Alleinerziehend, na und?

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wenn man schriftlich auf nachehelichen unterhalt verzichtet...

Thema: wenn man schriftlich auf nachehelichen unterhalt verzichtet...

kann mir dann später das Hartz IV verweigert werden?

von casyopaya am 17.01.2012, 17:14



Antwort auf Beitrag von casyopaya

Wenn bis zum HartzIV-Bezug 15 Jahre vergehen sicherlich nicht. Verzichtest Du relativ kurz vor Antragstellung auf nachehelichen Unterhalt, könnte das Kostenersatzansprüche des Trägers auslösen. Warum fragst Du das? Hättest Du Ansprüche auf Unterhalt? Warum soll ggf. anstatt Deines solventen (Ex-) Mannes die Allgemeinheit Dich finanzieren? Merkwürdige Frage, merkwürdige Einstellung. Ralph

von Ralph am 17.01.2012, 17:18



Antwort auf Beitrag von Ralph

um deine frage zu beantworten muss ich etwas weiter ausholen.... wir haben uns getrennt ... mein mann ha mir das alleinige abr zugesagt. ich werde ca 600 km weit weg ziehen da dort meine gesamte familie als unterstützung da ist. ich gebe nun aber hier einen unbefristeten arbeitsplatz und ein kitaplatz auf nun will mein mann natürlich das ich mich um einen job bemühe was ich auch auf jeden fl tun werde. falls ich aber innerhalb einer gewissen zeit nichts finde will er nicht mehr für mich zahlen müssen. ist das irgendwie verständlich erklärt? ist es so unüblich auf den nachehelichen unterhlat zu verzichten? hab eben was gelesen über mutwilliges herbeiführen einer bedürftigkeit... darunter würde das ja dann fallen oder?

von casyopaya am 17.01.2012, 19:58



Antwort auf Beitrag von casyopaya

du kannst darauf nicht verzichten... mache das bloss nicht... das Jobcenter wird keinen unvollständigen Antrag bearbeiten können...

von susafi am 17.01.2012, 17:28



Antwort auf Beitrag von susafi

Zitat: Für einen rechtlich wirksamen Verzicht auf Unterhalt, muss der Verzicht notariell beurkundet werden. Nur aufgrund der notariellen Urkunde können die Ehepartner sich dann später, z,B. vor Gericht, auf den Unterhaltsverzicht berufen. Hinsichtlich des Inhalts des Unterhaltsverzichts sind sie Ehegatten grundsätzlich vollkommen frei in dem, was sie untereinander vereinbaren. Allerdings hat der Bundesgerichtshof schon mehrmals entschieden, dass ein Unterhaltsverzicht dann sittenwidrig ist, wenn ein Unterhaltsanspruch eigentlich besteht und der bedürftige Ehegatte durch den bei oder nach der Scheidung erklärten Verzicht Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beanspruchen muss. Zitat Ende Quelle: http://www.scheidung.de/scheidungs-ratgeber/unterhalt/ehegattenunterhalt/nachehelicher-unterhalt/kann-auf-nachehelichen-unterhalt-verzichtet-werden.html

von taram am 17.01.2012, 17:52



Antwort auf Beitrag von taram

Hatte hier die Tage gerade einen neuantrag. Gütertrennung und Unterhalt wurde 1996 ausgeschlossen bzw. vereinbart - notariell. Jetzt wurde sich getrennt, und der Vertrag ist gültig. Das ist auch ok so. LG ralph

von Ralph am 17.01.2012, 18:13



Antwort auf Beitrag von Ralph

Warum ist das eigentlich ok so? Dass nach 16 Jahren Ehe ein solventer Partner keinen Unterhalt zahlt, sondern der Staat einspringen muss? Zwingend finde ich das nicht. LG, carla

von carla72 am 17.01.2012, 18:29