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Unterhalt

Thema: Unterhalt

Mein Ex Mann hatte ja 10 Jahre ohne Probleme Unterhalt gezahlt weshalb ich mich mit den Regeln da nicht auskenne. Ab 3.18 stockte es und würde immer viel zu spät bezahlt und ab 6.18 blieb er aus . Die 5.18 Zahlung kam am 3.6.18 was auch dazu führte durch das Zuflussprinzip das ich erst ab 7.18 unterhaltsvorschuss bekam und 6.18 mit null,null. Unterhalts Vorschuss sind 282€ pro Kind mein Titel ist über 430€ pro Kind. Ist der Rest einfach verloren ? Nun soll mein Ex wieder alleine bezahlen und würde das auch aber auch nur die 282€ pro Kind und möchte immer erst am 15 bezahlen. Da bin ich ja beim Amt besser drann pünktlich am Monatsanfang da benötige ich es auch. Der Titel würde nie geändert oder macht der das automatisch bei Unterhaltsvorschuss ? Diesen Monat hat das Amt ihm wohl aufgefordert für April alleine an mich zu bezahlen was ich erst heute mitbekommen habe durch Geldzugang auf mein Konto. Was er auch am 15.4 machte aber das Amt hat mir am 3.4 auch den Unterhaltsvorschuss überwiesen . Er möchte jetzt das Geld darum zurück überwiesen bekommen von mir. Soll ich das machen oder das mit dem Amt klären ? ( geht nur gerade nicht zeitnah da ich im Urlaub bin ) Ich habe Sorge das das Amt es auch von mir zurück verlangt und ich dann gar nichts habe . Was würdet ihr machen und wie sind die Rechtslagen wenn kein neuer Titel vorliegt ?

von nociolla am 16.04.2019, 13:14



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Im Zweifelsfall bist du dem Amt mehr "verpflichtet", denn das sind öffentliche Gelder. Sprich: ich würde da anrufen, den Fall noch mal schildern und fragen, was du mit dem überbezahlten Geld tun sollst. Desweiteren schleunigst einen guten Anwalt einschalten, wenn der Herr Vater meint, er kann sich hier mal eben 150 Euro pro Kind/Monat sparen. Zur Not muss der Anwalt halt per Unterhaltstitel pfänden, bzw. eben zumindest diese erst mal androhen. Die meisten Zahlungsunwilligen werden ja meistens ganz schnell handzahm, wenn sie merken, dass sie "richtige Gegner" haben.

von Limayaya am 16.04.2019, 13:42



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...warum der KV vorrübergehend nichts mehr gezahlt hat. Weißt du das zufällig? Ein Unterhaltstitel wird ja eher auf die momentane Einkommenssituation ausgestellt. Sollte also der KV mittlerweile sehr viel weniger verdienen, als "damals" als der Titel dingfest gemacht wurde, kann er vor Gericht gehen und beantragen, dass der Titel angepasst wird. Diesen Weg muss er allerdings einhalten, hat dann -falls es stimmt mit der Änderung des Einkommens- aber gute Chancen, dass er nachher tatsächlich weniger bezahlen muss. Aber einfach jetzt von sich aus kürzen geht natürlich nicht. Und er wäre auch nicht der Erste, der eine Neuberechnung beantragt, um dann hinterher fest zu stellen, dass er mach der Neuberechnung sogar mehr bezahlen muss.

von Limayaya am 16.04.2019, 13:46



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Ja das weiß ich darum habe ich ja bis jetzt auch kein Stress gemacht . Aber ich habe doch oft das Gefühl das das geduldig sein und kein Stress machen ausgenutzt wird. Sein Chef hat im 6 Monate kein Gehalt bezahlt wegen Streitigkeiten mit den Partner der Firma. Mein Ex hat inzwischen gegen diesen auch einen Titel auf Nachzahlung nur was machen wenn der nicht zahlt. ) Danach haben die beiden Besitzer Insolvenz angemeldet und gründen gerade jeder seinen eigene neue Firma. Das er das neu berechnen lassen kann weiß ich hat er aber bis jetzt nicht darum fragte ich ob er das nicht muss wenn Unterhaltsvorschuss genehmigt wurde. Ich habe nie nachberechnen lassen in 8 Jahren da ich den Stress nicht wollte und ich es pro Kind genug fand zumal er noch freiwillig 50% aller anfallenden Kosten mit getragen hat z.b. Klassenfahrten , Ausflüge in der Schule , Schulbücher , Brille , Zahnspangen ... . Er hat nie nachberechnen lassen ob wohl er inzwischen noch 1 Kind mehr hat da ihm wohl klar war das er trotzdem mehr bezählen müsste durch sein gutes Gehalt in der Schweiz. Inzwischen wohnt und arbeitete er wieder in D. Das war schon ein Knall von über 900€ im Monat + Nebenkosten auf nichts und dann 564€ pro Monat . Und die Fahrkosten zu ihm alle 14 Tage trage ich auch immer alleine. Zumal die Zwillinge nun 17 sind , ab 18 gibt es kein Unterhaltsvorschuss mehr und beide sind noch im Abi dann und danach im Studium sprich keine Vollverdiener.

von nociolla am 16.04.2019, 14:37



Antwort auf Beitrag von nociolla

Titel ist Titel und bleibt Titel bis er geändert wird. Wenn er das versäumt hat ist das sein Problem. Sprich: was er im April gezahlt hat kannst Du als Nachzahlung für die versäumten Differenzen der letzten Monate sehen. Ich hoffe, dass der Titel über den 18. Geb hinaus geht, so dass die Kinder etwas in der hand haben. Ich würde zudem auch nicht mehr die Fahrtkosten zahlen wenn DU die Entfernung nicht hergestellt hast. Sa ihm einfach, das ist bei so wenig Unterhalt nicht mehr drin. Und weißt Du: klar war es nett dass er 50% von ein paar Sonderausgaben mitgetragen hat, aber ich bin mir 100% sicher, dass es für ihn schlechter ausgegangen wäre, wenn der Titel auf sein Schweizer Gehalt angepasst worden wäre, er wusste schon was er tat und wie er dich ruhig stellen konnte! Da musst Du als kein "schlechtes Gewissen" oder sonstige Skrupel haben. JETZT ist jetzt und jetzt gilt immer noch der Titel. Er kann ihn ja ändern lassen wenn er meint dass der nicht mehr gerechtfertigt ist. Und das meine ich echt ganz wertfrei. Mein ex meinte auch dass er der edle Samariter (besser: arme Opfer) sei und hat das auch so den Kids kommuniziert. Da habe ich dann einfach das Jugendamt gebeten sich als neutrale Stelle um eine "faire" Berechnung zu kümmern und zu titulieren, damit keiner meckern / jammern kann. Zudem: es steht klar im Gesetz (BGB), dass Unterhalt in den ersten 3 Tagen des Monats gezahlt werden muss. Gruss D

von desireekk am 16.04.2019, 17:03