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Vaterschaftstest

Thema: Vaterschaftstest

Ich hab mal eine Frage an euch. Bin ich verpflichtet nach der Geburt den Namen des Vater anzugeben? Und kann der Vater einfach ein Vaterschaftstest machen lassen? LG Ely

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 11:49



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Hallo! Ich hoff, dass ich jetzt nicht gleich wieder eine auf den Deckel bekomme, weil ich hier bin. *duck* Aber da bei mir in der Familie sowas war kann ich dir antworten. Du bist nicht verpflichtet den Namen des Vaters anzugeben. Wenn der Vater aber einen Vaterschaftstest verlangt (den er aber selber bezahlen muss) dann wirst du wohl nicht drum herum kommen. Lg

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 11:57



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richtig, angeben musst du den namen wohl nicht, könnte ja auch nen one-night-stand sein, dessen namen du nichtmal kanntest ;) :) aber wenn der vater drauf besteht, dann soll er das recht haben, zu wissen ob es sein kind ist, wobei es nach meinem wissen die gesetzteslage gab, das der vater nur dann vor gericht den vaterschaftstest einsetzten kann,w enn die frau es erlaubt... war doch so ein grosses thema, weil jede frau, die sich nichts vorzufwerfen hat, stimmt doch so einem test zu, hne probleme, aber die die angst, haben es könne rauskommen, das da vielleicht noch ein anderer man nim spiel ist ect...die wolen es klar nicht und das ist unfair dem mann gegenüber, dabn nichts machen oder nachweisen zu können. würde mich da aber mal beim jungedamt erkundigen ;) warum willst du nicht das er eine test macht?

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 12:12



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Ich meine es darf niemand heimlich einen vaterschaftstest machen, aber ob du dazu gerichtlich gezwungen werden darfst, weiß ich nicht. Für die Geburtsurkunde musst du den Vater nicht angeben. Es gibt beim Jugendamt sowas wie ne Vaterschaftanerkennung, dh du und der vater unterschreibt beide, dass er der Vater ist. Auf welcher Basis (Test oder Vertrauen) er das tun, ist egal. Ich meine, da ist auch schwer wieder raus kommen, falls nachgewiesen wird, dass er nicht der Vater ist. Nur wenn die Anerkennung vorliegt, kann bei nicht verheirateten Eltern der Vater in der Geburtsurkunde erscheinen. Die Anerkennung hat den Vorteil, dass der vater auch Unterhalt bezahlen muss. Die Regelung des Sorgerechtes (du oder beide) ist davon unabhängig. Ich finde es shcön für das Kind, wenn der Name des Vaters in der Geburtsurkunde steht.

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 12:14



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Verpflichtet bist Du wohl nicht. Solange Du keinen Unterhalt vom JA für Dein Kind willst? Denn ein Vater der nicht als solcher eingetragen ist wird sicher auch keinen Unterhalt zahlen, warum auch! Und das JA will sich Unterhaltskosten schließlich vom Vater zurückholen. Und das können sie nur, wenn Du ihn auch angegeben hast. Dein Kind hat auch ein Recht auf den Vater! DU musst den KV nicht mögen! Aber Du solltest Deinem Kind die Gelegenheit geben seine Wurzeln kennen zu lernen. Mal davon abgesehen, dass der Vater auch Rechte hat! Oder war er nur Zuchtbulle? Nee, sorry, es mag Fälle geben, in denen es besser ist wenn Vater und Kind keinen Kontakt haben, z.B. schwerer Alkoholiker mit Tendenz zur Aggression, harte Drogen,usw. Davon mal abgesehen: Warum willst Du dem KV Unterhaltspflichten ersparen? Das Geld steht Deinem Kind zu! Wenn Du es nicht willst/brauchst, dann lege es fürs Kind an! LG

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 12:18



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Es sind bei ihm Drogen und Gewalt im Spiel. Arbeiten will er auch nicht, er hat schon so viele Arbeitsstellen von seinem Bewährungshelfer vermittelt bekommen und hält sie nicht länger als 3-4 Tage. Es soll einfach ein Schlussstrich unter der Beziehung sein.

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 12:42



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Wenn Ihr ein gemeisames Kind habt, wird es nie einen Schlußstrich unter der Beziehung geben. Wenn er Drogen nimmt, wird es mit dem Umgang sowieso schwer für ihn. Aber ich finde, das Kind sollte zumindest wissen, wessen Gene es da mit sich herumträgt. Irgendwann wird das Kind sich damit auseinandersetzen wollen, und dann soll es das auch dürfen, finde ich. Bedenke: Seine Gene und Deine Gene sind für immer in diesem Kind vermischt. Das Kind ist nicht Dein Klon, es hat genausoviel von Dir wie von ihm. Und daß diese genetische Herkunft zu kennen für die psychische Gesundheit eines Menschen wichtig ist, findet man derzeit immer mehr heraus. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 14:43



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also unter den umständen kann ich gut verstehen das du garnichts angeben willst, einfach damit er keine ansprüche stellen kann und ja, du würdest dir sicher ne menge ärger ersparen und unterhalt würde er so oder so sicher nicht zahlen. was du aber noch bedenken solltest, lass dir mal was zustossen und dein kind wird irgendwann so krank, das es ev. eine niere oder sonstwas brauchen könnte, da kommen zuerst blutsverwandte in frage...ich weiss man denkt daran nicht...aber man sollte auch das bedenken...

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 20:18