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unterhaltsschulden

Thema: unterhaltsschulden

huhu der kv hat beim weltbesten kleinkind noch schulden. von 08-09 habe ich elterngeld und unterhaltsvorschuss bekommen. seit ende 09- jetzt alg2. die nette beistandschaft wollte die schulden nicht eintreiben aus angst, dass mir das geld auf das alg2 verrechnet wird (sagt man das so? klingt komisch..).wobei das auch komisch ist, da ich im ersten jahr ja gar kein alg2 bekommen habe. nun bin ich offiziell keine alg2-empfängerin, sondern bekomme alg1. also möchte ich jetzt gerne schulden eintreiben. 1. würdet ihr das über die beistandschaft machen oder direkt einen anwalt einschalten? der kv nimmt das JA eh nicht wirklich ernst 2. verjähren unterhaltsschulden eigentlich? hab gegooglet, bin auch zu doof, irgendwas zu kapieren... es handelt sich immerhin um über 1000€

von groschi am 09.11.2011, 16:41



Antwort auf Beitrag von groschi

hast du ihn gemahnt - regelmäßig, dann verjähren sie nicht.... der kv vom großen bekommt so etwas regelmäßig zu seinem geburtstag & zu weihnachten (da er sich immer als super papa darstellt)

von Thaga am 09.11.2011, 16:47



Antwort auf Beitrag von Thaga

ich hab einen titel... wie gesagt: bisher wollte die beistandschaft nichts einfordern aus angst, dass alles angerechnet würde.

von groschi am 09.11.2011, 16:50



Antwort auf Beitrag von groschi

du musst spätestens nach 3 jahren den gv hinschicken,sonst verjähren die schulden. mach ne anzeige wegen unterhaltspflichtverletzung und nimm dir dann zu der verhandlung einen anwalt mit,bei uns greift nichts anderes...viel erfolg

von nicosmama am 09.11.2011, 16:53



Antwort auf Beitrag von groschi

Wie nennt man das? Gibt es da einen Straftatsbestand für? *grübel* Die Beistandschaft hätte m.E. die Schulden auch schon zu ALG2 eintreiben müssen. Spannend... Entweder ist die Beistandschaft eine Tranfunsel - dann würde ich dringend zum Anwalt raten - oder eine gerissene Sachbearbeiterin, die schwer auf Zack ist - dann ab zum Jugendamt und von dort aus eintreiben lassen. Wenn Du einen Titel hast, verjähren die Schulden erst nach 30 Jahren.

von shinead am 09.11.2011, 16:57



Antwort auf Beitrag von shinead

trotzdem alle 3 jahre nachhaken! hat mein anwalt mir erst vor kurzem mitgeteilt und wir haben auch den titel

von nicosmama am 09.11.2011, 16:59



Antwort auf Beitrag von nicosmama

Hallo, vielleicht hängen diese 3 Jahre bei dir damit zusammen, das der Unterhaltsschuldner die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat? Diese ist immer 3 Jahre gültig. Danach muss man dann wieder "eintreiben" damit die EV wieder abgegeben wird. Bei wem was zu holen ist, schreckt dann eher davor zurück eine EV abzugeben. Einem "nackten Mann" wird man aber auch damit nicht in die Taschen greifen können...

von nane973 am 09.11.2011, 17:21



Antwort auf Beitrag von nane973

die argumentation der beistandschaft war: unterhalt = anrechnungsfähiges einkommen unterhaltsrückzahlung = wird dann ebenfalls verrechnet meine sichtweise: monatlicher unterhalt = einkommen unterhaltsschulden = sollte nicht angerechnet werden, da sie größtenteils aus einer alg2-bezugsfreien zeit stammen. ich habe das kind zu 75% alleine unterhalten (vorschuss 25%..so ungefähr. bin ne zahlenniete). also stünde mir (bzw dem zwergl) das geld zu ein nackter mann ist er bestimmt nicht. geizig, ja.

von groschi am 09.11.2011, 17:35



Antwort auf Beitrag von groschi

Hallo Groschi, die Antwort von mir galt nicosmama. Sie sagte man muss alle 3 Jahre sich melden weil es sonst verjährt. Bei einem Titel sind dies aber 30 Jahre. Die 3 Jahres Frist kann ich mir nur in Verbindung mit einer EV erklären. Mit Beistandsschaften kenne ich mich zu wenig aus um erklären zu können wie deren Sichtweise zustande kommt. Hier bei uns ist das Jugendamt allerdings sehr Hartnäckig und versucht auch dort mit Beugehaft was zu holen wo guter Wille aber kein Geld besteht und berücksichtigt dabei nicht das Einkommen des Unterhaltempfängers.

von nane973 am 09.11.2011, 19:51



Antwort auf Beitrag von groschi

die Beistandschaft kannst du vergessen... meine meinte immer... schreiben sie ihn mal an und fordern Zahlung... dann hab ich das gemacht, bin wieder hin... ja jetzt solle ich ihm noch dies und das schreiben... hab ich gemacht... bin wieder hin... nun solle ich noch dies und das schreiben seitdem war ich nicht mehr da... wenn ich könnte, würde ich eher einen Anwalt nehmen... naja... das ist bei den beiden Väter eh Verschwendung... und falls sie irgendwann mal wieder in Arbeit sein sollten, erfahre ich das wahrscheinlich eh nicht und von daher werden die wohl gut um die Zahlung herum kommen...

von susafi am 09.11.2011, 18:24



Antwort auf Beitrag von susafi

Hallo, du hast einen Titel, dann Pfände doch sofort. Würde nicht über JA machen lassen, gleich Gerichtsvollzieher. Lg Mareike

von Mareike25 am 10.11.2011, 11:02