Alleinerziehend, na und?

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Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt?

Thema: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt?

Hi, es geht um eine alleinerziehende Mutter die durch eine Erkrankung eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bewilligt bekommen hat. Im April 2018 war die Mutter mit ihren zwei Töchtern ( beide 3 Jahre alt) im Bad und die Haushaltshilfe will gehört haben wie einer der Mädchen zu der Mama gesagt hat: Mama mir tut die Mumu weh und der Po weh. Wann kommt der Mann wieder?" Die Mutter soll darauf Pssst gemacht haben. Die Haushaltshilfe berichtete davon ihrem Chef und der machte telefonisch eine Meldung/ Anzeige? bei der Polizei wegen "Verdacht auf schweren sexuellen Missbrauch" Die wiederum informierten das Jugendamt und die luden die Mutter ins Jugendamt ohne Kinder ein. Sie belehrten die Mutter nach 1666 das sie auch unterschreiben musste. Die Mutter wies die Vorwürfe von sich und sagte das die Kinder keinen Kontakt zu fremden Männern hatten und das sie auch keine Männerbekanntschaften/ Beziehung usw. hat. Das Jugendamt beauflagte die Kindesmutter das sie sich bei der Kinderschutzambulanz vorstellen soll, zusammen mit ihrer Soziapädagogische Familienhilfe die bereits in der Familie vor dem Vorfall installiert war. Die Familienhilfe äußerte den Verdacht das die Mutter lügt und es sehr wohl Männerbekanntschaften gibt und die Mutter wohl über WhatsApp Nacktfotos von sich verschickt. Die Psychologin sagte das sie den Verdacht nicht bestätigen kann und ihn aber auch nicht entkräften kann. Im September lief die Familienhilfe aus und das Jugendamt hat nichts weiter gemacht, Jugendamt will Mutter jetzt mit den Kindern ins betreute Wohnen stecken. Erst jetzt am 2.11.2018 ist beim Amtsgericht ein Antrag vom Jugendamt auf Erörterung gem. § 157 Fam Fg hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen zu Abwendung einer möglichen Kindeswohlgefährdung eingegangen. Ist das ein Eilantrag? Hätte das Jugendamt hier in diesem Fall nicht anderes reagieren müssen um die Kinder zu schützen? z.B. im April sofortige Herausnahme der Kinder, Clearing, Teilweise Sorgerechtsentzug usw.? Hätte da das Jugendamt nicht anders reagieren müssen? Grüße Selina

von dogcoonies am 11.11.2018, 15:13



Antwort auf Beitrag von dogcoonies

Nein, hätte das Jugendamt nicht machen müssen. Fachlich kann ich dazu an §1666, 1626, 1631 bgb und §42 und 8a und b sgb 8 verweisen

von katsix2903 am 11.11.2018, 18:44



Antwort auf Beitrag von dogcoonies

Deine Bemühungen in allen Ehren - aber in annähernd jedem Forum, das halbwegs passen könnte, stellest du diese Frage. Das erweckt - wie einige schon vermutet haben - dann doch eher den Eindruck, das ist eher eine Troll-Nummer. Wie dem auch sei: du hast schon mehrere Antworten dazu bekommen - die meisten in die selbe Richtung. Nämlich die Einzelfallhilfe ist da wohl ziemlich übermotiviert, schnüffelt sogar illegal im Handy ihrer Klientin rum etc. Außerdem hast du auch im Rechtsforum gepostet - warte doch einfach mal die Antwort von Frau Bader ab.

von cube am 12.11.2018, 08:39