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Vaterschaftsanerkennung = halbes Sorgerecht...????

Thema: Vaterschaftsanerkennung = halbes Sorgerecht...????

Vaterschaftsanerkennung = halbes Sorgerecht...???? ja oder nein...bei nichtverheirateten partnern.....wie ist das..???

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 09:26



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ich versteh die frage nicht... die vaterschaftsanerkennung kann der vater von sich aus machen oder mit ein wenig druck vom JA. das bedeutet aber nicht, dass er automatisch das gsr hat

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 09:35



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Eine unverheiratete Mutter muß beim Jugendamt zustimmen wenn das Sorgerecht geteilt sein soll. Wenn sie dies nicht macht, hat sie das alleinige Sorgrecht! LG Anne

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 09:36



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ich bin pers. dort gewesen, da mein Ex-freund mir ständig droht, u. man sagte mir das ich das Alleinige Sorgerecht habe....u. das bleibt auch so.

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 09:37



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Du wußtest nicht, daß du das alleinige SR hast? Mein Ex-Mann war ja mein Gatte, ich bakm aber das alleinige SR nach der Scheidung und mein Ex-LG, Papa der beiden Kurzen hat die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben aber wir haben kein geteiltes SR.

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 09:51



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kein Sorgerecht nur Umgangsrecht, Erbrecht vom Kind und Unterhaltspflicht

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 12:59



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Noch ist es so das man die Vaterschaft anerkennen kann , aber nicht das halbe SR bekommt das müsste man extra beantragen und geht nur mit Zustimmung der Mutter . Aber die ersten Klaren dagegen kann man Erfolgreich nennen . Es ist im Gespräch das zu ändern weil es gegen das Gleichheitsgesetz verstößt . Die Überlegung ist bei der Vaterschafts Anerkennung bekommt man Automatisch das 1/2 Sorgerecht außer es wird beantragt das nicht zu machen und dafür muss es triftige Gründe geben . Noci

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 14:48