Alleinerziehend, na und?

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Wann muss der Vater den Umgang festlegen?

Thema: Wann muss der Vater den Umgang festlegen?

Hallo, ich habe immer wieder Probleme mit dem Vater meiner Tochter ( vor kurzem eins geworden). Und zwar folgendes( unter anderem): am Anfang war mir das noch relativ egal, aber mittlerweile hab ich darauf keine Lust mehr. Er ist leider allgemein nicht zuverlässig, hat seine Tochter so selten( und erst seit sie so 7 Monate alt ist) gesehen, dass keine Bindung zwischen den beiden herrscht( man merkt ihm auch an dass er nicht wirklich bemüht ist das merkt sie natürlich auch und reagiert dementsprechend mit Ablehnung) und ja ich versuche die beiden auch mal alleine zu lassen aber das funktioniert 0%. Das eigentliche Problem jetzt ist aber, dass er mir immer sonntags( oder später) mitgeteilt hat wann er in der nächsten Woche kommt( nur einmal da er seine Freizeit braucht wo er sagt mir ist klar dass das zu wenig ist aber als noch zweimal geplant war kam er noch seltener, jetzt kommt er wenigstens so jede Woche bis jede zweite Woche) Teilweise war das dann halt am Montag und ich musste mir das so kurzfristig einplanen. Ja es war bis jetzt selten ein Problem weil ich außer mein Baby zu versorgen und Haushalt+fernschule nichts zu tun hatte großartig und da konnte ich nunmal das meiste planen wie ich wollte. Dennoch nervte mich dieses ja morgen sonst kann ich nicht schon ziemlich, finde man kann es auch von einem Erwachsenen Menschen verlangen das früher mitteilen zu können. Also bat ich ihn letzte Woche darum mir bitte eine Woche im Voraus mitzuteilen wann er kann. Er fragte ob ich den Termine hätte oder warum das sein muss. Ich hab ihm gesagt dass ich das eben so möchte damit ich besser planen kann. Er meinte also er schaut nach. Wieder Sonntag meinte er kann gar nicht in der nächsten Woche ( also diese Woche). Bis jetzt hat er auch nicht geschrieben wann er nächste Woche kann, klar könnte ich ihn fragen aber ich hab schon ein Kind ich muss mich nicht um ein „weiteres“ kümmern, sonst würde sowieso wieder eine arrogante Nachricht a La : arbeitende Menschen können ihre Woche nunmal nicht planen. Hab jetzt von anderen gehört die keine festen umgangszeiten haben, dass es der Vater einen Monat bis zwei Wochen früher plant, dementsprechend müsste eine Woche doch fair sein oder? Er nimmt halt immer als Rechtfertigung dass er seinen Dienstplan für die nächste Woche immer erst am Sonntag erhält, was ich ihm aber irgendwie nicht abnehmen kann, das wäre doch gar nicht rechtens oder? Klingt für mich eher danach dass er es sich so lange wie möglich freihalten möchte wie er seine Freizeit planen will und ich muss halt mitziehen Also er hat schichtdienst deshalb ist es auch ok keine festen umgangszeiten zu haben , das ist schon ok so. Ich werde ab Mitte Oktober wieder arbeiten und meine Tochter kommt zur Tagesmutter, deshalb muss man es halt spätestens ab da genau planen, denn wenn er sie früher sehen möchte muss ich schauen ob ich an dem Tag arbeite oder ob ich sie früher abholen kann( wie gesagt im Moment geht es noch nicht ohne mich) Auch eine Frage, wenn er wieder am Sonntag schreibt und fragt ob ich z. B. Am Dienstag kann, obwohl ich ihm das mit einer Woche früher gesagt habe, darf ich dann ablehnen oder wenigstens sagen erst am Donnerstag wieder? Mir ist klar das ein Umgangsrecht besteht, dass will ich auch meiner Tochter zuliebe nicht stören, mich würde es nur interessieren wie weit er mich einschränken darf. Und nochmal es geht nicht darum ihn zu ärgern oder schikanieren oder sonst irgendwas ich will nur nicht, dass er mich weiter rumschieben kann wie er Lust hat. Vielen Dank für eure Hilfe Mit lieben Grüßen

von LucaMarie27 am 01.09.2022, 13:44



Antwort auf Beitrag von LucaMarie27

https://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/Kindsvater-Plant-Umgang-immer-sehr-knapp_382799.htm ....oder brauchst du noch ein paar spezial-Details. Falls letzteres: vielleicht dann eher ganz gezielt fragen, anstatt wieder den ganzen Text....

von Limayaya am 01.09.2022, 14:19



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Ne da war eher die Antwort dass ich es vom Jugendamt festlegen lassen soll, aber wie gesagt mit dem Schichtdienst klappt das nicht. Meine Frage ist ja jetzt eher ob das rechtens von mir ist es eine Woche vorher zu verlangen? Hab dazu im Internet nichts gefunden, nur eben Erfahrungsberichte mit zwei- 4 Wochen vorher aber das verlang ich ja gar nicht

von LucaMarie27 am 01.09.2022, 14:22



Antwort auf Beitrag von LucaMarie27

Also ich hab mir jetzt die Mühe gemacht, mal die ersten Beiträge unten zu lesen. Da steht überall klipp und klar drin: setze ihm einen Termin, bis wann er dir für die "folgende Zeitspanne" (Woche, 2 Wochen, nächsten Monat) die Umgangstermine schreibt, bzw. bestätigt und wenn er das nicht tut, gibt es in dem besagten Zeitraum eben keinen Umgang, weil von deiner Seite aus nicht mehr planbar.... Und wenn er mault, biete ihm an, übers JA den Umgang regeln zu lassen. was ist denn daran jetzt nicht zu verstehen?

von Limayaya am 01.09.2022, 14:44



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Es geht mir halt vorallem darum, dass wenn ich ihm das verweigere weil nicht planbar und er zum JA rennt oder sonst irgendwas unternimmt ob ich dann irgendwie rechtlich belangt werden könnte weil ich ihm dem Umgang verwehre. Mich würde halt da die rechtliche Seite interessieren, wenn ich keine Termine oder so nachweisen kann für die Tage Lg

von LucaMarie27 am 01.09.2022, 15:02



Antwort auf Beitrag von LucaMarie27

Genau darum sollst du ihm ja schriftlich mitteilen, dass er dir x Tage/Wochen/Monate vorher die umgangstage mitteilt mit dem Hinweis, dass wenn er sich nicht daran hält, ihr die Regelung via Jugendamt macht! So hast du zuerst das Jugendamt ins Spiel gebracht, und da kann er dir auch nicht ans Bein pinkeln, weil du ihm ja genug Zeit einräumst (eben x Tage/Wochen… im Voraus) die Umgangstage festzulegen… Alles immer schriftlich, damit du, sollte er dir eben ans Bein pinkeln wollen, alles schön beweisen kannst, dass du schaust, dass er genug Chancen auf einen geregelten Umgang hat….

von ZoeSophia am 01.09.2022, 15:51



Antwort auf Beitrag von LucaMarie27

DU musst die Termine nicht nachweisen. ER muss sich kümmern. Vernünftig wäre bspw ein Terminplan Anfang jedes Monats. Darüber hinaus ist eine Absprache nicht, dass einer die Termine diktiert. Er darf zum JA rennen. Das kann dir sogar dienlich sein, denn da zeigt sich, dass er unkooperativ ist.

von Pamo am 01.09.2022, 20:48



Antwort auf Beitrag von LucaMarie27

Du "verweigerst" ihm ja nicht, sondern verlangst, dass es geplant abläuft. Kein Jugendamt dieser Welt kann von dir erwarten, dass du immer auf Abruf sitzt. Übrigends verlangt auch kein Arbeitgeber dieser Welt, dass man immer auf Abruf sitzt. Aber solange du es mit dir machen lässt, wird sich auch nix ändern.

von Limayaya am 01.09.2022, 21:43



Antwort auf Beitrag von LucaMarie27

Du könntest ihm auch einen eigenen Terminplan zuschicken. Dort schreibst du rein Montag 5.9. geht nicht Dienstag 6.9. 16 - 18 Uhr usw. "Bitte sag mir bis morgen bescheid, danke".

von Sternspinne am 04.09.2022, 09:17