Sohn ist zum Vater gezogen und macht da seine Ausbildung.
Davor habe ich Unterhaltsvorschuß für ihn bekommen.
Nun hat mein Ex es beantragt, da ich ja in der Pflicht stehe.
Habe kein Einkommen und wohne
mit den anderen Geschwisterkindern und Zusatzkind bei meinem Freund.
wir sind nicht verheiratet und haben getrennte Konten.
Muß er nun da eingetragen werden oder was bedeutet es genau?
Dort steht noch " Hat Ehegatte bzw Partner eigenes Einkommen?
Mein Freund steht ja normalerweise nicht in der Pflicht.
Kann mir jemand helfen?
Über Antwort würde ich mich sehr freuen.
von
Mone2014
am 08.08.2018, 20:50
Durch das Zusammenleben hast Du weniger Wohnkosten als alleine, da sinkt der Selbstbehalt dann um etwa 100€.
von
Sternenschnuppe
am 08.08.2018, 21:11
Ja, Dein Freund muss dort eingetragen werden.
Grundsätzlich steht zur Prüfung, ob Dir ein fiktives Einkommen angerechnet werden muss, Du sparst ja Geld durch das zusammen leben.
Wenn Du kein eigenes Einkommen hast, finanziert Dich Dein Freund. Das errechnete fiktive Einkommen könnte dann zur Deckelung des Mindestunterhalts herangezogen werden.
Ich würde einen 400 Euro Job annehmen und den Unterhalt für mein Kind bezahlen.
von
shinead
am 10.08.2018, 16:06