Alleinerziehend, na und?

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Vorwürfe vom Kindsvater

Thema: Vorwürfe vom Kindsvater

Hallo zusammen, der Vater meines (ehelich geborenen) Sohnes hat schon wenige Tage nach der Geburt angefangen zu saufen, war durchgehend unzuverlässig und hat dem Kind die Ausscheidungen festtrocknen lassen, wenn ich arbeiten ging - was er selbst verweigerte. Nachdem ich mich vom Vater getrennt hatte, drohte dieser, unsere gesamte Familie auszulöschen. Er bekam trotzdem vomJugendamt das Recht auf betreuten Umgang an jedem 2. Samstag, für je 4 Stunden. Dort ist er nie nüchtern hingekommen. Zudem hat er mich/uns ständig belästigt, trotz einstweiliger Verfügung. Das JA hat daraufhin das Umgangsrecht ausgesetzt, ohne Rücksprache mit mir. Seitdem - also in den letzten 1 1/2 Jahren kamen 2 Anfragen von ihm wegen Umgang - einmal über seinen Anwalt, einmal übers Jugendamt. Ansonsten kommen gelegentlich Briefe und Postkarten an seinen Sohn. Darin erklärt er seine Liebe zum Kind, und dass er von mir daran gehindert würde, sein Kind zu treffen. Er erklärt sein Bedauern, dass mein Sohn die vielen mittlerweile gezeugten Halbgeschwister nie treffen würde, weil ich das verhindern würde. Ich Rabenmutter halte mein Kind von der gesamten Verwandtschaft fern! Eigentlich steht längst der Antrag auf alleiniges Sorgerecht an, und auch den Unterhalt werde ich wohl einklagen müssen, UVG läuft ja nicht ewig. Was würdet ihr in einem solchen Fall tun, um erneutes Stalken und weitere Gefahr für eure Gesundheit und die Unversehrtheit des Kindes zu vermeiden? Darf ich bei ergänzendem ALG2-Bezug auf das Einklagen des Unterhalts verzichten, oder wird das Jobcenter mich vermutlich dazu zwingen? (Ich vermute letzteres...) Danke schonmal für eure Anworten! Gruß, MarBi

von MarBi am 07.02.2012, 21:53



Antwort auf Beitrag von MarBi

Du darfst nichtmal auf den Unterhalt verzichten wenn du 10 Mio im Lotto gewinnst! Zum anderen Thema würd ich zum Jugendamt gehen und mich beraten lassen.

von bobfahrer am 07.02.2012, 22:09



Antwort auf Beitrag von MarBi

Wenn du damit leben kannst, dass dir der Unterhalt fehlt und das Amt das nicht aufstockt ist das dem JC egal. Ich nehme aber an, dass man sich den Verzicht bei ALG2 nicht leisten kann. Legt das JC das Geld drauf, welches als Unterhalt fließen müsste dann wird es zu einer Klage kommen, Notfall durch das JC selbst... so ergeht es eben dem KV meiner Kinder. Das JC hat Strafanzeige gestellt.

von mf4 am 07.02.2012, 22:10



Antwort auf Beitrag von MarBi

Keine schoene Situation. - Wenn du eine einstweilige Verfuegung hattest, hast du denn auch die Polizei benachrichtigt wenn er dagegen verstiess? Was sagt die Polizei zu seinem Verstoss gegen diese Verfuegung? - Was sagt denn das JA zum seiner Bitte um Umgang - die hatten ja den Umgang ausgesetzt? - Was glaubst du wie deine Chancen auf alleiniges Sorgerecht sind? Wirst du zu diesem Thema beraten? - Wie kommst du auf die Idee, dass du auf Kindesunterhalt verzichten solltest? Hast du eine Beistandschaft vom JA hierfuer oder einen Anwalt? Schonmal darueber nachgedacht, Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu stellen? - Diese Post an das Kind wuerde ich abfangen und gut aufheben. Das Kind ist doch noch nicht einmal im Vorschulalter? Dann kann es die Post nicht lesen. Ich wuerde mir gut ueberlegen, was der richtige Zeitpunkt ist dem Kinde diese Post zu geben, diese Entscheidung wuerde ich sehr ruhigen Blutes faellen.

von Pamo am 07.02.2012, 22:34



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hallo Pamo, ja, ich hatte sowohl bei der Polizei als auch bei Gericht gemeldet, dass und in welcher Weise der KV gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat. Das hat allerdings nur dazu geführt, dass er sich erneut zu Kontaktaufnahmen veranlasst gesehen hat. Und ich musste ihm öfter begegnen als ich wollte, weil es zu weiteren Verhandlungen kam. Für ihn hat es urteilsmäßig keinen Unterschied gemacht, aber ICH musste mich vor Gericht seinen Anfeindungen stellen und MICH verteidigen. Das JA hat sich seit fast einem Jahr nicht mehr gemeldet. Damals wurde mir auch nur bestätigt, dass meine Bedingungen vom JA voll mitgetragen werden - nämlich, dass der KV bei den Treffen mit dem Kind nüchtern zu sein hat, nicht unbeaufsichtigt sein darf und MICH komplett in Ruhe zu lassen hat. Wäre er dazu bereit und fähig, hätte er sein Kind definitiv jedes zweite Wochenende gesehen. Er scheint sich aber schon sehr lange nicht mehr beim JA gemeldet zu haben. Genau das ist auch der Grund, warum ich fast sicher bin, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Gleichzeitig bin ich fast sicher, dass der KV es zum Anlass nehmen wird, uns wieder aufzulauern, wenn ich per Antrag auf alleiniges Sorgerecht wieder "Kontakt aufnehme". Ebenso ist es beim Unterhalt. Ich würde lieber darauf verzichten, als zu riskieren, dass er wieder vermehrt in unserer Nähe rumlungert, nur um mich einzuschüchtern. Gegen sowas hat die Polizei nie was unternommen. Wenn das JC die Klage auf Unterhalt übernehmen würde, wäre mir sehr geholfen. Was die Post betrifft: wenn mein Junge irgendwann Fragen stellt und dann auch schon lesen kann, werde ich ihm die gesammelten Werke geben und ihm sagen, dass ich für eventuelle Fragen zur Verfügung stehe. Ansonsten soll er sich seine eigene Meinung bilden über den Mann, der seinem 3jährigen Sachen schreibt, die nix für Kinder sind, der nicht den Rufnamen benutzt und den anderen Vornamen auch noch falsch schreibt und nie was getan hat, um den geschriebenen Worten reale Taten folgen zu lassen ("Ich bin immer für dich da" - was gar nicht möglich wäre) Die Post an den Kleinen ist eh nur dazu gedacht, mir ein schlechtes Gewissen zu machen und mich daran zu erinnern, dass er immer genug Zeit finden wird, mich zu bestrafen. Danke für die bisherigen Antworten! MarBi

von MarBi am 08.02.2012, 21:15



Antwort auf Beitrag von MarBi

Ich wuensche dir viel Glueck und Erfolg. Du wirst diesem Mann immer wieder begegnen muessen, da wuerde ich mit der vollen Haerte des Gesetzes zuschlagen und Anzeige erstatten, wenn er sich gesetzeswidrig verhaelt. Das beinhaltet auch Strafanzeige wegen Verletztung der Unterhaltspflicht. Die Freiheit von Belaestigung kann man leider nicht erkaufen, selbst wenn du auch den Kindesunterhalt verzichtest - was du aber sowieso nicht kannst.

von Pamo am 08.02.2012, 22:13