Alleinerziehend, na und?

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Vielleicht habt Ihr einen Rat

Thema: Vielleicht habt Ihr einen Rat

...was für finanzielle Ansprüche hätte ich, wenn ich mich von meinem Mann trennen würde? (Tochter 3 Jahre). Habe ich Anspruch auf Wohngeld? Wo beantrage ich das??? Muß ich mir erst eine Wohnung suchen und dann beantragen? Wie kann ich die Wohnung bis zur "Bewilligung" finanzieren? Bekomme ich auch Unterhalt, oder nur das Kind? Muß ich arbeiten? Darf ich arbeiten? Mensch, so viele Fragen und ich habe alles, nur keine Ahnung, wie es hier weitergehen soll... Lieben Gruß

Mitglied inaktiv - 21.04.2008, 15:39



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Hallo Fru, natürlich DARFST Du arbeiten gehen!!! Wenn Du die Möglichkeit hast, dann tu das!!! Wie kann man da überlegen?? Wer sollte Dir das denn verbieten??? Alles andere wie Wohngeld usw. ergibt sich dann...Unterhalt hängt von dem Einkommen deines Mannes ab...geh´ mit allen Einkommensnachweisen und sonstigen wichtigen Unterlagen (Kredite usw.) zu einem Anwalt. Sofern Du Arbeit hast, kannst Du Dir eine Wohnung suchen und dann den Antrag auf Wohngeld stellen...würde halt nur schauen, daß sie bei Größe usw. im Rahmen liegt...also keine 100 qm für euch zwei. lg und viel Erfolg heike

Mitglied inaktiv - 21.04.2008, 15:50



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Ganz ruhig!!! Am besten du erkundigst dich mal bei deinem Arbeitsamt (Hartz IV). Du bekommst auf jeden Fall Unterhalt für deine Tochter und auch für dich solange du nicht arbeiten gehst. Wohngeld bekommst du auch, dir wird auch der Kindergarten voll bezahlt vom Jugendamt, wenn du Hartz IV bekommst und noch nicht arbeiten gehst. Wie es mit Wohnung suchen ist besprichtst du am besten auch mit dem AA - erzähle ihnen einfach dass du so schnell wie möglich von deinem Mann getrennt leben möchtest, eine Tochter von 3 Jahren hast und nicht arbeitet gehst. Viel Glück weiterhin!!! Drück dir die Daumen, dass alles gut wird.

Mitglied inaktiv - 21.04.2008, 17:07



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Manchmal wird das anders gehandhabt aber bei uns galt ich erst als alleinerziehend NACH dem Auszug und Ummeldung in der neuen Wohnung. Dann H4, Wohngeld usw. beantragen. Dein Lohn, Kindergeld, Unterhalt wird abgezogen und dann wirst du sehen ob und vielviel du Anspruch hast. Mit dem H4-Bescheid kannst du dann die Kita-Kosten-Übernahme beim JA beantragen. Habe ich auch in vollen Umfang, Essen für 2 Kids zur Hälfte bewilligt bekommen. Beim AA vorher erkundigen wie die Wohnung sein darf, daß du sie nehmen darfst ist angebracht. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 21.04.2008, 17:17



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Leider bekommst du H4 + Wohngeld erst wenn du AE bist und ausgezogen. Bis dahin wirst du sicher selbst sehen müssen wie du Kaution usw. bezahlst. Auch da hatten schon einige Glück aber das muß nicht sein. Ich bekam weder Geld für Kaution noch Einrichtung aber manche hatten schon mehr Glück. Erkundige dich beim Sozialamt/Arge. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 21.04.2008, 17:20