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Vaterschaftsanerkennung - wer kennt sich aus?

Thema: Vaterschaftsanerkennung - wer kennt sich aus?

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Der Vater von meinem Kleinen hat mir schon gleich in der 7. SSW verkündet, dass ich, wenn ich mich FÜR das Kind entscheide und keine Abtreibung machen lasse, auf jeden Fall alleine da stehen werde. Wir waren nie zusammen, hatten nur ein Verhältnis von mehreren Wochen. Er ist mein Arbeitskollege der 17 Jahre älter ist als ich und hat mir nach weiteren zwei Wochen schon mehr oder weniger gedroht, dass ich auf der Arbeit niemandem etwas sagen dürfte, dass das Kind von ihm ist. Wehe wenn ich das tun würde usw. Inzwischen wäre es für mich schon peinlich, wenn es dort jemand erfahren würde, weil er sich bei allen unbeliebt gemacht hat und ihn praktisch keiner mehr wirklich leiden kann. Ich hab ihm dann in der 23. SSW am Wochenende eine SMS geschrieben, ob er sich im Klaren ist, dass ich ihn beim Jugendamt als Vater angeben muss (Ich weiß, dass ich es nicht MUSS, aber sonst bleib ich finanziell ja an allem alleine hängen). Es kam keine Reaktion, weswegen ich ihn am Dienstag auf Arbeit gefragt habe, ob er die SMS bekommen hat. Er meinte nur: Ja hab ich. Ich: Und? Er: MUSST du nicht. Ich: Muss ich doch. Er: Musst du nicht. Aber mach was du willst. Dann wirst du auch mit den Konsequenzen meiner Seits leben müssen! Ein paar Wochen später hab ich ihm nochmal eine SMS geschrieben ob er sich schon Gedanken gemacht hat, ob er die Vaterschaft freiwillig anerkennen wird oder ob er es lieber gerichtlich regeln will. Wenn er mir nicht antwortet, ist für mich seine Entscheidung klar. Natürlich kam wieder keine Reaktion, somit werde ich wohl alles übers JA regeln lassen müssen. Soviel zur Vorgeschichte, jetzt meine eigentliche Frage: Weiß jemand wie das genau abläuft mit dem Jugendamt? Ich hab schon mal bei der zuständigen Sachbearbeiterin angerufen und ihr die Situation kurz erklärt. Hab gefragt ob ich da schon in der SS vorbei kommen soll um alles irgendwie ins Laufen zu bringen, aber die meinte zu mir, dass das alles erst nach der Geburt passieren wird. Ich müsste mich gar nicht von selbst an das Jugendamt wenden, sondern die bekommen Mitteilung vom Standesamt, wenn ein Kind angemeldet wird, dessen Vater die Vaterschaft nicht anerkennt. Das JA würde sich dann bei mir melden und alles weitere in die Gänge leiten. Ist das wirklich genauso der Fall? Oder muss ich mich dann doch selbst nochmal drum kümmern oder dort anrufen? Wer hat Erfahrung und kann mir helfen?

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 11:16



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bei mir war es genauso, wie die sb es dir gesagt hat. sie bekommen vom standesamt die meldung über nichtehelich geborene kinder und dann fragen sie nach, wer der vater ist. dann wird jener angeschrieben, ob er anerkennt oder nicht. wenn nicht, dann wirst du vorgeladen und mußt angeben, mit wievielen männern du intim warst, in einer gesetzlich vorgeschriebenen zeit ( ich meine, das waren sogar 3 monate vor und 3 monate nach dem wahrscheinlichen zeugungstermin ). das ist mehr als entwürdigend. aber freu dich erst mal auf dein baby, alles andere geht seinen gang!!!

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 11:24



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am liebsten wäre ich im erdboden versunken so hab ich mich geschämt

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 12:38



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nee, bei mir war es ganz anders. ich habe einen genannt, es gab auch nur den einzigen, der infrage kam, und damit war der kaes gegessen. im grunde genommen waere alles andere sinnlos, denn ich konnte mir ja schlecht irgendwelche phantasienamen einfallen lassen, nur damit da 3 leute auf dem blatt standen, wenn eben sonst niemanden gab?!

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 12:41



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bei mir kam auch nur der eine in frage aber ich musste nochmal extra bestätigen das ich in dem genannten zeitraum x nur den einen hatte. die erste frage lautete "hatten sie in dem zeitraum von xx bis xx geschlechtlichen verkehr mit einem anderen mann ausser mit der von ihnen angegebenen Person. Ich sagte "nein es gibt nur den einen" und dann "damit bestätigen sie das nur person x in frage kommt! sehr peinlich das ganze

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 13:40



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Bei mir hat sich kein Jugendamt gemeldet. Wir sind irgendwann hin, um das selbst zu regeln.....ich glaube die hätten sich bis heute nicht gemeldet. Aber vielleicht ist das von Amt zu Amt, Kreis zu Kreis, oder gar vom Bundesland abhängig Würde also gleich nach der Geburt dort einen Termin vereinbaren. Birgit

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 11:27



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Im Prinzip kann das schon so laufen... aber man kann es alles auch schon vorher einleiten... d.h. man kann auch in der Schwangerschaft hingehen... die Vater angeben... die schreiben ihn dann an... er muss Stellung beziehen... wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt geht es allerdings erst nach Geburt des Kindes vor Gericht. Klingt irgendwie danach das dein Sachbearbeiter keine Lust hat. Ich habe auch schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen.

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 11:40



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anerkennen ja, aber nicht anerkennen??? mir erscheint das alles plausibel, denn die konsequenz aus der nichtanerkennung ist ja ein vaterschaftstest. wär mir neu, daß das schon im mutterleib geht.....

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 12:03



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"anerkennen ja, aber nicht anerkennen???" wie darf ich das verstehen? Mein Ex hat sie anerkannt, schriftlich, vor der Geburt... man weiß ja nicht wie dieser Mann auf das Anschreiben des JA reagieren würde... mein Ex meinte auch er unterschreibt es nicht und? Hat er doch... ich kann dir die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt einscannen und schicken... Da steht sogar noch drauf (Kind namenlos)... ich war dann sogar noch nach der Geburt da, weil ich dachte ich bekomme eine neue Ausfertigung mit ihren Namen drauf, was allerdings nicht der Fall war...

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 12:12



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Man MUSSTE dort mögl. Väter angeben, die 3 Monate VOR und 3 Monate NACH dem mgl. Zeugungszeitraum infrage kamen? Das war bei meinem ersten Kind ganz anders, aber diese Vorgehensweise finde ich Bei mir war es so, dass der (einzig infrage kommende) Erzeuger die Vaterschaft nicht anerkennen wollte, die SBin vom JA hat ihm dann von sich aus empfolhen, einen Vaterschaftstest machen zu lassen (um ihm und letztendlich auch mir die ganze Sache nicht unnötig zu erschweren) und nachdem der positiv war, war der Kuchen gegessen. Ist das nicht der "stressfreiste" Weg?

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 12:16



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moin, moin, hier noch mein senf: mann kann vorgeburtlich die vaterschaft anerkennen - wenn vadder und mudder in spe sich gruen sind und das eben gerne schon VOR der geburt geregelt haben moechten. dazu dackeln beide zum jugendamt, vadder erklaert "von mir stammt der goldene samentropfen" und mudder stimmt der sache zu "er wars!". ende gelaende, aus die maus. mudder in spe kann aber auch bei unwilligem vadder schon vorgeburtlich zum jugendamt rollen und eine beistandschaft einrichten. das geht. allerdings wird das ganze sich dann darin erschoepfen, dass der beistand den vadder wider willen anschreibt und auffordert, sich zu der sache zu aeussern. wird der unwillige dann willig, tappt zum jugendamt und will die vaterschaft anerkennen: siehe oben. bleibt der unwillige unwillig, dann wird in der regel gewartet, bis die brut geschluepft ist - und dann geht alles seinen "normalen" gang: vater wird i.d.r. wieder angeschrieben und wenn er dann immer noch nicht in die puschen kommt, geht das ganze dann eben vor gericht und der vaterschaftstest wird vom richter angeordnet. dann geht das alles seinen gang - und die nicht unerheblichen kosten bekommt der befruchter, ders nicht sein wollte, aufs auge gedrueckt. im uebrigen - und mehr theoretisch als praktisch - koennte sogar vorgeburtlich bereits ein vaterschaftstest ausgefuehrt werden. aber: da das mit nicht unerheblichen risiken fuer die werdende mutter und das kind verbunden ist, wird normalerweise kein jugendamt der welt / kein richter dafuer entscheiden. ein vorgeburtlicher test waere nur in besonders begruendeten ausnahmen angezeigt, sagte mir damals mein beistand - welche, hat er nicht gesagt. vermutlich sind diese ausnahmen so aussergewoehnlich, dass er das selbst nicht genau wusste. schliesslich war ich seine allererste (!) vorgeburtlich beistandswillige... und da schien er auch etwas ueberfordert zu sein... im uebrigen - noch eine randbemerkung fuer die ausgangsposterin: wer sich als gebietsbefruchter auffuehrt, muss mit den konsequenzen leben muessen. sprich, es ist voellig unerheblich, ob der vater deines kindes nur eine affaere war, ob er dein arbeitskollege ist, der beliebteste oder unbeliebteste mensch im betrieb, ob er eine else und 10 hungrige kroeten daheim sitzen hat oder nicht, er hat bei dir den goldenen treffer versenkt und allein DAS ist fuer das kind und dich massgeblich. daher wirst du ihn nach der geburt als vater angeben und alles seinen gang gehen lassen - und er kann dir drohen, wie er will. *schadenfrohsei* hier kommt immer alle schaltjahre die frage "angeben oder nicht angeben?" und ich wuerde mal sagen, unterm strich ueberwiegen die gruende dafuer, den vater anzugeben, die gruende, ihn nicht anzugeben, bei weitem... in manchen situationen stellt sich die frage, den vater anzugeben, einfach nicht (z.b. wenn gewalt im spiel ist), aber das steht bei euch ja nicht zur debatte. du bist uebrigens auch nicht dazu verpflichtet, den vater an deiner arbeitsstelle zu nennen - da kann "er" ganz beruhigt sein. fuer den arbeitgeber ist es eben nur wichtig zu wissen, dass du ein kind bekommst. ich kann mich nicht mehr daran erinnern, was genau dem arbeitgeber nach der geburt vorgelegt wurde (bekommt der auch eine kopie der geburtsurkunde? es ist erst 2 jahre her und ich weiss es nicht mehr *heul*), aber wenn der unwillige noch etwas sperrig ist, steht er auf der ersten ausfertigung der geburtsurkunde nicht mit drauf, der betrieb bekommt dann keinen wind davon... die koennten hoechstens daraus, dass er nach erfolgter vaterschaftsanerkennung ein halbes kind auf der steuerkarte haben koennte, wenn er den woellte, ihre rueckschluesse ziehen... liebe gruesse, martina.

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 12:37



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spiky hat in aller ausführlichkeit erklärt, was ich gemeint habe. das hatte mit DIR persönlich nun gar nichts zu tun.

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 12:51



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Also da es ja bei ein paar von euch wirklich der Fall war, wie es mir die SB erklärt hat, gehe ich jetzt mal davon aus, dass es dann auch so stimmt. Hab noch zwei Wochen bis zum MuSchu, dann ruf ich da einfach nochmal an und wenn ich wieder das gleiche gesagt bekommen, warte ich bis genau zwei Wochen nach der Geburt. Sollte ich dann immer noch nichts vom JA gehört haben, ruf ich einfach selbst nochmal an und lass mir einen Termin geben. Hab nämlich auch etwas Angst, dass sich der KV in der Zwischenzeit versucht sich aus dem Staub zu machen. Auf der Arbeit ist er ja wie gesagt sowieso schon total unbeliebt und er hat wohl schon ein paar spontanere Umzüge hinter sich. Andererseits muss er sich dann ja ummelden und das JA sollte so auch wieder seine Adresse raus kriegen, vermute ich jetzt einfach mal. @ martina: Die Kosten muss er dann auch noch voll übernehmen wenn es wirklich vor´s Gericht gehen sollte? Das wird ihm aber vorher dann schon mitgeteilt oder? Andererseits sei es ihm gegönnt, wenn man sich mit 38 Jahren noch so unvernünftig anstellt. Er hat wohl ernsthaft gedacht, dass ich mich von seinen Drohungen usw einschüchtern lasse und eine Abtreibung mache. Als das nicht funktionierte, wollte er mich wohl für dumm verkaufen und hat mir irgenwelche Konsequenzen angedroht. Hab mich dann auch gleich bei der SS-Beratungsstelle informiert und die haben mir das gleiche gesagt wie du. Nur ER hat die Konsequenzen, nämlich dass er zahlen muss. Mit dem Arbeitgeber... wir haben nicht den gleichen Chef, da er ein externer Mitarbeiter ist. MEIN Chef wird es sowieso nicht erfahren, da ich nur noch bis Ende August dort gearbeitet hätte. Mache eine Ausbildung zur Erzieherin und bin mit meinem praktischen Jahr in dieser Einrichtung fertig. LG

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 13:40



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mein senf (ohne gewähr auf korrektheit) ich war während der schwangerschaft schon beim JA und habe die beistandschaft einrichten lassen. natürlich kam die frage, mit welchen männern ich im gesetzlichen zeugungszeitraum verkehr hatte (und das sind fristen, als wäre ich eine elefantenkuh mit sehr,sehr langer tragezeit). der vater wurde auch umgehend angeschrieben, damit er die vaterschaft anerkennt oder stellung bezieht. direkt nach der entbindung wurde er zur unterhaltszahlung aufgefordert oder sich zu äußern. ich fand es zeitersparend, alles vor der geburt schon in die wege zu leiten. allersdings gab das standesamt eh meldung beim zuständigen JA, weil kein vater auf der geburtsurkunde angegeben war kleine anekdote am rande: meine mutter wurde 1968 beim JA gefragt,als sie den vater meiner schwester angab, ob zeugen bei der zeugung anwesend waren. DAS finde ich beinah noch peinlicher...

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 13:40



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ernsthaft? zeugen bei der zeugung

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 13:46



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jepp...meine mutter kichert immer noch schamhaft, wenn sie darüber redet. 1968 waren halt andere zeiten. vor allem auf dem dorf/ in einer kleinstadt,hatte eine alleinerziehende mutter einen eher negativen ruf. aber ein gutes hat es: wenn ich mal net mehr mag, denk ich: was meine mutter in spießigen zeiten geschafft hat (ohne familie im hintergrund), schaff ich doch heute mit links

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 13:52