Am 06.08.. hatte ich dazu die Frage geschrieben, ab wann der Anspruch bei einer neuen Lebensgemeinschaft entfällt. Die sehr widersprüchliche Antworten haben mir nicht weiterhelfen können. Habe dann heute direkt bei der zust. Stelle angerufen. Wen`s also interessiert, der kann unter Unterhaltsvorschuß in der Suchfunktion den Beitrag vom 06.08. und die rechtl. korrekte Lage nachlesen.