Alleinerziehend, na und?

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Vaterschaftsklage....

Thema: Vaterschaftsklage....

Hallo, im Unterhaltsstreit hat mein Ex heut den Vogel abgeschossen. Unser Sohn wird 16 und er beantragt den Vaterschaftstest.... Ich forder ja mal wieder über die Staatsanwaltschaft Unterhalt für meinen Sohn und jetzt kommt diese Antwort. Mein Anwalt hat erst einmal abgelehnt! Ich habe dem Anwalt mitgeteilt: Gern, kein Problem, wenn mein Ex sich verpflichtet, sofort bei positivem Test, die 33.000 € aufgelaufene Unterhaltsschuld zu leisten. Bin mal auf die Antwort der Gegenpartei gespannt. Muss ich mich eigentlich einverstanden erklären? Was passiert, wenn ich verweiger, der Richter akzeptiert seine vermeintlichen Zweifel und er ist der Vater??? Da ich glaube, er spielt auf Zeit (bis zum 18.Geburtstag, da ja dann ICH keine Ansprüche mehr auf den Geldsegen habe), würde ich schon gern irgendwie gegenhalten bzw. besser gesagt profitieren! LG

Mitglied inaktiv - 25.04.2008, 20:15



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Rechtlich habe ich keine Ahnung. Aber es scheint wenig überzeugend, dass ihm nach 16 Jahren und 33.000€ erst auffällt dass er Zweifel an der Vaterschaft hat. Wahrscheinlich gibt es Gesetze in dieser Richtung. Wenn er die Kosten trägt, macht doch den Test. Dann hat er auf eigene Kosten bewiesen, dass er der Vater ist und endlich mal zahlen sollte.

Mitglied inaktiv - 25.04.2008, 20:30



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Dein Ex müsste für eine Anfechtung der Vaterschaft sehr gute Gründe anbringen, die ihm erst binnen der letzten (m.E. nach) 2 Jahre zu Gehör gekommen sind. Biete doch einen aussergerichtlichen Vaterschaftstest an, den er natürlich bezahlen muss. Das kommt ihn immer noch sehr viel billiger als einen gerichtlichen (und geht auch schneller). Zusammen mit der Forderung nach positivem Ergebnis die Schulden sofort zu zahlen oder zumindest sofort mit der Abtragung der Schulden zu beginnen ein äusserst faires Angebot. Würde denn Dein Sohn einem Test zustimmen? Immerhin ist er 16 Jahre alt... Da gibt es ja bestimmt eine eigene Meinung. Laß Dich nicht runterziehen! Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 25.04.2008, 20:36



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Hilft ihm aber auch nicht,wenn dein sohn 18 wird kann er ihn ja selber auf das Geld verklagen. hab ich auch machen müssen!Bei mir ging es allerdings nicht um SOLCHE summen :o) lg carina

Mitglied inaktiv - 25.04.2008, 22:04