Alleinerziehend, na und?

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Unterhaltsdilemma!

Thema: Unterhaltsdilemma!

Hallo allerseits, ich stehe ja erst am Anfang meiner Karriere als AE und bräuchte mal Euren Rat. Der Vater meines Kindes (4,5 Monate) wurde am Freitag auf 314 Euro Unterhalt festgesetzt durch das JA. Da er selbständig ist, wurde das Jahr 2008 zugrunde gelegt. Im Jahre 2009 lief sein Geschäft bis heute sehr schlecht. In zwei Jahren bekommt Wurm dann wohl bedeutend weniger Unterhalt. Ursprünglich wollte der KV mich mit 200 Euro abspeisen, dann 250 Euro bzw seit Januar zahlt er nur noch 225 Euro. Er drohte mit Kontaktabbruch, wenn ich die Beistandschaft nicht rückgängig mache. Wurm hat vom KV aus Wut auf mich daher auch kein Weihnachtsgeschenk bekommen. Theoretisch würde mir ja auch Unterhalt zustehen, da Wurm unter drei Jahren ist. Nur dann könnte ich ihn eventuell finanziell ruinieren.... Andererseits ist er gerade aus dem Skiurlaub zurück mit seiner Neuen. Lebt in einem dicken Haus (nicht abbezahlt) auf drei Ebenen mit Sauna, zwei Teichen, Ofen etc und ist immer bestens neu gekleidet. Würde ich meinen Unterhalt jetzt einklagen, hätte ich Rücklagen für in zwei Jahren, wenn Wurms Unterhalt ggf weniger wird und müßte nur etwa 25 Stunden arbeiten gehen anstatt 30 nach der Elternzeit. Ich kann es einfach nicht beurteilen ob es ihm finanziell wirklich so schlecht geht, oder ob er mich belügt. Ansonsten ist unser Verhältnis nicht besonders, er wohnt gute 200 km entfernt und hat Wurm bis jetzt 5 mal besucht, da die Fahrten zu teuer sind, außerdem boykottiert seine neue Freundin den Kontakt. Also was tun, zum Anwalt gehen und auf das Geld bestehen oder es bei Wurms Unterhalt belassen? Wie habt ihr das gehadhab mit Euren EX-Partnern? Danke für die Antworten! LG Anne

Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 21:12



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Ich frage mich wie du von Elterngeld, Unterhalt fürs Kind und Kindergeld leben kannst sonst käme ja kaum der Gedanken auf deinen Unterhalt überhaupt verzichten zu können.

Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 21:18



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Ich bekomme 1187 Euro Elterngeld. Wurm wird voll gestillt und die Klamotten sind nur vom Flohmarkt. Miete derzeit 350 Euro demnächst jedoch etwa 650 Euro.

Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 21:21



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Ich tu da auch immer rum. Mein Ex hat sich selbst meiner Meinung nach in der Düsseldorfer Tabelle mindestens 2-3 Stufen zu niedrig eingestuft, wieviel er verdient weiß ich nicht, er will es mir (sicher aus gutem Grund) nicht sagen. Würde ich eine Beistandschaft beantragen, würde ich sicher mehr kriegen, die Frage ist für mich immer, ist es mir das Wert, einen Krieg anzufangen. Deshalb habe ich bisher noch nichts dergleichen gemacht und ich komme mit dem Geld auch soweit aus. Wenn das Verhältnis zwischen Euch aber eh schon so besch... ist, kannst Du ja bei einer Unterhaltsklage (und ich gehe mal davon aus Du sprichst vom Ehegattenunterhalt) ja eigentlich nichts verlieren, oder?

Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 21:21



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Verheiratet waren wir nicht, zum Glück!

Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 21:23



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Ich denke auch... zu verlieren hast du nichts. Im Moment kann das ja noch gehen aber wenn die höhere Miete fällig ist wirst du dir den Gedanken auf den UH zu verzichten abschminken müssen. Da das Verhältnis zum Ex eh schon hin ist was soll noch passieren und ehrlich gesagt denke ich nicht, daß er plötzloch treusorgender Papa sein will, wenn er weniger zahlen müßte.

Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 21:27



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mach es! wenn dein lütter schon über 300 Euro bekommt, wird dein betreuungsunterhalt noch höher sein. er muss dich so stellen, als wenn du nie deine tätigkeit aufgeben musstest. es steht dir zu! davon kannst du doch auch dem lütten was zurücklegen oder euch ne schöne zeit machen.

Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 21:44



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....auf Unterhalt für dein Kind verzichten!!! Das ist nicht DEIN Geld sondern das von deinem Kind! Ich hab mich auch jahrelang vera..... lassen und mein Ex (zu dem ich eigentlich ein super Verhältnis habe) hat jedes We Party gemacht. War jetzt auch beim JA...jetzt fängt mal der Ernst des Lebens an und er bezahlt nicht das was er möchte sondern das was er MUSS...wenn der Umgang mit dem Kind eh nicht wirklich stattfindet und du auch nur Stress mit ihm hast..egal!!Nimm was du bekommen kannst!

Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 21:48



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Ein Teil von mir denkt genau so!!! Der andere Teil ist der soziale und der denkt sich, man kann doch Wurms Vater nicht so fertig machen....

Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 21:50



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wenn er nicht genügend hat, wird es das gericht feststellen!

Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 21:54



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wenn du dich dafür entscheidest, musst du dich aber beeilen. es gibt erst ab dem zeitpunkt einen anspruch, wo du ihn geltend machst, also ihn darüber in kenntnis setzt, dass er dich unterstützen soll. (schriftlich natürlich - oder direkt über den anwalt)

Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 22:02



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Leider hat er als selbstständiger die Möglichkeit sein Einkommen etwas zu verschlimmern. somit ist auch unterhalt drücken möglich. Ganz klar. ABER Ich würde auf den unterhalt bestehen - zumindest fürs Würmchen ;-) Das hat ein Recht darauf. Er droht dir mit Kontaktabbruch wenn du bei der Beistandschaft bleibst? Naja - das tut aber weh..... immerhin war er bisher nur 5x da..... Auf das Weihnachtsgeschenk kann Würmi verzichten denk ich ;-) Bisher bekommt es das ja nicht so mit. Besteh auf den Unterhat des Kindes. ‹(•¿•)›LG Carmen*72 Zwillingsmädels*92 Sohnemann*02, ab 08/10 Oma (ebäi=familiensecondhand) ‹(•¿•)›

Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 22:02



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Ich würde an Deiner Stelle nicht verzichten - auch nicht auf den Betreuungsunterhalt. Du hast doch eh schon weniger, als wenn Du Dein "normales" Gehalt bekommen würdest und wenn jetzt auch noch die Miete höher sein wird..... Und wegen dem Kindesunterhalt - es steht Deinem Wurm zu. Und wie schon geschrieben wurde: Es kann ja nicht sein, daß er es sich gut gehen läßt. Bei mir regelt das alles die Beistandschaft. LG Danie mit Chiara *13.07.03 + Alessandro *11.04.09

Mitglied inaktiv - 01.03.2010, 01:13