weil das thema nicht nur hier immer wieder erscheint. ich verstehe eine logik nicht also, wenn der UE keine lust auf umgang hat, dann kann man ihn zwar verklagen, hört aber immer wieder (gerne auch vor gericht), daß man ihn nicht zwingen könne. oder: "wenn das unter zwang stattfindet, merkt das kind doch die ablehnung, ob das so gut ist? dann lieber nicht" Fazit: UE fein raus geht es jetzt aber umgekehrt darum (wirklich in den fällen, bei denen kein boykott stattfindet!), daß gutachter, psychologen, verfahrenspfleger u.w. dritte personen den umgang für das kind aber als schlecht erachten/ es nicht dem wohle des kindes dienen würde, dann wird das kind dennoch gezwungen umgang zu haben. und das sogar mit strafandrohung für den betreuuenden elternteil, weil der UE ein recht auf umgang habe. beides unter dem deckmantel, daß das recht des kindes ganz oben steht. gucke ich mir die realität an, dann (wie im beispiel oben) steht eher das recht des UE über dem wohle des kindes. kann mir das mal jemand erklären?
von 32+4 am 02.12.2011, 15:46