Alleinerziehend, na und?

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Was ist wenn ...

Thema: Was ist wenn ...

Hallo, Weiss jemand, wie sich das rechtlich verhält. Also mal ganz langsam. Ich bin seit knapp 3 Wochen verheiratet. Meine 2 Söhne (fast 13 und 8) habe ich mit in die Ehe gebracht und dann haben wir noch eine gemeinsame Tochter (9 Monate). Für unsere Tochter haben wir ja das gemeinsame Sorgerecht, für die Jungs hab ich das alleine. Das bleibt ja auch so. Denn mein Mann hat die beiden nicht adoptiert, da wir dem Vater weder die Rechte noch die Pflichten abnehmen wollen. Aber die beiden haben den Nachnamen meines Mannes angenommen. Sie hatten vorher meinen Mädchennamen und wir fragten sie vor der Hochzeit, ob sie den Nachnamen annehmen wollen oder nicht. Und sie wollten. Aber wie wäre es, wenn mir jetzt was passieren würde? Was würde mit den Jungs passieren? Müssten sie zu ihrem Vater oder könnten sie bei ihrem Stiefvater und der Schwester bleiben? Muss ich da irgendwas regeln? Und wenn ja, wo? Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber man kann ja nie wissen, und hinterher ist das Geschrei gross, wenn ich nicht geregelt habe. Weiss das jemand und kann mir helfen? Danke und liebe Grüsse Sandra

Mitglied inaktiv - 17.09.2009, 11:27



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ich habe eine ähnliche konstellation, nur hat meine große tochter gar keinen kontakt zum kv. ich habe schon vor 9 jahren ein testament gemacht, indem ich verfügt habe, daß meine tochter bei meinem mann bleiben soll. wenn wir zusammen sterben, sollen beide kinder zu meiner schwester. ob sich das familiengericht daran halten wird, kann ich dann nicht mehr sehen, aber ich hoffe es.... was soll mein kind bei einem fremden mann????

Mitglied inaktiv - 17.09.2009, 11:36



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Das ist bei uns genauso. Der leibliche Vater interessiert sich nicht, wir haben keinen Kontakt. Aber wer weiss, wie es ist, wenn ich nicht mehr da bin? Ich möchte nicht, dass meine Kinder auseinandergerissen werden, nur weil sie nicht den gleichen Erzeuger haben. Muss ich das beim Notar machen oder beim Jugendamt oder wie geht das?

Mitglied inaktiv - 17.09.2009, 11:43



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ich habe es handschriftlich gemacht. der notar hält wieder die hand auf und ich glaube, es reicht, wenn du es schreibst und an einem sicheren ort verwahrst.

Mitglied inaktiv - 17.09.2009, 11:45



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Ok, vielen Dank schon mal. LG Sandra

Mitglied inaktiv - 17.09.2009, 12:02



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Hallo, wir haben beim Notar einen Rundumschlag gemacht: Ehevertrag Testament, General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Verfügung über die Vormundschaft für unseren Sohn (finanzielle Vormundschaft und Aufenthalt/Betreuung) Handschriftlich reicht aus, sollte aber jedes Jahr neu unterschrieben werden, um die Aktualität der Verfügung zu dokumentieren. Mit dem Notar ist man auf der sicheren Seite, da es doch so die eine oder andere Feinheit gibt, die zu berücksichtigen ist. Z.B. Ab welchem Alter soll das Kind über das Erbe verfügen können. Theoretisch ist das Kind mit 18Jahren volljährig, aber konntet ihr mit 18 schon umfassend, vernünftig und nachhaltig über größere Summen entscheiden? Wir haben das Verfügungsalter z.B. auf 28 Jahre festgelegt. Für den Rundumschlag beim Notar haben wir knapp 400€ bezahlt. Gruß, Sandra

Mitglied inaktiv - 17.09.2009, 14:06