Hallo, ich versteh das nicht ganz, der KV wurde zu Unterhalt verklagt, Titel liegt vor, jetzt sagt aber die Unterhaltsvorschußkasse ich solle kein Geld annehmen, solle es bei denen erst mal auslaufen lassen, wären noch 2 Jahre. Ja und dann ist der Titel dann noch gültig oder wie???
Versteh nur Bahnhof
LG
Mitglied inaktiv - 16.09.2009, 12:37
Antwort auf diesen Beitrag
Wurde mir auch gesagt von ihm nichts anzunehmen. Als der KV meiner beiden Großen die Lohnpfändung bekam war der Titel Jahre alt. Der Titel ist und bleibt gültig.
lG Kerstin
Mitglied inaktiv - 16.09.2009, 12:46
Antwort auf diesen Beitrag
Aha, also muß er dann jetzt das was der Titel an Geld hergibt an die UVK zahlen und wenn die 2 Jahre rum sind , könnte mein Anwalt ihn anschreiben und darauf aufmerksam machen das er nun an mich zahlen muß? Tut er dieses nicht kann ich den Titel von jetzt nehmen wegen Lohnpfändung? Und was ist wenn er dann mehr verdient oder weniger? Fängt dann alles von vorne an mit dem ausrechnen??
Danke und LG
Mitglied inaktiv - 16.09.2009, 12:57
Antwort auf diesen Beitrag
Der Titel bleibt in der Höhe bestehen wie es drauf steht und wenn neu berechnet werden muß muß ein neuer Titel mit neuem Betrag gemacht werden. Wenn er weniger verdient müßte es eigentlich in seinem Interesse sein sich neu berechnen zu lassen, weil er sonst auf den Betrag auf dem Titel zu verklagen ist.
Zumindest bekam ich diese Auskunft.
lG Kerstin
Mitglied inaktiv - 16.09.2009, 13:04
Antwort auf diesen Beitrag
LG
Mitglied inaktiv - 16.09.2009, 13:08
Antwort auf diesen Beitrag
bitte darauf achten, dass der titel dynamisch ist (prozentangabe) und keinen festgesetzten eurobetrag - wenn sich die düsseldorfer tabelle verändert brauchst du keine abänderungsklage.
greetz
anahid
Mitglied inaktiv - 16.09.2009, 13:25