Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Vater angeben und andere fragen...

Thema: Vater angeben und andere fragen...

hallo ihr lieben ich bin in der 13.woche schwanger und alleine. mit dem erzeuger war ich knapp vier monate zusammen-für mich war es liebe.ich glaube ihm,dass es für ihn auch liebe war-zumindest was er darunter verstand. im laufe der zeit fielen mir dann dinge an ihm auf,die mir angst machten. aber dämlich wie ich bin,glaubte ich,dass liebe einen menschen ändern könne. ich schrieb ihm eine mail,als ich den test in den händen hatte und eine weitere,als ich mich FÜR den krümel entschieden habe. das ist jetzt 7 wochen her-KEINE reaktion. vergessen wir mal,dass es mir das herz bricht,meinem kind keinen liebenden vater bieten zu können. es geht mehr um praktische hilfe. 1. soll ich ihn als vater angeben? ich weiß,mein kind hat ein recht usw. aber ich habe angst,wenn ich es tue,dass er vor meiner tür steht. er ist wg körperverletzung vorbestraft;baut hasch an-verkauft es auch;hat sehr reale gewaltfantasien gegenüber seinen kollegen ( das war ein grund,warum schluß war.er wolle mich aus dem umfeld raushalten,wenn er seine rache in die tat umsetzt...) der fackelt echt net lange,wenn ihm was nicht passt. 2. ich bin in der probezeit,die aufgrund der SS bis 4 monate nach der geburt ja verlängert ist. aber ich kann ja nicht so einen kleinen zwerg knapp 11 stunden alleine lassen. meine mutter und ich wohnen zwar zusammen in einem haus,aber sie ist 73 und nicht mehr fit genug. bekomme ich denn dann hilfe, wenn ich die stelle nicht halten kann? denn stunden reduzieren geht nicht 3.ich verdiene knapp 1100 euro-das krieg ich raus(sorry,verwechsle immer brutto und netto) erspartes hab ich auch nicht. gibt es da irgendwelche hilfen? ich muß dringend das künfige kinderzimmer renovieren etc.. sorry-ist länger geworden

Mitglied inaktiv - 18.04.2008, 22:44



Antwort auf diesen Beitrag

ich wünsch dir erst einmal viel kraft! ich an deiner stelle würde ihn nicht als vater angeben - aus dem ganz einfachen grund, ich hab auch so ein exemplar als vater & ihn auch angegeben - jetzt bedroht er mich und das jugendamt sagt nur, ich muß ihm den kleinen geben... denn der hat ein recht auf den vater... reicht aber, wenn er ihn kennenlernt, wenn er alt genug ist, meine meinung und wenn er sich schon jetzt nicht meldet... wegen der hilfen: frag mal bei der diakonie & bei pro familia nach, die helfen bestimmt

Mitglied inaktiv - 18.04.2008, 22:59



Antwort auf diesen Beitrag

das sehe ich ja genauso: wer den untermieter jetzt schon nicht will,hat ihn später nicht verdient. außerdem hab ich echt angst vor seiner reaktion.. aber was geb ich dann auf dem standesamt an: vater unbekannt? kann ich denn dann unterhaltsvorschuss beantragen? ich hab gelesen,dass das jugendamt dann extrem neugierig wird. aber auf die 170 euro vom jugendamt kommt es nicht an.brauche ich jetzt nicht soo dringend. kann ich das denn später beantragen oder gilt das nur vor/nach der entbindung?

Mitglied inaktiv - 18.04.2008, 23:06



Antwort auf diesen Beitrag

Vater angeben verleiht doch dem Mann noch keine Rechte, oder? Am Standesamt hat man mir gesagt, dass die Vaterschaftsanerkennung kein automatisches Sorgerecht beinhaltet und der Vater quasi nix darf, wenn die Mutter nicht will.

Mitglied inaktiv - 18.04.2008, 23:06



Antwort auf diesen Beitrag

@ stryla: das der erzeuger nicht den zwerg ohne aufsicht sehen wird,ist klar. aber ich hab angst was passiert,wenn er ein schreiben vom jugendamt mit ner zahlungsaufforderung bekommt. ich befürchte,der kennt da nix und steht vor der tür..

Mitglied inaktiv - 18.04.2008, 23:08



Antwort auf diesen Beitrag

Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube Du kannst das Problem umgehen. Bei meinem gibt es auch nur die Vaterschaftsanerkennung, allderings verstehen wir uns gut. Er ist hoch verschuldet und dadurch, dass mir sein erziehungsstil nicht geällt habe ich ihm gesagt, wenn er gemeinsames Sorgerecht möchte , muss er Unterhalt zahlen. Ansonsten erlasse ich den unterhalt und er soll den Klinen nur besuchen. Er hat sich für letzteres entschieden und muss nichts zahlen. Hat auch vom JA keinen Schrieb bekommen. wenn ich will dass er Unterhalt zahlt muss ich das beim JA beantragen. Wenn ih nichts sage passiert da nichts. Deswegen erkundige Dich nochmal. Es kann nämlich sein, dass er nicht zahlen muss, wenn Du es nicht verlangst. und damit wärst Du aus dem Schneider. Er erkennt die vaterschaft an, hört aber nie wieder was von Dir oder dem Kind noch von irgendeiner Zahlungsauforderung ( wenn Du sie nicht stellst. Weiss natürlich nicht wie das ausieht wenn Du staatliche Unterstützung anforderst, ich hatte meine Familie während der Elternzeit (16 Monate), sodass da keine Nachweise nötig waren) Zumindest könntest Du auf diese weise auf dem Papier Deinem Kind zeigen dass es einen papa gibt und alls Weitere dem Kind , wenn es grösser ist , überlassen. Wie gesagt, weiss nicht was Deine Umstände sind, aber vielleicht läuft es bei Dir wie bei mir. Viel Glcük. Ich hätte auchAngst wenn ich so einen KV hätte.

Mitglied inaktiv - 18.04.2008, 23:39



Antwort auf diesen Beitrag

dir auch mit dem unterhaltsvorschuss nicht ganz klar zu sein... es gibt keine 170 euro, sondern die ersten 6 jahre nur 125 euro und das eben auch nur 6 jahre lang oder bis das kind 12 ist. was du mit "gilt das nur vor/nach entbindung" meinst, ist mir auch nicht ganz klar. wenn du nur 1100 taler netto hast, bzw erst mal alg 2, dann brauchst du die 125 euren ganz schön.... ob du aber alg2 überhaupt bekommst, wenn du den vater nicht angibst, bezweifle ich. geh dringend zur beratung, mir scheint, du weißt überhaupt nicht, wie es mit dir weitergehen soll.... ist kein vorwurf, ich hatte damals auch null ahnung und dachte, ich müßte 6 wochen nach der entbindung wieder arbeiten...

Mitglied inaktiv - 19.04.2008, 08:54



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich würde dir erstmal eine Beratung bei Pro Familia, Caritas der ähnlicher Einrichtung empfehlen. Die können dir erklären, welche finanziellen Hilfen du beantragen kannst. Für werdende Mütter gibt es da durchaus Stiftungen etc., man muss sich aber frühzeitig deswegen bemühen. Die Vaterschaftsanerkennung bewirkt noch nicht, dass irgendjemand den Vater um Geld angeht. Das passiert erst, wenn du Unterhaltsvorschuss beim JA beantragst. Wenn du ohne auskommst, kein Problem.. Dass dein Kind ein Recht auf den Unterhalt hat, müssen wir nicht diskutieren, das weisst du ja. Aber ich kann auch deine Ängste verstehen. Vielleicht wartest du erstmal ab, was in den nächsten Monaten passiert, möglicherweise meldet sich der KV ja noch und sagt, wie er zu der Sache steht. Dass sich die Probezeit durch eine SS verlängert, habe ich noch nicht gehört. Vielleicht kann jemand noch was dazu sagen, aber mir kommt das komisch vor, ggf. frag beim Betriebsrat nach. LG Berit

Mitglied inaktiv - 19.04.2008, 00:24



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Groschi! Mein spontaner Impuls zu deiner Situation: Überlege es dir wirklich gut, ob du den KV als Vater angibt oder nicht. Und vor allem: Überlege dir gut, ob du auf Alimentszahlungen nur aus Angst vor ihm verzichtest. Das JA fordert den KV nicht einfach automatisch auf Alimente zu zahlen. Aber das Problem wird sein, wenn du vom Staat Alimente beziehen möchtest. Da kannst du dir sicher sein, dass die sich nicht so leicht abspeisen lassen von wegen "Vater unbekannt", so blöd sind die nicht. Der KV ist de facto der potenzielle Zahler. Ich würde an deiner Stelle dringend ein Beratungsgespräch bei Professionisten in Anspruch nehmen und die Sachlage erklären, die können dir sicher das richtige raten. Alles Liebe, Kristina

Mitglied inaktiv - 19.04.2008, 00:37



Antwort auf diesen Beitrag

habe mich komisch ausgedrückt: meine probezeit ist natürlich nicht verlängert,nur kann ich bis 4 monate nach der entbindung nicht gekündigt werden. § 9 Kündigungsverbot (1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war. @ vallie: du hast ja recht: ich hab echt keine ahnung,wie es weitergeht. google mir schon die augen wund und bin verwirrter als je zuvor.. im moment will ich ja gar keinen uvs- ob es nun 125 oder 170 euro sind. weiß nicht ob es stimmt,aber bis zum 12 lebensjahr des zwerges kann man das doch für 72 monate beantragen,oder? jetzt ist die finan.situation zwar nicht rosig,aber machbar.( bin extrem optimistisch) nur was ist,wenn das kind älter ist? ich denke vielleicht auch schon zu weit im vorraus... ich bin halt verwirrt-sorry.

Mitglied inaktiv - 19.04.2008, 11:18



Antwort auf diesen Beitrag

mach schnell einen termin bei zb pro familia. du bekommst ggf noch einen zuschuss zur erstlingsausstattung, landesstiftung hilfe für mutter und kind ( war bei mir zumindest so...) dann bekommst du bis 8 wochen nach der geburt gehalt. du "darfst" 3 jahre elternzeit nehmen, das mußt du dir überlegen, wie lange du kannst/willst. in der zeit kannst du h4 beantragen, geht aber erst wenn du kein einkommen mehr hast, also erst nach ablauf des mutterschutzes. eltergeld kannst du auch beantragen, da kenn ich mich aber nicht aus. kindergeld, unterhalt, elterngeld und h4 sollten reichen, dich und dein kind gut durchzubringen. wie das mit der gewaltbereitschaft des herrn aussieht, da kenn ich mcih auch nicht aus, aber du wirst ein problem mit dem vater unbekannt bekommen.... daß du JETZT keinen unterhalt WILLST, spielt keine rolle. ich sehe es auch als recht des kindes an. leider muß ich aber auch thaga recht geben, das recht des vaters auf umgang hat sich auch bei mir als krücke erwiesen.... das klär aber bitte mit profis!! viel glück, alles liebe.

Mitglied inaktiv - 19.04.2008, 11:37



Antwort auf diesen Beitrag

danke schön für eure antworten. klar hat das kind ein recht auf den unterhalt. aber wenn das bedeutet,dass ich da in irgendeiner form kontakt zu ihm haben muß...und wenn der zahlen muß,tickt der aus. naja, irgendwie wirds schon weitergehen.mache am montag mal nen termin bei der caritas und lass mich beraten. und danach will ich die SS genießen und mich unbesorgt auf den krümel freuen. schönes wochenende

Mitglied inaktiv - 19.04.2008, 12:03



Antwort auf diesen Beitrag

auch wenn er keinen unterhalt bezahlt (hat) und er der vater IST, hat er das recht auf umgang....

Mitglied inaktiv - 19.04.2008, 12:07



Antwort auf diesen Beitrag

oh.. aber dazu müßte er ja aktiv werden und interesse zeigen.

Mitglied inaktiv - 19.04.2008, 13:38



Antwort auf diesen Beitrag

Ich würde ihn auf jeden Fall als Vater angeben und dafür sorgen, dass das Kind den ihm zustehenden Unterhalt erhält und ein zukünftiges Erbe. Wenn ihr nicht verheiratet seid, kann er dir gar nichts. Er kann keine Forderungen stellen. Wenn er dir droht, dann sofort die Polizei rufen. Hier geht es um die Rechte des Kindes und alles andere stünde für mich hinten dran.

Mitglied inaktiv - 19.04.2008, 04:50



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Groschi, ich glaube mit der Probezeit hat dir dein AG einen Bären aufgebunden ;-). Hast du einen unbefristeten Vertrag mit Probezeit oder einen von vorne herrein befristeten Vertrag (mit/ohne Probezeit). Also solltest du einen unbefristeten Vertrag mit Probezeit haben, dann hat dein AG "Pech" gehabt. Die Probezeit läuft wie sie im Arbeitsvertrag steht aus und du bist unbefristet eingestellt (wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind hast du natürlich auch Anspruch auf Teilzeitarbeit/ev. schwierig mit vernünftigen Arbeitszeiten durchzusetzen). Die Probezeit "verschiebt" sich nicht auf nach der SS! Ein befristeter Vertrag würde natürlich unbeeindruckt von der SS auslaufen. Grüße Linda

Mitglied inaktiv - 19.04.2008, 07:26



Antwort auf diesen Beitrag

der KV von mir hat mich arg bedroht und ich bin zum JA - die Antwort, der Kleine & der Vater haben ein Recht auf einen Umgang - ich müsse ihn nicht in meiner Wohnung zulassen, sondern sollte ihm den Kleinen mitgeben - und DAS mach ich unter keinen Umständen... Wenn ich nochmal die Wahl hätte, würd ich ihn nicht angeben.

Mitglied inaktiv - 19.04.2008, 11:13



Antwort auf diesen Beitrag

mein kv zeigt jetzt ja erstmal gar kein interesse: telefonnummer ist nicht vergeben; handy ebenso...(haha)er hat sich einfach aus dem staub gemacht. klar könnte ich den angeben. aber das wird er doch erfahren. spätestens wg dem unterhalt: und dann wird er vor der tür stehen. außerdem denk ich grade etwas seltsam: es ist MEIN kind, es war MEINE entscheidung,es zu bekommen- also ist es auch MEINE verantwortung. im moment will und brauch ich kein geld von ihm. und wenn mein kind wissen will,wer sein vater ist,kann ich es ihm doch immer noch sagen. da brauch es keinen namen auf nem stück papier.

Mitglied inaktiv - 19.04.2008, 11:38



Antwort auf diesen Beitrag

doch das ist nicht besonders weitsichtig.... wenn du dir sicher bist, daß du NIE finanzielle unterstützung brauchen wirst, was nicht vorhersehbar ist, dann gib ihn nicht an. kann ich mir mit deinem minigehalt aber ehrlich gesagt nicht vorstellen....

Mitglied inaktiv - 19.04.2008, 11:48



Antwort auf diesen Beitrag

Und was ist, wenn der KV zu Geld kommt? Dein Kind steht mit leeren Händen da und hat keinen Erbschaftsanspruch. Was ist, wenn du stirbst bevor die große verbale Aufklärung stattfinden kann? Dann wird dein Kind leben müssen, ohne zu wissen was Sache ist. Die meisten Menschen haben damit ein Riesenproblem. Ich verstehe dass du den KV nicht um dich und das Kind haben willst. Aber denke ein bißchen weiter und vor allem an die Rechte des Kindes.

Mitglied inaktiv - 19.04.2008, 21:00