrau/Partnerin hat er nochmals drei Kinder. Wenn die Ehefrau nun den Kindergeldantrag stellt, erhält sie € 154 je Kind mal drei = € 462. Einigen sich die neuen Eheleute/-partner, daß der Mann den Antrag stellt, erhalten Sie hier monatlich je Kind € 25 mehr = € 50 je Monat. Berechnung: Die beiden Kinder aus der 1. Ehe werden als Zählkinder berücksichtigt. Die weiteren drei gemeinsamen Kinder gelten somit als 3.,4. und 5. Kind. Somit erhält das vierte und fünfte Kind € 179 anstelle von € 154.

von LoveMum am 28.02.2012, 22:05



Antwort auf Beitrag von LoveMum

Doch das ist so, die Kinder werden zusammen gezählt und ihr bekommt mehr Kindergeld. Ob es rückwirkend gezahlt wird, weiß ich nicht, da man sich bei dem Modell wohl darauf einigen muss, dass das KG an einen Ehepartner gezahlt wird und ihr sicherlich bislang beide das KG für eure leiblichen Kids bekommen habt. Drücke die Daumen für eine nette Nachzahlung! LG terkey

von Terkey235 am 28.02.2012, 22:07



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Ja, das habe ich jetzt auch rausgefunden :-/ EINER muss das beantragen und bekommt es dann auf SEIN Konto. Das kommt für uns nicht in Frage, wir brauchen beide die 328€ für die jeweiligen Abgaben. Shit...

von LoveMum am 28.02.2012, 22:13



Antwort auf Beitrag von LoveMum

Da werde ich mich doch mal erkundigten,hat seine Exfrau dann Nachteile ? Sie hat insgesamt 3 Kinder noch eine Große Tochter,also die älteste ihrer Kinder ,die zwei kleineren sind von meinem Mann!Sie bekommt ja dann sicher das höhere Kindergeld für das 2 te gemeinsame Kind was sie mit meinem Mann hat.

von CKEL0410 am 28.02.2012, 22:18



Antwort auf Beitrag von LoveMum

Das zählt NUR bei leiblichen Kindern ! Steht doch auch da : gemeinsame Kinder ! Soweit ich weiß sind die Kids von LoveMum aber keine von ihren jetzigen Mann. Also kann er auch nicht das Kindergeld beantragen.

Mitglied inaktiv - 28.02.2012, 22:59



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So und nun habe ich es auch endlich verstanden Kompliziert das Ganze....also es gilt nur, wenn wir noch GEMEINSAME Kinder hätten. Haben wir aber nicht. Er zwei eigene, ich zwei eigene. Aber warum schickt die Kindergeldstelle dann einen Antrag wegen Heirat...egal. Ist ausgefüllt, weggeschickt und fertig :-)

von LoveMum am 28.02.2012, 23:22



Antwort auf Beitrag von LoveMum

Nein, das stimmt nicht. Bei meine jüngeren Stief- und Geschwistern war es auch so. Da war kein gemeinsames Kind dabei und trotzdem gab es mehr Kindergeld, das allerdings dann an eine Ehepartner überwiesen wurde. Der Ehepartner hat es dann hälftig an den anderen überwiesen.

von Terkey235 am 28.02.2012, 23:48



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Irgendwie komme ich nicht mit .....

Mitglied inaktiv - 29.02.2012, 09:09



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Sorry, ich war auf gestern Also: Meine jüngeren Stiefgeschwister und Geschwister wurden zusammengezählt, obwohl meine Mutter und mein Stiefvater keine gemeinsamen Kinder hatten. Das Kindergeld wurde komplett an meinen Stiefvater überwiesen, der es dann hälftig an meine Mutter weiterüberwiesen hat. LG terkey

von Terkey235 am 29.02.2012, 09:34



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Ah, verstanden. Danke. Lebten alle in einem Haushalt ? Also wir mussten warten bis mein Mann den Großen adoptierte bis er ein Zählkind für ihn wurde. Vielleicht wieder was, was jeder Sachbearbeiter anders auslegen kann ? Im genannten Zitat dazu steht zumindest eindeutig "gemeinsame Kinder" Verwirrte Grüße

Mitglied inaktiv - 29.02.2012, 09:42



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Sie lebten alle in einem Haushalt und keines war adoptiert. Als einige ins Studium gingen, gab es auch noch das erhöhte Kindergeld, obwohl sie ihre eigene Wohnung hatten. Mag sein, dass sich kürzlich etwas geändert hat, aber auch die Stiefkinder wurden als "gemeinsame Kinder" ausgelegt. LG terkey

von Terkey235 am 29.02.2012, 10:00



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Finde ich gut ! Vielleicht wirklich auch weil ihr alle zusammengelebt habt ? Sobald ein Mann die Frau heiratet ist er auch finanziell für die Kinder verantwortlich. Wäre schön das auch ohne Adoption irgendwo angeben zu können. Grüße

Mitglied inaktiv - 29.02.2012, 10:37