Alleinerziehend, na und?

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unterhaltsfrage

Thema: unterhaltsfrage

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand kurz ne info geben, mein Bekannter (4 Kinder) fängt die nächsten tage wieder an fest zu arbeiten (bisher selbständig mit sehr geringem umsatz bzw. fast ein ganzes jahr arbeitsunfähig nach unfallfolgen) Nun weiß er sein genaues einkommen noch nicht, da das gespräch für die einzelheiten mit dem zukünftigem chef schon 2 mal verschoben werden musste, aber er hat einen ungefähren anhaltspunkt durch andere arbeitnehmer in dem betrieb. Demnach wird er dann über seinem Selbstbehalt liegen und wäre ja zahlungsfähig, aber wie wirkt sich der Selbstbehalt eigentlich aus wenn er nicht allein lebt? Sein volljähriger Sohn (Azubi) lebt bei ihm, dem gegenüber ist er ja auch unterhaltspflichtig, da müsste sich doch der Selbstbehalt ändern sprich höher sein. Und wie wird das überhaupt aufgeteilt wenn er sagen wir mal z.B. 170 euro über dem Selbstbehalt ist aber davon an 2 kinder gezahlt werden muss (beide unter 6) bzw. noch ein weiteres volljähriges Kind (Schüler) vorhanden ist und ja eigentlich auch noch Unterhaltsanspruch hat. Hört sich sicher kompliziert an, aber vielleicht hat ja trotzdem jemand ne ungefähre Ahnung.

Mitglied inaktiv - 06.01.2009, 22:15



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Tja... das nennt sich dann Mangelfallberechnung und ist reichlich kompliziert. AFAIK sind alle Kinder noch "privilegiert", beim Azu bin ich nicht ganz sicher. Der Selbstbehalt steigt nicht, es wird halt das Kind als unterhaltsberechtigt gerechnet. Den Rest mußt Du googlen Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 07.01.2009, 08:22



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Désirée hat Recht. Es ist ein Mangelfall und der ist immer kompliziert. Als Ergänzung: Die Ausbildungsvergütung des AZUBI wird voll angerechnet. Das kann insofern ziemlich mistig sein, als daß dann der AZUBI indirekt seine Geschwister mitfinanzieren muß. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 07.01.2009, 08:26



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Also das der AZUBI seine Geschwister mit finazieren muss, würde ich mal bezweifeln da seine Ausbildungsvergütung ja viel zu gering ist, so dass er selbst noch Unterhaltsansprüche hat. Mit berechnet werden muss er aber doch insofern, bei der Miete? Mein Bekannter kann sich ja keine günstigere kleinere Wohnung nehmen (hat jetzt nur 2 zimmer) solange sein Großer bei ihm lebt und eigentlich ist die wohnung ja so auch schon zu klein, da er die beiden kleinsten Kinder oft am wochenende bei sich hat, die müssen dann mit im Wohnzimmer schlafen, oder falls der Große mal außer Haus ist in seinem Zimmer. Sind ja auch keine vernünftigen Zustände. Seine Große Tochter (volljährig) die noch Schülerin ist, müsste aber um Unterhalt zu bekommen, diesen erstmal einfordern, wenn ich das richtig verstanden habe und dann von beiden Elternteilen? Hmm, ich glaub ich schick ihn mal lieber zum Anwalt um da ne Berechnung durchführen zu lassen, vermute mal fast das die beiden kleinen weiterhin UHV bekommen werden.

Mitglied inaktiv - 07.01.2009, 12:35