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Vaterschaftstest

Thema: Vaterschaftstest

Hallo noch mal im alten Jahr! Hab noch mal ein Ü-ei im alten Jahr bekommen, KV hat meine Tochter (fast 6) zum Umgang heute abgeholt und mir dabei nen Vaterschaftstest unter die Nase gehalten. Hab ihn gefragt wieso er damit jetzt nach fast sechs Jahren ankommt und was er damit will. Begründung seinerseits er müsse ja immer mehr zahlen und dies Jahr wären die Tests noch günstiger als nächstes Jahr. Hab erstmal gesagt dass ich mir das durchlesen will in Ruhe und habe die Sachen vorhin meinem Anwalt übergeben. Versteht mich nicht falsch, ich hab im Prinzip nix dagegen, eben weil ich mir nichts vorzuwerfen habe, aber ich will wissen, was dahinter steckt. Auf der einen Seite will er mehr und mehr Umgang mit der Kleinen auf der anderen Seite kommt dann sowas auf den Tisch! Das passt für mich nicht zusammen oder was meint ihr??

von Flightpiepenpaula am 30.12.2010, 15:13



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Wieso nicht den Test machen? Dann hat er Sicherheit und du hast nichts zu verlieren. Und ich finde es schoen, dass er mehr Umgang will. :)

von Pamo am 30.12.2010, 15:25



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was dahinter steckt - keine Ahnung. Vielleicht hatte er all die Jahre immer Zweifel daran, obs wirklich sein Kind ist oder nicht und möchte JETZT Sicherheit. Ich warte ja drauf, dass der KV von Simon mit sowas ankommt (allerdings hegt er keinerlei Kontakt zum Kind und wird das auch nie vorhaben) Ich meine - ER zahlt, dann lass ihn. Dann hat er es schwarz auf weiß. LG Sue

Mitglied inaktiv - 30.12.2010, 16:07



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Du kannst den Test nicht verhindern. Seit dem neuen Kindschaftsrecht hat jeder das Recht und jederzeit (also auch nach 20 Jahren) einen Test zu verlangen. Also wunder dich nur und mach es. Allerdings würde ich entweder alle 3 gemeinsam, die Probe entnehmen und gemeinsam eintüten; oder aber, bei neutralen Dritten mit deren Bestätigung den Test vornehmen lassen.

von ursel66 am 30.12.2010, 16:11



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Hey das ist ne gute idee, nicht dass er "ausversehen" anderen Speichel als den der Kleinen oder seinen Eigenen eintütet um nicht mehr zahlen zu müssen! Werd auf jeden Fall drauf achten, dass jemand unabhängiges als Zeuge dabei ist.

von Flightpiepenpaula am 30.12.2010, 16:20



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Glaubt ihr im Ernst das man da Mauscheln kann? Denkt ihr die sind so blöd?

von bobfahrer am 30.12.2010, 16:22



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...bei privaten Vaterschaftstests, die man sich in der Apotheke o.ä. kaufen kann und die man dann zu Hause durchführt und einschickt, da kann man natürlich "mauscheln". Allerdings bringt das letztlich nichts, weil diese Tests nicht gerichtsfest sind, und vom Gericht wird dann noch einmal ein weiterer Test angeordnet, bei dem solche Mauscheleien dann nicht mehr möglich sind (der Test wird dann allerdings teurer als der "Apothekentest"). Der Vater müsste in so einem Fall also bloß für zwei Vaterschaftstests zahlen und schneidet sich letztlich ins eigene Fleisch. :-)

von Leena am 30.12.2010, 16:30



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dass bereits geleistete Unterhaltsbeträge nicht zurückerstattet oder zurück gezahlt werden müssen? Also wenn nach dem Vaterschaftstest rauskommt, dass der betreffende Mann gar nicht der Vater ist?

Mitglied inaktiv - 30.12.2010, 17:27



Antwort auf Beitrag von Flightpiepenpaula

Wenn du nichts zu befürchten hast, würde ich mich da garnicht drüber aufregen oder mir Gedanken über seine Motive machen ... soll er machen, wenn er meint, solange er auch zahlt. Man tut damit ja keinem weh. Dem Kind muß man es eben spielerisch verkaufen. Geht in dem Alter ja noch. Ich würde seine Zweifel aus dem Weg räumen, sonst wird er immer wieder damit ankommen. Er macht sich ja lächerlich, wenn nichts dran ist an dem Zweifel.

von dani-h am 30.12.2010, 16:25



Antwort auf Beitrag von dani-h

naja, man kann ja diese Tests heute durchaus schon zuhause durchführen und dann einschicken. Natürlich besteht immer die Möglichkeit da was zu mauscheln es sei denn, er macht das wirklich beim Arzt oder wo man das macht (wo macht man das?) und vor Zeugen.

Mitglied inaktiv - 30.12.2010, 16:29



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Na wenn Du nichts zu verheimlichen hast, kannst Du die Sache ja ganz locker angehen. Ich würde mich ja schlapplachen, wenn der KV mit sowas käme. Und mich freuen, über die Kosten, die das bei ihm verursachen würde

von Birgit22 am 30.12.2010, 16:43



Antwort auf Beitrag von Birgit22

Ich hatte dies ja erst vor 2 Jahren Mauscheln ginge sicher, wenn "privat" eingeschickt wird. Wir sind zum Kinderarzt - Kosten musste der Vater zahlen - und ich hab meinem Arzt gesagt, er soll dies privat abrechnen und 2 x Die Praxis hätte es für uns sogar umsonst gemacht, aber warum??? Auch Kinderärzte müssen leben Da mein Ex und ich genau den Zeugungszeitpunkt wussten, war für mich alles klar. Ich hätte zwar gern gepokert und die ausstehenden Unterhaltszahlungen erst auf ein Notaranderkonto, aber aufgrund der Gesetzesänderung durfte ich dies nicht fordern (vorher galt ja für ein eheliches Kind der Zweifelsgrundsatz). Suka, wenn ein anderer Mann bisher als Vater gezahlt hat, hat dieser Anspruch an den neuen Vater, seinen Schaden (Unterhaltszahlungen) bezahlt zu bekommen. Wenn lediglich herauskommt, dass er nicht der Vater ist - ohne den Richtigen - weiß ich es nicht. Die Mutter muss wohl nicht zurück zahlen

von ursel66 am 30.12.2010, 18:26



Antwort auf Beitrag von Flightpiepenpaula

Mein Ex wollte auch einen Vaterschaftstest. Ich habe auf einen beim Arzt bestanden! Da hast Du eine "neutrale" Person und wird bei den Eltern Blut abgenommen. Ab einem gewissen Alter auch dem Kind. So wird m.E. ein Schuh aus der Sache. Den Dingern aus dem Internet / der Apotheke würde ich nicht trauen.... Also: Test ok, aber eben ein "richtiger". Gruß Corinna

von shinead am 30.12.2010, 19:44