Alleinerziehend, na und?

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von den Socken

Thema: von den Socken

Ich bin völlig von den Socken ! Heute bekam ich die Rechnung für meine KFZ Versicherung,und traute meinen Augen nicht. Ich bin hochgestuft worden von 55 auf 85 %,von SF 5 auf SF 2 gerutscht,und soll pro Halbjahr 130 € !!!!!!! mehr bezahlen ! NUR : Ich hatte gar keinen Schaden !!!! Und gerade bereue ich es gewechselt zu haben zu einer online Versicherung ! Ich bekomme niemanden an die Strppe,und kann das nur per mail klären,wobei mir gerade in dem Falle ein Gespräch lieber wäre. Auf blöde hab ich mal bei der Schadenshotline angerufen,wurde aber darauf verwiesen,das ich nur online dieses Problem klären kann Super....keine 4 Wochen vor Weihnachten,und dann so ein Hammer. Gibts zufällig irgendwelche Neuerungen bei den Versicherungen,die an mir vorbei gegangen sind ????? Hab ich was verpasst ? Wieso stufen die mich hoch ????? Mein WE ist zunächst mal im Eimer Frustrierte Grüße Birgit

Mitglied inaktiv - 28.11.2009, 15:36



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UH! Hattest du nicht letztens mit deiner Mutter diesen Schaden im Parkhaus ? Das blöde ist, du kannst nur noch am Montag kündigen, oder Auto abmelden :/ 30 % auf einmal! Da stinkt ja zum Himmel. Hoffentlich ist hier jemand, der sich damit auskennt. Ansonsten schau mal in deinen Versicherungsunterlagen oder ruf die Hotline deiner Versicherung an. Diese geldgeilen Idioten!

Mitglied inaktiv - 28.11.2009, 16:10



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Soweit ich weiß (bei meiner Versicherung ist es zumindest so) hast du die Möglichkeit bei einem höheren Betrag als im Vorjahr die Versicherung bis zum 31.12. zu kündigen. Lies die aber nochmal die AGBs durch und schick denen erstmal schriftlich einen Widerspruch. Und gleichzeitig schau einfach mal online, welche Versicherungen du sonst wählen kannst. NOCH hast du Zeit zu wechseln.

Mitglied inaktiv - 28.11.2009, 16:11



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Hallo, Haftpflichtversicherung? Dann kann das mit dem Parkhausschaden nicht der ausschlaggebende Grund sein. Der wäre nämlich nur von der Kasko beglichen worden und das wüßtest Du ja und Du sagst ja, dass Du keinen Schaden hattest. Ich nehme erstmal an, dass das ein Übertragungsfehler ist. Für mich ein Grund, warum ich nicht zu einer Online-Versicherung gewechselt habe. Ich habe immer gerne einen direkten Ansprechpartner und das lasse ich mir auch gerne die 20-30 Euro mehr pro Jahr kosten. Ich kann verstehen, dass Dich das total ärgert. Ginge mir auch so und ich hätte auch nicht eher Ruhe, bevor ich das verbindlich geklärt hätte. LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 28.11.2009, 16:25



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Ja,ich hatte den Schaden im Parkhaus. Und hatte NUR VORSORGLICH !!!!,das der Versicherung gemeldet,für den Fall,das die Stadt den Schaden an der Stange erstattet haben möchte. Die Stadt hat sich nie gemeldet,demnach ist auch nie ein Schaden beglichen worden,also kein Grund vorhanden mich hochzustufen. Ich hoffe das es sich hier um einen Irrtum handelt ! Und das man da wirklich niemanden an die Strippe bekommt,ärgert mich maßlos. NIE wieder ne online Versicherung !

Mitglied inaktiv - 28.11.2009, 16:50



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Tja... aber der Schaden ist als "Schaden" erfasst. Selbst wenn er mit "NULL EUR" geführt wird. Versuche mit der alten/bisherigen Versicherung zu reden ob dieser Schaden gelöscht werden kann. Wobei ich zweifle, denn die Verjährungsfrist für den Anspruch der Stadt ist wahrscheinlich noch nicht abgelaufen. Was lernen wir: niemals nicht Kfz-Schäden vorsorglich melden! Aufrichtigkeit in allen Ehren... Liebe Grüße Désirée u. a. Versicherungskauffrau

Mitglied inaktiv - 28.11.2009, 16:56



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Ist ein Scherz,oder ?????????????????

Mitglied inaktiv - 28.11.2009, 17:10



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Ich habe bei meiner Online-Versicherung immer sehr kompetente Personen am Telefon, noch nie ein Problem gehabt. Warum Du das per Mail klären sollst, verstehe ich nicht, rufe da am Montag an, nicht die Schadenhotline sondern den Kundenservice und frag nach, dass kann nur ein Übertragungsfehler sein. Oder bist Du schon in diesem Jahr dort versichert gewesen? Wenn der Schaden gemeldet, aber nicht reguliert wurde, ändert sich gar nichts!

Mitglied inaktiv - 28.11.2009, 17:18



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Stell deine Frage mal ins Aktuell. Da ist eine Userin die bei der Versicherung arbeitet. Franziska

Mitglied inaktiv - 28.11.2009, 17:47



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Ich weiß nicht, was genau das für ein Schaden im Parkhaus war. Du kannst dir aber von deiner alten Versicherung ausrechnen lassen, bis zu welcher Schadenhöhe es sich bei SF 5 (oder jeder anderen SF-Klasse) lohnt, den Schaden selbst zu tragen. Mit dieser Info im Hintergrund würde ich versuchen, bei der Stadt in Erfahrung zu bringen, ob da noch Ansprüche gestellt werden, wenn ja, mit welchem Beitrag du in etwa rechnen musst. Wenn nichts in Rechnung gestellt werden soll, musst du bei der alten Gesellschaft "Freistellung vom Schaden" beantragen und darum bitten, dies dem Nachversicherer zu melden. Dann wird die Höherstufung rückgängig gemacht. Falls aber doch noch Ansprüche geltend gemacht werden, hast du dann die Wahl, das die alte Versicherung zahlen zu lassen, dann bleibt es natürlich bei SF 2, oder aber den Schaden selbst zu tragen. Dumm gelaufen, aber die Versicherung hat ja auch keine Glaskugel, die ihr verrät, ob da noch eine Rechnung eingereicht wird oder nicht. Aus diesem Grunde Bagatellschäden erst melden, wenn eine Rechnung vorliegt und man sich entschieden hat, ob man das selbst zahlt oder sich lieber höherstufen lässt. Man kann Bagatellschäden ein halbes Jahr lang nachmelden und geltend machen, dass man erst davon ausgegangen ist, dass der Schaden gering ist und selbst getragen werden kann. (Da sind dann allerdings auf der anderen Seite ggfl. die Geschädigten, die Zeter und Mordio schreien, wenn der Schaden nicht am besten einen Tag VOR Eintritt schon gemeldet wurde und am besten Gutachter und Anwälte involviert sehen möchten *grmpf*. Man kann es also nur verkehrt machen...) LG Marion PS: Meine Schwiegertochter hat dies Jahr ein Verkehrsschild umgefahren (ist mit dem Anhänger daran hängengeblieben). Ihr wurde mitgeteilt, dass keine Ansprüche erhoben werden, da das Schild sowieso ausgewechselt werden sollte. Ich drück dir die Daumen, dass du auch so viel Glück hast...

Mitglied inaktiv - 28.11.2009, 19:09



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Wer lesen kann........ Hab die Rechnung mal umgedreht,und da stand dann die Erklärung. Wenn keinerlei Schadensansprüche der Stadt mehr geltend gemacht werden,bekomme ich das zuvielgezahlte zurückerstattet.Und werde auch wieder runtergestuft.WANN das sein wird weiss ich nicht,steht da nicht. Montag werde ich versuchen das telefonisch zu klären,damit ich den vollen Betrag nicht zahlen muss. Denn ich glaube nicht,das die Stadt noch irgendwelche Ansprüche geltend macht.Die Stange/Schranke wo ich gegen gerempelt bin,sah ohnehin schon SEHR ramponiert aus. So,als fahren da täglich mind. 20 Autos dagegen. Was ein Ärger zum Wochenende.........

Mitglied inaktiv - 28.11.2009, 19:20