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Unterschrift KV für die Eröffnung eines Sparkontos für das Kind

Thema: Unterschrift KV für die Eröffnung eines Sparkontos für das Kind

Hallo, ich wollte für mein Kind ein Sparkonto eröffnen. Die Sparkasse benötigt eine Geburtsurkunde und die Unterschrift des KV, da wir das gemeinsame SR haben. Das möchte ich aber ungern. Kennt jemand eine andere Bank bei der ich das alleine machen kann? Möchte das Konto auf den Namen des Kindes anlegen. Bei der Sparkasse ist das das Bambini Konto. VG

von Abc123 am 03.01.2018, 16:59



Antwort auf Beitrag von Abc123

Volksbank & Sparkasse wollten von mir die Negativbescheinigung sehen. Wüsste nicht, welche Bank ohne Nachweis oder Unterschrift ein Konto eröffnet.

von 32+4 am 03.01.2018, 17:07



Antwort auf Beitrag von Abc123

Keine Chance ohne Unterschrift..... Mach ein Unterkonto auf Deinen Namen oder bitte um Unterschrift. Es gibt leider keine Alternativen.

von KKM am 03.01.2018, 17:13



Antwort auf Beitrag von Abc123

Und vergiß bitte nicht, dass der KV auch ohne diese Unterschrift auf jedes Konto des Kindes zugreifen kann, sofern er sorgeberechtigt ist.

von Pamo am 03.01.2018, 18:28



Antwort auf Beitrag von Abc123

Du wwirst keine Bank finden. Ich hab das damals auf meinen Namen gemacht, war am einfachsten und der Vater hatte keinen Zugriff.

von Birgit22 am 03.01.2018, 19:11



Antwort auf Beitrag von Abc123

Ok, danke. Hätte ich einfach nicht erwartet. Es geht ja um keinen Kredit.....sondern um ein SPARkonto.....aber gut..... Danke Euch für die Antworten!

von Abc123 am 03.01.2018, 21:06



Antwort auf Beitrag von Abc123

Am besten ein Sparbuch auf dich oder die Großeltern eröffnen, welches das Kind dann zu gegebenen Anlässen nutzen kann. Leider gibt es keine Alternativen zur Unterschrift des Vaters

Mitglied inaktiv - 03.01.2018, 22:02



Antwort auf Beitrag von Abc123

Hallo, ich hab vor kurzem auch ein Kinderkonto und ein Sparbuch auf den Namen meiner Tochter eröffnet. Auch ich bin bei der (Kreis-)Sparkasse und auch ich bekam die Info, dass bei GSR ohne die Unterschrift des Kindsvaters nichts eröffnet werden kann. Glücklicherweise ist mein Ex-Mann aber hin und wieder kooperativ und hat unterschrieben. Entgegen Pamos Erfahrung habe ich allerdings die Information erhalten, dass KEIN Elternteil alleine auf das Kinderkonto oder das Sparbuch zugreifen kann. Bis meine Tochter in 15 Jahren volljährig ist, können Änderungen, Abhebungen, Umbuchungen, etc. nur mit gemeinsamer Unterschrift beider Eltern vorgenommen werden. Du hast leider nur geschrieben "Das möchte ich aber ungern", warum möchtest du es nicht? Erkundige dich nochmal genau wie das mit Abhebungen, usw ist; wenn auch bei deiner Bank immer beide Unterschriften nötig sind, brauchst du keine Angst haben, dass er sich am Sparbuch des Kindes bedient. Oder geht es dir darum, dass er generell nicht wissen soll, dass du ein Sparbuch für euer Kind angelegt hast? LG

von Marinaelena am 03.01.2018, 23:42



Antwort auf Beitrag von Marinaelena

Das ist es halt - einer oder keiner. Entweder man richtet das Konto so ein, daß jeder einzeln darauf zugreifen kann, oder eben immer nur beide. Was dann auch bedeutet, daß man für jede Abhebung die Unterschrift des KV benötigt. Auch dann, wenn zum Beispiel das Kind vor dem 18. Geburtstag Geld für den Führerschein oder einen Schulcomputer benötigt.

von Strudelteigteilchen am 04.01.2018, 00:41



Antwort auf Beitrag von Abc123

ich musste damals meinen Mann mitschleppen zum unterschreiben obwohl ich das alleinige Sorgerecht habe. das war bei der Sparda Bank, die haben das einfach nicht verstanden mit dem Sorgerecht... zum Geld abheben benötigt man dann auch beide Unterschriften.

von littlestarling82 am 04.01.2018, 03:15



Antwort auf Beitrag von Abc123

Mir wurde gesagt, dass dann beide zugreifen können. Unabhängig von einander. Das finde ich auch besser. Der KV würde ja nicht seinem Kind das Geld wegnehmen. Ich möchte ihn auf keinen Fall um Erlaubnis bitten müssen wenn ich was abhebe etc. Hätte das Konto einfach gern allein eröffnet. Schließlich ist es auch mein Erspartes. Aber gut, ich werde ihn unterschreiben lassen und fertig.... Unterkonten haben ja oftmals andere Konditionen. Zumindest bei der Sparkasse sind die Kontogebühren nicht niedrig...

von Abc123 am 04.01.2018, 10:37



Antwort auf Beitrag von Abc123

Geld abgeben kann hier derjenige, der das Sparbuch mit Karte in den Händen hält. Meine Kinder haben Sparbücher bei der örtlichen Sparkasse und Volksbank. Für die Kontoeröffnung brauchte ich die Unterschrift des Vaters, Geld abgehoben und eingezahlt habe ich unzählige Male alleine, auch ohne Kind dabei, ohne seine Unterschrift.Die Sparbücher liegen hier und die hatte ich für jede Buchung natürlich dabei.

von KKM am 04.01.2018, 10:47



Antwort auf Beitrag von Abc123

Das kommt auf die Variante des Vertrags an: Entweder immer nur beide zusammen oder beide dürfen auch jeweils alleine. (Dann kann er natürlich auch alleine abheben)

von Pamo am 04.01.2018, 22:03